Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Fünfjährige Gewährleistungsfrist bei umfangreichen Malerarbeiten im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 638
Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeiten bei einem Bauwerk: Umfangreiche Malerarbeiten
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verjährungsfrist bei umfangreichen Malerarbeiten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistungsfrist für Malerarbeiten? (IBR 1994, 47)
Verfahrensgang
- BGH, 16.04.1993 - VII ZR 180/92
- BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 3195
- MDR 1994, 63
- WM 1993, 2258
- BB 1993, 2183
- DB 1994, 90
- BauR 1994, 101
- IBR 1994, 47
- ZfBR 1994, 14
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 24.02.2005 - VII ZR 86/04
Bausicherheiten - Wer hat Anspruch auf Bauhandwerkersicherung?
Dazu gehören auch Arbeiten, die für die Erneuerung oder den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (BGH, Urteil vom 16. September 1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 = ZfBR 1994, 14). - OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04
Architekten & Ingenieure - Sicherheit gem. § 648a BGB auch für Architekten!
Daraus wird abgeleitet, dass werkvertragliche Leistungen nur dann sicherungsfähig im Sinne beider Vorschriften sind, wenn sie zu einer Werterhöhung des betroffenen Bauwerks geführt haben (BGH BauR 1994, 101, 102; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB;… Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.; 16).Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (…BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
- BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
Bauvertrag - Wann liegen Arbeiten an einem Bauwerk vor?
Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen (st. Rspr. des VII. Zivilsenats, z.B. BGHZ 53, 43, 45 sowie Urt. v. 16.9.1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 m.w.N.).
- BGH, 15.05.1997 - VII ZR 287/95
Arbeit bei Bauwerken: Technische Anlage
a) Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 6. November 1969 - VII ZR 159/67, BGHZ 53, 43, 45 sowie vom 16. September 1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 m.w.N.). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 224/99
Haftung des Unternehmers für Mängel zur Herstellung des Werks hinzugekaufter …
Dabei wird es zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…z.B. BGH, Urt. v. 6.11.1969 - VII ZR 159/67; BGH, Urt. v. 16.9.1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 m.w.N.) als Arbeiten an einem Bauwerk Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes verstanden, während technische Anlagen im allgemeinen nicht als Bauwerk angesehen werden (…u.a. BGH, Urt. v. 12.3.1986 - VIII ZR 332/84, NJW 1986, 1927). - OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
Bauvertrag - Wegfall der Hinweispflicht des Unternehmers
Auf die insoweit zutreffenden Ausführungen des Landgerichts und die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 3195) kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen werden. - OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 18 U 207/02
Bauvertrag - Steuerungs-Software keine "Arbeiten bei Bauwerken"
Unter "Arbeiten bei Bauwerken" i. S. des § 638 BGB a.F. sind nicht nur die Herstellung eines neuen Gebäudes, sondern auch die Arbeiten zu verstehen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (BGH NJW 1984, 168; BGH NJW 1993, 3195). - LG Berlin, 14.02.2008 - 5 O 232/07
Bauvertrag - Malerarbeiten: Leistungen bei einem Bauwerk?
In einer neueren Entscheidung vom 16.09.1993 - VII ZR 180/92 - (BGH NJW 1993, 3195) hat der Bundesgerichtshof umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienten, als Arbeiten bei einem Bauwerk angesehen und daher die 5-jährige Verjährungsfrist als einschlägig angesehen.
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