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   BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,899
BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88 (https://dejure.org/1988,899)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1988 - 4 CB 12.88 (https://dejure.org/1988,899)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1988 - 4 CB 12.88 (https://dejure.org/1988,899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung [§ 133 Nr. 3 VwGO]; "Sich-Einfügen" und Bestandsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzung - Bestandsschutz - Mitbestimmung der näheren Umgebung - Tatsächliche Beendigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1988, 574
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
    Insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits grundsätzlich geklärt, daß eine ursprünglich vorhandene Prägung der näheren Umgebung zwar auch noch für eine gewisse Zeit nach Aufgabe einer Nutzung nachwirken kann, daß hingegen eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft verliert, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird (vgl. Urteile vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - [Buchholz 406.11 § 34 Nr. 87 = NVwZ 1982, 312] und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - [BVerwGE 75, 34, 40 f. = NVwZ 1987, 406]).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
    Die Entscheidung des vorliegenden Falles ist nämlich nicht davon abhängig, ob und in welchen zeitlichen Grenzen ein einmal rechtmäßig geschaffener Bestand und dessen Nutzung (hier: Stallgebäude mit dem Nutzungszweck Schweinehaltung) als Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Schutz genießt und sich deshalb gegenüber veränderten rechtlichen Anforderungen und einem hierauf gestützten Beseitigungsverlangen der Behörde durchsetzt (vgl. hierzu u. a. Urteil des beschließenden Senats vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - [BVerwGE 72, 362 = NJW 1986, 2126] m.w.N. und jüngstens das Urteil des Senats vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 -).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
    Insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits grundsätzlich geklärt, daß eine ursprünglich vorhandene Prägung der näheren Umgebung zwar auch noch für eine gewisse Zeit nach Aufgabe einer Nutzung nachwirken kann, daß hingegen eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft verliert, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird (vgl. Urteile vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - [Buchholz 406.11 § 34 Nr. 87 = NVwZ 1982, 312] und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - [BVerwGE 75, 34, 40 f. = NVwZ 1987, 406]).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88
    Die Entscheidung des vorliegenden Falles ist nämlich nicht davon abhängig, ob und in welchen zeitlichen Grenzen ein einmal rechtmäßig geschaffener Bestand und dessen Nutzung (hier: Stallgebäude mit dem Nutzungszweck Schweinehaltung) als Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Schutz genießt und sich deshalb gegenüber veränderten rechtlichen Anforderungen und einem hierauf gestützten Beseitigungsverlangen der Behörde durchsetzt (vgl. hierzu u. a. Urteil des beschließenden Senats vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - [BVerwGE 72, 362 = NJW 1986, 2126] m.w.N. und jüngstens das Urteil des Senats vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 8 B 11048/06

    Hühnerzucht und Geflügelhaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Eine bereits seit fünf Jahren (nach Angaben des Antragsgegners sogar seit zwölf Jahren) aufgegebene Nutzung ist regelmäßig nicht mehr geeignet, die Eigenart der näheren Umgebung mit zu prägen (s. dazu im einzelnen BVerwG, BRS 48 Nr. 137).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Liegen früher ausgeschöpfte Nutzungskapazitäten über die Schwankungen hinaus, die insbesondere für gewerbliche Nutzungen üblich sind, aber auch für sonstige Nutzungen charakteristisch sein können, lange Zeit brach, und deutet auf der Grundlage der vorhandenen Bausubstanz nichts auf eine Rückkehr zum vorherigen Nutzungsumfang hin, so wird die bodenrechtliche Situation der baulichen Anlage und ihre Umgebung nunmehr von der so reduzierten Nutzung geprägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21; Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 CB 12.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 126).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 45/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998- 4 C 5.98 -, BRS 60 Nr. 83 = juris Rn. 22 und vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BRS 46 Nr. 62 = juris Rn. 20f.; Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 4 B 50.08 -, , BRS 74 Nr. 95 = juris Rn. 9 und 12 (ausdrücklich zur überbaubaren Grundstücksfläche), und vom 24. Mai 1988 - 4 CB 12.88 -, BRS 48 Nr. 137 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 2166/91 -, Bl. 18 des amtlichen Umdrucks, nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, BRS 57 Nr. 95 = juris Rn. 4.
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