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   BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90   

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https://dejure.org/1991,2779
BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90 (https://dejure.org/1991,2779)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1991 - VII ZR 54/90 (https://dejure.org/1991,2779)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - VII ZR 54/90 (https://dejure.org/1991,2779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung einer gerichtlich vereinbarten Vertragsstrafe - Erklärung der Abnahme von Werkleistungen durch einen Sachverständigen - Schweigen auf die Mitteilung des Sachverständigen als konkludent erklärte Annahme der geschuldeten Leistung - Wahrung des Anspruchs auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 341 Abs. 3
    Abnahme von Bauleistungen aufgrund der Feststellung eines Sachverständigen; Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stillschweigende Abnahme (IBR 1992, 134)

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 232
  • ZfBR 1992, 65
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 28.01.2009 - 3 U 186/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Überlassung eines Ponys zu

    Die unverzügliche Nachholung des Vorbehalts kommt in diesen Fällen in Betracht (BGH BauR 1992, 232).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Diese gilt vorliegend gemäß § 12 Ziffer 5 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/B spätestens ab Anfang Februar 1998 als erfolgt, so dass die unstreitig erst mit Schreiben vom 11 03.1998 erfolgte Geltendmachung der Vertragsstrafe als verspätet anzusehen ist (BGH, BauR 1992, 232; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 408 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00

    Anforderungen an den Vertragsstrafenvorbehalt bei Abnahme einer Leistung

    Diesen engen Zusammenhang hat der BGH in einer späteren Entscheidung aber zeitlich definiert (BGH BauR 1992, 232, 233) und den so präzisierten Anforderungen genügt der Vorbehalt in den Schreiben vom 07.01.1999 und 27.01.1999.
  • OLG Dresden, 08.01.2010 - 1 U 1371/09

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: In AGB zulässig!

    Bereits im Schweigen auf die Mitteilung, dass die Abnahme nach den im Vertrag vorgesehenen Modalitäten durch den Dritten vorgenommen wurde, hätte hier ggf. eine eigene konkludente Abnahmeerklärung gesehen werden können (vgl. BGH, BauR 1992, 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 A 2931/07

    Verwirkung einer aus der nicht fristgerechten Erfüllung eines Vergleichsvertrages

    vgl. OLG E. , Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 34/00 -, BauR 2001, 112, 114; BGH, Urteil vom 24.10.1991 - 7 ZR 54/90 -, BauR 1992, 232 f.; zusammenfassend Gottwald, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 341 Randziffer 7 ff.; enger offenbar BGH, Urteil vom 04.11.1982 - 7 ZR 11/82 -, BGHZ 85, 240, 243 ff.
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