Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93 |
Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 485
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 09.06.1993 - 1 OH 16/91
- OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 1994, 139
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Verfahrensrecht - selbständiges Beweisverfahren
Der Neuregelung des § 411 Abs. 4 ZPO und den geänderten Vorschriften über das selbständige Beweisverfahren sei dadurch Rechnung zu tragen, daß dieses im Falle einer schriftlichen Begutachtung erst dann als beendet angesehen werde, wenn binnen einer angemessenen Zeitspanne kein Antrag auf Ergänzung des Gutachtens oder auf dessen mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen gestellt worden sei (OLG Köln, NJW-RR 1997, 1220 unter 2 m.w.Nachw.; vgl. OLG Frankfurt am Main, BauR 1994, 139). - OLG Hamm, 14.06.2004 - 17 W 17/04
Verfahrensrecht - Erledigung des Antrags auf Sachverständigenanhörung?
Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i.S. von § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist das selbständige Beweisverfahren mit der Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 433; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a.M., BauR 1994, 139, 140).Da selbst bei einem umfangreichen, technisch schwierigem Gutachten ein Zeitraum von einem halben Jahr zu lang ist, um noch den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang als gewahrt anzusehen (OLG Frankfurt a.M., BauR 1994, 139), gilt dies erst recht bei einem knapp gehaltenen und gut verständlichen Ergänzungsgutachten.
- OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
Selbständiges Beweisverfahren: Endzeitpunkt für Beitritt der Streitverkündeten
Im übrigen ist die Beschwerde nach h. M. in der Rechtsprechung, der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig Vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 787 m. w. N.; OLG Frankfurt, BauR 1994, 139; OLG München, BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 637; a. A. allerdings OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 344.
- OLG Köln, 24.01.1997 - 1 W 1/97
Verspäteter Antrag auf Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren
Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i. S. des § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist Vgl. OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Frankfurt, BauR 1994, 139, 140, jeweils m. w. N. - OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Selbständiges Beweisverfahren: Frist für Ergänzungsantrag
Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1526 f., 1527; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Frankfurt/M., BauR 1994, 139 f., 140. und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt OLG Köln, NJW-RR 1998, 210. - OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 5 W 51/00
Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren
Fehlt es an einer derartigen Fristsetzung, ist ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung gemäß §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen OLG Düsseldorf, (21.ZS.), BauR 2000, 1775; OLG Düsseldorf (22.ZS.), NZBau 2000, 385, 386; OLG Frankfurt, BauR 1994, 139; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251. - OLG Köln, 28.05.2001 - 11 W 16/01
Frist für Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens
In der Rechtsprechung ist jedoch bereits mehrfach entschieden worden, dass ein Zeitraum von vielen Monaten regelmäßig nicht als angemessen angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 198 f.: ein Zeitraum von sechs Wochen ist angemessen; OLG Köln, OLGR 1997, 116: in einem einfach gelagerten Fall kann die Antragstellung nach Ablauf von vier Monaten unangemessen sein; OLG Köln, OLGR 1998, 54 f.: ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist regelmäßig zu lang; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251, 252: ein Zeitraum von knapp zehn Monaten ist nicht angemessen; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1993, 287, 288 = BauR 1994, 139, 140: ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr ist auch bei einem umfangreichen Gutachten, das hohe Sachkunde erfordert, zu lang; SchlHOLG, OLGR 1999, 141 f.: ein Zeitraum von mehr als drei Monaten kann in aller Regel nicht mehr als angemessen angesehen werden). - OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01
Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen …
Ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens ist in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (…OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, BauR 94, 139; OLG Braunschweig, BauR 93, 251). - OLG Karlsruhe, 25.11.1997 - 19 W 68/97
Selbständiges Beweisverfahren: Endzeitpunkt für Beitritt des Streitverkündeten
Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i. S. des § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist Siehe OLG Köln, BauR 1997, 886; OLG Frankfurt, BauR 1994, 139, 140; Zöller/Herget, § 492 Rdn. 4; Thomas/Putzo, § 492 Rdn. 3. - OLG Koblenz, 24.04.2001 - 8 W 253/01
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Nach Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien ist das Verfahren aber dann beendet, wenn der Antrag auf Vernehmung des Sachverständigen oder Ergänzung des Gutachtens nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung gestellt wird; dabei sind bei der Bemessung der Frist der Umfang und der Gehalt des Gutachtens angemessen zu berücksichtigen (OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG Köln NJW-RR 1998, 210; BGH Wirtschaftsrecht 1993, 1033). - OLG Jena, 30.07.2001 - 2 W 431/01
Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht
- OLG Celle, 11.10.2000 - 2 W 81/00
Selbständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung bei Ablauf der Frist zur …
