Rechtsprechung
BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anzeigepflicht bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen - Entbehrlichkeit der Behinderungsanzeige - Konsequenzen einer einvernehmlichen Fristverlängerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhalt der Behinderungsanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welchen Inhalt muß eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B haben? (IBR 1990, 212)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 403
- MDR 1990, 709
- WM 1990, 892
- DB 1990, 1326
- BauR 1990, 210
- ZfBR 1990, 138
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82
Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der …
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Die Anzeige muß alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe für die Behinderung - oder Unterbrechung - ergeben (…Ingenstau/Korbion, a.a.O. B § 6, 1 Rdn. 14; vgl. auch Senatsurteil NJW 1983, 989, 990) [BGH 21.10.1982 - VII ZR 51/82]. - BGH, 01.04.1976 - VII ZR 122/74
Vertragsstrafe: Vereinbarung im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Daß mehrfache Besprechungen auf der Baustelle über mögliche Behinderungen, eigene Überzeugung des Auftraggebers von den hindernden Umständen und sich daran anschließende Zusagen über Bauzeitverlängerungen zur Annahme führen können, dem Auftraggeber seien offenkundig "die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt", hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 1. April 1976 - VII ZR 122/74 = BauR 1976, 279, 280/281). - OLG Koblenz, 18.03.1988 - 8 U 345/87
Nachtragsbauaufträge als Ausführungsbehinderungen
Auszug aus BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Landgericht und Oberlandesgericht (dieses NJW-RR 1988, 851) haben die Klage abgewiesen.
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
Wird die Behinderung angezeigt, muß die Anzeige alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 132/88, BauR 1990, 210 = ZfBR 1990, 138). - OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13
Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!
Der Auftragnehmer muss daher mitteilen, ob und wann seine Arbeiten nicht bzw. nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können (BGH, Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32), d.h. alle Tatsachen, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit und erschöpfend die Behinderungsgründe ergeben, wobei nur in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, VII ZR 132/88, BauR 1990, 403;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1793 ff. mwN). - OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99
Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung …
Nur wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert, ist diese wegen Offenkundigkeit entbehrlich (so BGHZ 143, 33, 35 f [BGH 21.10.1999 - VII ZR 185/98] = BGH NJW 2000, 1336 ff.; vgl. auch BGH BauR 1990, 210).
- OLG Köln, 14.08.2003 - 12 U 114/02
Änderung der Preisermittlungsgrundlagen durch Aufforderung des Bauherrn zur …
a) Der Umstand, dass die Beklagte die ursprünglich vorgesehenen Ausführungsfristen verlängert hat, vermag für sich einen Ersatzanspruch gem. § 6 Nr. 6 VOB/B nicht zu begründen, was insbesondere bereits daraus folgt, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch des Unternehmers auf Fristverlängerung gem. § 6 Nr. 2 Abs. 1a VOB/B und diejenigen für einen Schadensersatzanspruch nach Nr. 6 der Bestimmung nicht deckungsgleich sind (vgl. BGH BauR 1990, 210 = NJW-RR 1990, 403). - OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 U 38/09
Werklohnansprüche einer Subunternehmerin für Errichtung eines Sportstadions
Wird eine Behinderung angezeigt, muss die Anzeige nämlich alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben ( BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 132/88, BauR 1990, 210 = ZfBR 1990, 138). - LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!
Denn sie enthalten alle Tatsachen, aus denen sich für die Beklagte mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (vgl. zu den insofern an Behinderungsanzeigen zu stellenden Anforderungen: BGH BauR 1990, 210), eine Benennung der Arbeiten, die ausgeführt werden müssen, aber nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können (vgl. BGH WW 2000, 1336), sowie den Hinweis auf die zu erwartende Bauzeitverzögerung und die damit verbundene Verschiebung der Fertigstellungsfrist. - LG Cottbus, 03.03.2010 - 6 O 258/07
Verzögerung der Vorleistungen des Auftraggebers wegen schlechten Wetters: …
Entgegen der Ansicht der Beklagten braucht der Anzeigende jedoch nicht mitzuteilen, welchen ungefähren Umfang und welche ungefähre Höhe ein Ersatzanspruch gegebenenfalls hätte (BGH BauR 1990, 210). - OLG Hamm, 12.10.2004 - 24 U 158/03 Wird die Behinderung angezeigt muss die Anzeige alle Tatsachen enthalten, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben (BGH BauR 2000, 722,- 723; BauR 1990, 210).