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   VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166   

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https://dejure.org/1991,2483
VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166 (https://dejure.org/1991,2483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.1991 - 14 CS 90.3166 (https://dejure.org/1991,2483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 14 CS 90.3166 (https://dejure.org/1991,2483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 29; WoBauErlG § 10

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken dienendes" Vorhaben? (IBR 1991, 301)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1002
  • BauR 1991, 182
  • ZfBR 1991, 226
 
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Wird zitiert von ... (193)

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Lassen sich demnach die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage des Antragstellers nach einer - mit Rücksicht auf die Tragweite der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315 = BayVBl 1985, 589/624) und mit Rücksicht auf die gesetzgeberische Wertentscheidung in § 212a Abs. 1 BauGB (vgl. BayVGH vom 14.1.1991 NVwZ 1991, 1002) gebotenen - intensiveren materiell-rechtlichen Überprüfung derzeit nicht hinreichend absehen, ist über den vorläufigen Rechtsschutzantrag im Wege einer (reinen) Interessenabwägung zu entscheiden (vgl. oben).

    Der in § 212a Abs. 1 BauGB normierte gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Drittklage gegen die Baugenehmigung begründet weder eine gesteigerte Rechtmäßigkeitsvermutung zugunsten des Verwaltungsakts noch führt er zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Überprüfung, da es keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug - wie hier - einer (lediglich einem Beschleunigungszweck dienenden) gesetzlichen Anordnung oder einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO entspricht (vgl. BVerfG vom 21.3.1985 BVerfGE 69, 220/229 = DVBl 1985, 567; BayVGH vom 14.1.1991 a.a.O.; VGH BW vom 3.6.1991 NVwZ 1991, 1004; vgl. hierzu auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 261 zu § 80).

  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    c) Lassen sich demnach die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs auch nach einer - mit Rücksicht auf die Tragweite der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315 = BayVBl 1985, 589/624) und mit Rücksicht auf die gesetzgeberische Wertentscheidung in § 212 a BauGB (vgl. BayVGH vom 14.1.1991 NVwZ 1991, 1002) gebotenen - intensiveren materiell-rechtlichen Überprüfung derzeit nicht hinreichend absehen, ist über den vorläufigen Rechtsschutzantrag im Wege einer (reinen) Interessenabwägung zu entscheiden (vgl. Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO , 11. Aufl. 2000, RdNr. 77 sowie Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO , 1999, RdNr. 86 zu § 80).

    Der nunmehr in § 212 a BauGB normierte gesetzliche Ausschluß der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs und einer Drittklage gegen die Baugenehmigung begründet weder eine gesteigerte Rechtmäßigkeitsvermutung zugunsten des Verwaltungsakts noch führt er zu einer grundlegenden Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Überprüfung, da es keinen Unterschied macht, ob der Sofortvollzug - wie hier - einer (lediglich einem Beschleunigungszweck dienenden) gesetzlichen Anordnung oder einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO entspricht (vgl. BVerfG vom 21.3.1985 BVerfGE 69, 220/229 = DVBl 1985, 567 ; BayVGH vom 14.1.1991 a.a.O.; VGH BW vom 3.6.1991 NVwZ 1991, 1004 ; vgl. hierzu auch Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , RdNr. 261 zu § 80 ).

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier

    Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212 a BauGB nicht entnehmen (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212 a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212 a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 - 2 B 398/09 - juris).
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