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   OLG Stuttgart, 26.05.1993 - 9 U 12/93   

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https://dejure.org/1993,6166
OLG Stuttgart, 26.05.1993 - 9 U 12/93 (https://dejure.org/1993,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.1993 - 9 U 12/93 (https://dejure.org/1993,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 9 U 12/93 (https://dejure.org/1993,6166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Nachaufträgen oder Auftragserweiterungen eines Bauvertrags; Schlußfolgerung auf eine wirksame Auftragserteilung aus der Anforderung eines Nachtragsangebots; Vergütungsanspruch bei Nichtvorliegen eines Bauauftrags nach VOB; Voraussetzungen für die Annahme ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung zusätzlicher Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann werden Zusatzleistungen vergütet? (IBR 1994, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 743
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 09.01.2013 - 1 U 1554/09

    Leistungsänderung führt zu Bauzeitverlängerung: Wie wird der neue Preis

    Insbesondere soweit mit einer abweichenden Bodenklasse eine Erschwernis für den Arbeitnehmer verbunden ist, kann bei Fehlen einer Anordnung der Leistung i.S.d. § 2 Nr. 5 VOB/B ein Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B bestehen (Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 6 VOB/B, Rn. 10); denn das Vorfinden einer anderen Bodenklasse ändert nichts an der Notwendigkeit der Leistung Aushub, so dass der Auftragnehmer grundsätzlich davon ausgehen kann, dass die Ausführung der Leistung im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers liegt (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1993, Az.: 9 U 12/93, BauR 1993, 743, 744; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rn. 31).

    Soweit mit einer abweichenden Bodenklasse eine Erschwernis für den Arbeitnehmer verbunden ist, kann bei Fehlen einer Anordnung der Leistung i.S.d. § 2 Nr. 5 VOB/B ein Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B bestehen (Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 6 VOB/B, Rn. 10); denn das Vorfinden einer anderen Bodenklasse ändert nichts an der Notwendigkeit der Leistung Aushub, so dass der Auftragnehmer grundsätzlich davon ausgehen kann, dass die Ausführung der Leistung im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers liegt (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1993, Az.: 9 U 12/93, BauR 1993, 743, 744; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Die Leistung muss nicht nur im Interesse des Bestellers liegen, sondern notwendig sein, d.h. ohne ihre Ausführung muss die Leistung nicht ordnungsgemäß, also mangelhaft und vertragswidrig sein; lediglich rein zweckmäßige oder nützliche Zusatzleistungen, die nicht notwendig (i.S.v. für den auch insoweit maßgeblichen "funktionalen" Werkerfolg nicht erforderlich) waren, genügen hingegen nicht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.1993, 9 U 12/93, BauR 1993, 743; Oberhauser, BauR 2005, 919, 930; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 738 mwN; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B, Rn 31 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2379 ff. mwN).
  • AG Brandenburg, 09.10.2001 - 32 C 384/00

    Zustandekommen eines Vertrages unter Einbezug der Verdingungsordnung für

    Insoweit konnte hier die klägerische Firma nach Treu und Glauben wohl mit Recht davon ausgehen, dass im wohlverstandenen Interesse der Beklagten die von ihr gewählte und technisch erforderliche Ausführung geboten und erforderlich war (OLG Düsseldorf, SFH Z 2.311, Blatt 9 ff.), also nicht nur zweckmäßig und/oder nützlich (OLG Stuttgart, BauR 1993, Seite 743 f.).

    Notwendig im Sinne dieser Vorschrift der VOB/Teil B sind nämlich die Arbeiten, ohne deren Ausführung die Leistung nicht entsprechend dem Vertrag hätte erbracht werden können und sie andernfalls "mangelhaft" oder "vertragswidrig" (vergleiche § 4 Nr. 7 VOB/B ) gewesen wäre (vergleiche hierzu u.a.: OLG Stuttgart, BauR 1993, Seiten 743 f.).

  • OLG Köln, 27.05.2021 - 16 U 192/20

    Vergütungsansprüche für Baumpflegearbeiten aufgrund eines angeblichen Nachtrags

    Auch hat die Beklagte die Leistungen des Klägers nicht nachträglich anerkannt, § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B. Die Abnahme vom 16.01.2019 beinhaltet kein Anerkenntnis, denn die bloße Hinnahme der Leistung, ohne nach deren Beendigung gegen deren Erbringung zu protestieren, reicht nicht (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rz. 23; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.05.1993 - 9 U 12/93 = BauR 1993, 743), zumal gerade bei öffentlichen Auftraggebern hohe Anforderungen an die Annahme eines Anerkenntnisses zu stellen sind (Ingenstau/Korbion, a.a.O.).
  • OLG Köln, 07.04.2021 - 16 U 192/20

    Vergütungsansprüche für Baumpflegearbeiten aufgrund eines angeblichen

    Auch hat die Beklagte die Leistungen des Klägers nicht nachträglich anerkannt, § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B. Die Abnahme vom 16.01.2019 beinhaltet kein Anerkenntnis, denn die bloße Hinnahme der Leistung, ohne nach deren Beendigung gegen deren Erbringung zu protestieren, reicht nicht (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Abs. 8 VOB/B, Rz. 23; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.05.1993 - 9 U 12/93 = BauR 1993, 743), zumal gerade bei öffentlichen Auftraggebern hohe Anforderungen an die Annahme eines Anerkenntnisses zu stellen sind (Ingenstau/Korbion, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 297/96

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn; Lieferung und Montage eienr

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