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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1987 - 7a NE 10/85   

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https://dejure.org/1987,3351
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1987 - 7a NE 10/85 (https://dejure.org/1987,3351)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.1987 - 7a NE 10/85 (https://dejure.org/1987,3351)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 1987 - 7a NE 10/85 (https://dejure.org/1987,3351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Satzung; Satzungsbeschluß; Abstimmung; Fehler; Abstimmungsgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1138
  • BauR 1987, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09

    Optimierungsgebot in Gemengelagen

    Die Klägerin meint unter Verweis auf die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17. März 1987 (- 7 a NE 10/85 -, Baurecht 1987, S. 409 ff.), der Plan leide an einem beachtlichen Fehler im Abwägungsvorgang, da über ihn gemeinsam mit anderen Tagesordnungspunkten en-bloc abgestimmt worden sei, obwohl bei diesen Tagesordnungspunkten kein sachlicher Zusammenhang zu dem Bebauungsplan bestanden habe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 2 A 2.12

    Bebauungsplan; erneute Auslegung; eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeit;

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Bebauungsplan, der in einem En-bloc-Verfahren beschlossen worden ist, wegen eines Fehlers im Abwägungsvorgang für unwirksam erklärt hat, kann die Antragstellerin daraus nichts für ihre Position herleiten (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - 7 a NE 10.85 -, BauR 1987 S. 409f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Im übrigen weist die Antragsgegnerin zutreffend darauf hin, daß selbst dann keine unzulässige "en-bloc-Abstimmung" anzunehmen wäre, wenn die beiden Satzungsbeschlüsse zusammen gefaßt worden wären, weil beide am Ende ein und desselben Verfahrens standen und deshalb eine Verknüpfung der Tagesordnungspunkte nicht sachfremd gewesen wäre (vgl. dazu das von dem Antragsteller selbst angeführte Urteil des OVG Münster v. 17.3.1987 - 7a NE 10/85 -, BauR 1987, 409).
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