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   BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88   

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https://dejure.org/1988,256
BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88 (https://dejure.org/1988,256)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1988 - 4 B 71.88 (https://dejure.org/1988,256)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1988 - 4 B 71.88 (https://dejure.org/1988,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - Geländehindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 4
  • DÖV 1988, 840
  • BauR 1988, 444
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Demgegenüber beruft sich die Beschwerde - was für den Regelfall auch zutreffen mag - darauf, daß dem § 34 Abs. 1 BauGB eine Wechselwirkung zwischen der Annahme eines Bebauungszusammenhangs und dem Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung zugrunde liege (vgl. BVerwGE 41, 227 ).

    Dem Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (BVerwGE 41, 227) liegt nicht ein Rechtssatz zugrunde, daß bei fehlender optischer Verbindung ein Bebauungszusammenhang (und eine für das Einfügen maßgebliche wechselseitige Prägung) nach der Verkehrsauffassung keinesfalls mehr in Betracht zu ziehen sei.

    Ob eine Straße ein trennendes oder ein verbindendes Element ist, hängt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats von den konkreten örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (vgl. BVerwGE 41, 227 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - ; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 4 B 19.88 -).

    Soweit die Beschwerde abschließend das Problem der Berechenbarkeit einer Bejahung oder Verneinung des Bebauungszusammenhangs anspricht (vgl. dazu auch BVerwGE 41, 227 ) und in diesem Zusammenhang auch das Urteil des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 89) anführt, ist darauf hinzuweisen, daß im letztgenannten Urteil nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere soweit diese einen Bahndamm betrafen, nicht - wie die Beschwerde meint - von einer Außenbereichslage, sondern davon ausgegangen worden ist, das Grundstück des Beigeladenen liege im unbeplanten Innenbereich.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Auch in den Urteilen vom 22. März 1972 - BVerwG 4 C 121.68 - (BRS 25 Nr. 38) und vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - (Buchholz 406.11 § 12 Nr. 11) wird der optische Eindruck nur als einer der Gesichtspunkte angeführt, nach der sich die für die Beurteilung des Bebauungszusammenhangs maßgebliche Verkehrsauffassung richtet.

    Ob eine Straße ein trennendes oder ein verbindendes Element ist, hängt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats von den konkreten örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (vgl. BVerwGE 41, 227 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - ; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 4 B 19.88 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Die Beantwortung dieser Fragen in einem künftigen Revisionsverfahren ließe keine von den Umständen des hier anstehenden Einzelfalles losgelösten, verallgemeinerungsfähigen Aussagen zur Auslegung oder Fortbildung des revisiblen Rechts erwarten (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Die Unterbrechung eines Bebauungszusammenhangs bestimmt sich nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern erfordert stets eine Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts (vgl. BVerwGE 28, 268 ; 31, 20 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Die Unterbrechung eines Bebauungszusammenhangs bestimmt sich nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern erfordert stets eine Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts (vgl. BVerwGE 28, 268 ; 31, 20 ).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Damit ist das Berufungsgericht nicht vom Urteil des beschließenden Senats vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 58 = BauR 1977, 104) abgewichen.
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Soweit die Beschwerde abschließend das Problem der Berechenbarkeit einer Bejahung oder Verneinung des Bebauungszusammenhangs anspricht (vgl. dazu auch BVerwGE 41, 227 ) und in diesem Zusammenhang auch das Urteil des beschließenden Senats vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 89) anführt, ist darauf hinzuweisen, daß im letztgenannten Urteil nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere soweit diese einen Bahndamm betrafen, nicht - wie die Beschwerde meint - von einer Außenbereichslage, sondern davon ausgegangen worden ist, das Grundstück des Beigeladenen liege im unbeplanten Innenbereich.
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Auch in den Urteilen vom 22. März 1972 - BVerwG 4 C 121.68 - (BRS 25 Nr. 38) und vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - (Buchholz 406.11 § 12 Nr. 11) wird der optische Eindruck nur als einer der Gesichtspunkte angeführt, nach der sich die für die Beurteilung des Bebauungszusammenhangs maßgebliche Verkehrsauffassung richtet.
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Ob eine Straße ein trennendes oder ein verbindendes Element ist, hängt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats von den konkreten örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (vgl. BVerwGE 41, 227 ; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - ; Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 4 B 19.88 -).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
    Erhebungen, aber auch Einschnitte im Landschaftsbild, wie etwa ein Fluß oder ein Graben, werden zwar in der Regel dem Innenbereich eine sich aus der Situation ergebende Grenze ziehen (vgl. Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Dabei kann die für § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kennzeichnende wechselseitige Beeinflussung auch über ein den optischen Zusammenhang unterbrechendes Hindernis noch eintreten (Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 S. 27).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Nach gesicherter Rechtsprechung reichen Bebauungszusammenhänge des unbeplanten Innenbereichs stets so weit, wie die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293; Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats und wird von ihm als Regelfall bezeichnet, dass durch Geländehindernisse, Erhebungen, aber auch durch Einschnitte im Landschaftsbild, wie etwa einen Fluss oder einen Graben, Bebauungszusammenhänge unterbrochen werden (Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - BRS 48 Nr. 45 S. 127).
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