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   OLG Zweibrücken, 06.11.1989 - 4 U 83/89   

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https://dejure.org/1989,5697
OLG Zweibrücken, 06.11.1989 - 4 U 83/89 (https://dejure.org/1989,5697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.11.1989 - 4 U 83/89 (https://dejure.org/1989,5697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. November 1989 - 4 U 83/89 (https://dejure.org/1989,5697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Widerklage des Beklagten gegen einen Dritten; Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Wiederkage als unzulässig; Erfüllungsort für die Leistung eines Architekten, bei Abschluss eines Architektenvertrags, in dem dem Architekten nur die Planung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage gegen planenden Architekten: Örtliche Zuständigkeit (IBR 1990, 569)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1990, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 22.04.1976 - 8 U 212/75

    Gerichtsstand bei Übertragung sämtlicher Architekten-Leistungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1989 - 4 U 83/89
    Hiervon sollte nur dann abgewichen werden, wenn der geltend gemachte Anspruch einen besonders engen Bezug zu einem anderen Ort hat (vgl. OLG Nürnberg BauR 1977, 70, 71).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1975 - 4 AR 1/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1989 - 4 U 83/89
    Der Senat folgt dabei der Auffassung, daß bei einem Architektenvertrag, in dem - wie vorliegend - dem Architekten nur die Planung des Bauvorhabens übertragen worden ist, Erfüllungsort für die Leistung des Architekten nicht der Ort ist, auf dem das Bauvorhaben errichtet werden soll, sondern der Ort, an dem der Architekt den Schwerpunkt seiner planenden Tätigkeit erfüllen muß, also der Ort seines Büros (ebenso LG Baden-Baden BauR 1982, 606; a.A. Pastor, Der Bauprozeß, 5. Aufl., Rdn. 339; nur mit dem Erfüllungsort beim Übertragen der Vollarchitektur beschäftigen sich OLG Stuttgart BauR 1977, 72 mit zust. Anm. Locher und Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 29 Rdn. 25).
  • LG Baden-Baden, 14.05.1982 - 2 O 406/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1989 - 4 U 83/89
    Der Senat folgt dabei der Auffassung, daß bei einem Architektenvertrag, in dem - wie vorliegend - dem Architekten nur die Planung des Bauvorhabens übertragen worden ist, Erfüllungsort für die Leistung des Architekten nicht der Ort ist, auf dem das Bauvorhaben errichtet werden soll, sondern der Ort, an dem der Architekt den Schwerpunkt seiner planenden Tätigkeit erfüllen muß, also der Ort seines Büros (ebenso LG Baden-Baden BauR 1982, 606; a.A. Pastor, Der Bauprozeß, 5. Aufl., Rdn. 339; nur mit dem Erfüllungsort beim Übertragen der Vollarchitektur beschäftigen sich OLG Stuttgart BauR 1977, 72 mit zust. Anm. Locher und Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 29 Rdn. 25).
  • LG Stralsund, 04.10.2011 - 6 O 77/11

    Gerichtsstand bei Werklohnklage des Bauunternehmers

    Wie das LG Frankenthal (a.a.O.; Tz. 21) insbesondere auch zurecht ausführt, teilt im Übrigen eine nicht unerhebliche Zahl von Instanzgerichten und Literaturbeiträgen die Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht (so u.a. LG Konstanz, Beschluss vom 22.02.1983 - 4 O 558/82, BauR 1984, 86; LG Wiesbaden, Beschluss vom 28.01.1983 - 9 O 498/82, BauR 1984, 88; LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.06.1990 - O 51/90 KfH III, MDR 1990, 1010; LG Braunschweig, Beschluss vom 19.06.1985 - 3 O 180/85, BauR 1985, 721 f.; LG Tübingen, Beschluss vom 30.04.1982 - 2 O 50/82, BauR 1983, 590 f.; LG Dortmund, Urteil vom 08.05.1980 - 2 O 352/79 [unveröffentlicht]; Völker, BauR 1981, 522, 523; Schmidt, MDR 1993, 410, 411; ferner für eine Architektenhonorarklage, der Sache nach aber übertragbar, EuGH, Urteil vom 15.01.1987 - 266/85, Slg. 1987, 239 ff. = NJW 1987, 1131, sowie OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.11.1989 - 4 U 83/89, BauR 1990, 513 f., und Geimer, NJW 1987, 1132 f.; vgl. insoweit auch - für den Erfüllungsort der Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag - LG Krefeld, Beschluss vom 27.07.1977 - 2 O 262/77, MDR 1977, 1018, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 4 ff., und Stöber, NJW 2006, 2661, 2662 ff. m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 08.07.1998 - 5 O 520/98

    Verfahrensrecht - Bauwerkvertrag: Zuständiges Gericht für Werklohnklage

    b) Dieser keinesfalls als einhellig und bei genauerer Betrachtung kaum als herrschend zu bezeichnenden Meinung (zur Gegenansicht in Rechtsprechung und Literatur vgl. etwa LG Karlsruhe in MDR 1990, 1010; LG Braunschweig in BauR 1985, 721 f; LG Konstanz in BauR 1984, 86f.; LG Wiesbaden in BauR 1984, 88; LG Tübingen in BauR 1983, 590 f; Schmid in MDR 1993, 410 f; Geimer in NJW 1987, 1132 f; Völker in BauR 1981, 522 f. jeweils m.w.N. sowie - jeweils einen Architektenvertrag betreffend - EuGH in NJW 1987, 1131 f. und OLG Zweibrücken in BauR 1990, 513 f) vermag sich die erkennende Kammer nicht anzuschließen.

    Insbesondere gibt es auch keinen Grund, den Schutz, den der Gesetzgeber in den §§ 12, 13 und 17 ZPO dem beklagten Schuldner, der gegen seinen Willen mit einem Rechtsstreit überzogen wird, gewährt (vgl. hierzu OLG Zweibrücken in BauR 1990, 513, 514), über eine vom gesetzlichen Regelfall abweichende Bestimmung des Erfüllungsortes auszuhebeln.

  • OLG Oldenburg, 16.06.1995 - 2 W 56/95

    Außentätigkeit als Architekt; Vorliegen des Gerichtstands des Erfüllungsorts

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist bei einem Architektenvertrag der Ort des Bauwerks nur dann Erfüllungsort, wenn der Architekt auch die Ausführung und Überwachung des Bauwerkes übernommen hat (OLG Zweibrücken BauR 1990, 513 [OLG Zweibrücken 06.11.1989 - 4 U 83/89] ; OLG Köln NJW-RR 1994, 986 [OLG Köln 14.12.1993 - 22 W 43/93] ; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, Kommentar zur HOAI , 4. Aufl., § 8 HOAI Rn. 75; Stein-Jonas-Schumann, 21. Aufl., § 29 ZPO, Rn. 31; MünchKomm.-Patzina, § 29 ZPO Rn. 57; Zöller-Vollkommer, 19. Aufl., § 29 Rn. 25 unter dem Stichwort "Architektenvertrag"; Kartzke, ZfBR 1994, 1, 4; a.A. Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 6. Aufl., § 1 Rn. 16; Werner/Pastor, 7. Aufl., Rn. 377 m.w.N. zur Gegenmeinung).
  • LG Zwickau, 17.02.2004 - 7 O 1704/03

    Gerichtsstand für Honorarklage des Architekten

    örtlichen Bezug zu dem Erfüllungsort für die Leistung des Gläubigers erkennen lässt (OLG Saarbrücken, Baurecht 1990, 513 ff.).
  • LG Darmstadt, 02.08.2001 - 3 O 639/00

    Erfüllungsort für Architektenleistung

    Dies ist der Ort seines Büros (vgl. OLG Zweibrücken, BauR 1990, 513 f.; Landgericht München, NJW-RR 1993, 212; BayObLG, NJW-RR 1998, 209 f.: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 29, Rz. 33).
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