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   OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2781
OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeitsvoraussetzungen für das Entstehen des Architektenhonorars; Prüffähigkeit einer Honorarschlußrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung des Architektenvertrages (IBR 1994, 421)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1502
  • BauR 1994, 657
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Sie enthält alle erforderlichen Mindestangaben, nämlich Leistungsbild, Honorarzone, Gebührensatz, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungen, Prozentsätze, etwaige Honorarzuschläge und Umsatzsteuer (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1502; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1430; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 969).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 23/00

    Prüffähigkeit einer Architektenrechnung; Voraussetzungen eines

    Die sachliche Richtigkeit der Schlußrechnung ist keine Voraussetzung der Prüffähigkeit (OLG Frankfurt, BauR 1994, 657, 658; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 5. A. 1996, § 8 Rn. 41), so daß die nicht berücksichtigte Teilzahlung über 10.000 DM der Prüffähigkeit nicht entgegensteht.
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

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  • OLG Schleswig, 26.01.2007 - 1 U 101/06

    Entscheidungsermessen bei Vorbehaltsurteil

    Insbesondere sind die Angabe der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, der erbrachten Leistungsphasen 1 bis 4 und die Prozentsätze der Leistungsphasen erforderlich (OLG Frankfurt/M., BauR 1994, 657).
  • LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01

    Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

    Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657).
  • LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01

    Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?

    Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657).
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