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   OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 23 U 189/87   

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https://dejure.org/1988,6018
OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 23 U 189/87 (https://dejure.org/1988,6018)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1988 - 23 U 189/87 (https://dejure.org/1988,6018)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - 23 U 189/87 (https://dejure.org/1988,6018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistung: Umfang des Kostenerstattungs- bzw. Schadensersatzanspruches (Kosten der Beweissicherung, sonstige Sachverständigenkosten, Finanzierungskosten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses bei

    Die Erforderlichkeit wird allerdings nicht schon mit der bloßen Behauptung des Auftragnehmers in Zweifel gezogen, ein anderer als der hinzugezogene Unternehmer würde die Arbeiten billiger oder sachgerechter ausführen (vgl. Ingenstau/Korbion/Wirth, a.a.O., Rn. 179; OLG Düsseldorf, BauR 1989, S. 329, 331).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 5 U 76/02

    Streit um Ansprüche aus Baumängelgewährleistung

    Eine Verletzung der Pflicht, den erforderlichen Aufwand der Mangelbeseitigung möglichst gering zu halten - und damit eine Reduzierung des geltend gemachten Anspruchs - setzt dabei voraus, dass die Grenze zu einem unangemessen hohen Kostenaufwand überschritten und dies für die Beklagte erkennbar und vermeidbar war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.1988, 23 U 189/87, BauR 1989, S. 329, zit. nach juris, Orientierungssatz 2).

    Wie unter 2, d, dd) ausgeführt, setzt eine Verletzung der Pflicht, den erforderlichen Aufwand der Mangelbeseitigung möglichst gering zu halten - und damit eine Reduzierung des geltend gemachten Anspruchs - voraus, dass die Grenze zu einem unangemessen hohen Kostenaufwand überschritten und dies für die Beklagte erkennbar und vermeidbar war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.1988, 23 U 189/87, BauR 1989, S. 329, zit. nach juris, Orientierungssatz 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 46/01

    Selbsthilfe des Bauhandwerkers - Entfernung montierter Abwasserrohre bei

    Der erforderliche Wiederherstellungsaufwand im Sinne des § 249 S. 2 BGB richtet sich aber grundsätzlich danach, was zur Wiederherstellung von dem Geschädigten bei wirtschaftlich vernünftigem Vorgehen aufgewendet werden muss (vgl. BGHZ 63, 183, 185; vgl. aber auch zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, OLG Düsseldorf, BauR 1989, 329, 331 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 1 U 197/97

    Kosten der Nachbesserung; Mangelhaftigkeit einer Haustür; Erforderlichkeit der

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