Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.1986 - 17 U 174/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2525
OLG Frankfurt, 29.01.1986 - 17 U 174/84 (https://dejure.org/1986,2525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.1986 - 17 U 174/84 (https://dejure.org/1986,2525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 17 U 174/84 (https://dejure.org/1986,2525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 82
  • BauR 1987, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Ist das Werk abgenommen, deckt die Gewährleistungsbürgschaft auch Ansprüche aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (Ingenstau/Korbion, aaO § 17 Rdnr. 28; OLG Frankfurt BauR 1987, 101, Revision nicht angenommen durch Beschl. des BGH v. 23. Oktober 1986 - VII ZR 74/86); denn der Nachbesserungsanspruch stellt nach der VOB/B den primären und hauptsächlichen Gewährleistungsanspruch dar (vgl. BGHZ 53, 122, 127).
  • OLG Köln, 14.12.2005 - 11 U 109/05

    Bürgschaft, Verjährung

    Hierbei berücksichtigt sie aber nicht, dass für die Auslegung in erster Linie nicht die Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Werkvertrages, sondern die Erklärungen der Parteien des Bürgschaftsvertrages maßgebend sind, diese können die Bürgschaft entsprechend einschränken (vgl. dazu OLG Hamburg NJW-RR 1991, 1304 = BauR 1990, 745; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 82 = BauR 1987, 101; ferner OLG Köln - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 597).
  • OLG Dresden, 25.09.1995 - 2 U 976/95

    Auslegung der Vereinbarung über Stellung einer "Gewährleistungsbürgschaft"

    a) Die von den Parteien in der Vertragsurkunde vom 2.10.1992 getroffene Vereinbarung ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage und der Verkehrssitte dahingehend auszulegen, daß eine unbedingte Gewährleistungsbürgschaft zu stellen ist, die alle rügefähigen Mängel des Bauwerks umfaßt, und zwar unabhängig davon, ob diese bei der Abnahme gerügt wurden oder erst später in Erscheinung getreten sind (vgl. OLG Frankfurt BauR 1987, 101 [102]).

    Sie beschränkt sich damit - im Gegensatz zu der vom OLG Frankfurt entschiedenen Fallgestaltung (BauR 1987, 101) - nicht auf die bloße Feststellung, das Bauwerk sei unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen worden.

  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03

    Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

    Aus der von dem Kläger erstinstanzlich zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1987, 82 (83)) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • LG Bielefeld, 21.02.2006 - 10 O 91/05
    Mängel, die bis zur Abnahme aufgetreten sind, können bei Geltung der VOB/B einen Anspruch aus § 4 Nr. 7 VOB/B begründen, dieser setzt sich nach der Abnahme des Werks aber in einem Gewährleistungsanspruch fort (OLG Frankfurt BauR 1987, 101; vgl. auch BGH BauR 1998, 332).Eingeschlossen von einer Gewährleistungssicherheit sind auch die Ansprüche des Auftraggebers auf Fertigstellung der geschuldeten Leistungen; auch insoweit handelt es sich um Ansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme (Ingenstau/Korbion, a.a.O. Rdn. 24 zu § 17 VOB/BSchließlich berechtigt § 6.4 die Klägerin wegen der bei der Abnahme festgestellten Mängel und der noch ausstehenden Restleistungen zu einem Sicherheitseinbehalt in Höhe des Dreifachen des zur Mängelbeseitigung und Fertigstellung benötigten Betrages.Bei diesem Zusammentreffen von drei Sicherheiten stellt sich für den Auftragnehmer insbesondere die Regelung des § 10.2 Satz 1 als besonders belastend dar.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 83/96

    Inanspruchnahme des Subunternehmers aufgrund einer Gewährleistungsbürgschaft auf

    Dabei kann die Gewährleistungsbürgschaft auch für bereits vor einer Abnahme festgestellte Mängel und auch als Vorschuß für voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten in Anspruch genommen werden, vgl. BGH NJW 1984, 2456f.; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 82.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht