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   OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 238/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6331
OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 238/91 (https://dejure.org/1992,6331)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.1992 - 11 U 238/91 (https://dejure.org/1992,6331)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 1992 - 11 U 238/91 (https://dejure.org/1992,6331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einbau von Tür und Fenstern; Verjährung von Gewährleistungsanprüchen; Verspäteter Vortrag in der Berufungsverhandlung; Abnahme des Werkes durch Bezahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sogenannte stillschweigende Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 04.01.2012 - 14 U 126/11

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhaft erbrachter

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass in der vorbehaltlosen Zahlung des Honorars bzw. Werklohns eine schlüssige Abnahme liegen kann (BGH, BauR 1970, 48; OLG Köln, BauR 1992, 514, 516; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr. 1354), sofern keine entgegenstehenden Anhaltspunkte erkennbar sind, was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 24 U 144/01
    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Besteller schwere Mängel rügt (vgl. OLG Köln BauR 1992, 514, 515).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2017 - 12 U 159/16

    VOB-Vertrag: Einsatz einer Neuerung als Mangel; Prüfungs- und Hinweispflichten

    Allerdings kann eine Werklohnzahlung ohne Abzug und ohne ausdrücklichen Vorbehalt dann nicht als Abnahme, also als Anerkennung des gelieferten Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß, angesehen werden, wenn besondere Umstände diese Wertung ausschließen (OLG Köln, Urteil vom 1.4.1992 - 11 U 238/91, BeckRS 1992, 31146402).
  • LG Köln, 23.12.2016 - 7 O 430/15

    Schadensersatzansprüche gegenüber Statiker

    In der vorbehaltlosen Zahlung des Honorars kann eine schlüssige Abnahme liegen (OLG Köln, BauR 1992, 514; OLG Celle BeckRS 2013, 16489; Werner/Pastor aaO).
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