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   BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94   

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https://dejure.org/1994,1695
BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94 (https://dejure.org/1994,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1994 - 4 B 108.94 (https://dejure.org/1994,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 4 B 108.94 (https://dejure.org/1994,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 14
    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in Hütte für Freizeitzwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jagdhütte - Änderung der Nutzung - Freizeithütte - Verlust des Bestandsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 3112
  • NVwZ-RR 1995, 312
  • BauR 1994, 737
  • BauR 1994, 755
  • ZfBR 1995, 55
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 83.77

    Gewährung von Erholungsfürsorge - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94
    Vom Bestandsschutz gedeckt ist aber nur die nach Art und Umfang unveränderte Nutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 23 - BRS 38 Nr. 89).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß Jagdhütten nach Beendigung eines Jagdpachtvertrages - sofern sie nicht von dem neuen Jagdpächter weitergenutzt werden - zu beseitigen sind (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 193 [S. 49, 50] - BRS 39 Nr. 80).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94
    Wird ein Bauwerk, das bisher für einen nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegierten Zweck genutzt worden war, für Freizeitzwecke weitergenutzt, so liegt hierin nicht nur eine Nutzungs-, sondern zugleich auch eine Funktionsänderung, die zu einer Entprivilegierung und damit auch zum Verlust des Bestandsschutzes führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 [189], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Dementsprechend führt beispielsweise der Verlust der Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nach ständiger Rechtsprechung zum Verlust des Bestandsschutzes der baulichen Anlage; eine Jagdhütte wird nach Beendigung des Jagdpachtvertrags, sofern sie nicht vom neuen Jagdpächter übernommen wird, materiell illegal (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1994 - BVerwG 4 B 108.94 - BRS 56 Nr. 76).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Jagdhütten machen insoweit keine Ausnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 193; Beschluss vom 21. Juni 1994 - BVerwG 4 B 108.94 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 65).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Auch der Begriff "Freizeit" bzw. "Freizeitzwecke" ist in der Rechtssprache bekannt (vgl. etwa § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes, § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Zehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; BVerwG, Beschl. v. 21.06.1994 - 4 B 108.94 -, juris Rn. 3 f.), ohne dass - soweit ersichtlich - längere Definitionsversuche als erforderlich angesehen werden.
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