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   OLG Celle, 14.02.1992 - 16 W 5/92   

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https://dejure.org/1992,7616
OLG Celle, 14.02.1992 - 16 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7616)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.1992 - 16 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7616)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 16 W 5/92 (https://dejure.org/1992,7616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95

    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

    Eine Verschärfung der gegenüber dem früheren Rechtszustand geltenden Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens war nämlich mit der Neuregelung durch § 485 Abs. 2 ZPO nicht beabsichtigt (Kammergericht NJW-RR 1992, 574; OLG Zweibrücken MDR 1992 1178, 1179, OLG Celle BauR 1992 405, 406).

    Die Zulässigkeit des Verfahrens kann nicht von der Schlüssigkeit des Vorbringens zur Sache oder gar der Beurteilung der Begründetheit einer etwaigen Klage abhängen (so schon zu § 485 ZPO a.F. LG Braunschweig ZMR 1986, 171; Stein-Jonas-Leipold 20. Aufl., § 487 Rdnr. 3; OLG Celle BauR 1992 405, 407).

    Eine Kostenentscheidung ist im selbständigen Beweisverfahren, auch in der Beschwerdeinstanz nicht zu treffen (vgl. OLG Celle, BauR 1992, 405, 407).

  • OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens; Erfolgsaussicht

    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit auszulegen (vgl. OLG Celle BauR 1992, 405, 406).
  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit auszulegen (vgl. OLG Celle BauR 1992, 405, 406).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.1992 - 7 W 59/92

    Rechtliches Interesse; Beweissicherungsverfahren; Eilverfahren;

    Richtig sei es daher, den Begriff des rechtlichen Interesses i.S. des § 485 Abs. 2 ZPO n.F. weit zu fassen (OLG Frankfurt/M., MDR 1991, 989; KG, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 405).
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