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   OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92   

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OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92 (https://dejure.org/1993,2190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.09.1993 - 2 R 50/92 (https://dejure.org/1993,2190)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. September 1993 - 2 R 50/92 (https://dejure.org/1993,2190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfsantrag; Kläger als Berufungsbeklagter; Anschlußberufung; Planaufstellungsverfahren; Erschließung eines Grundstücks; Öffentliches Leistungsnetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 564 (Ls.)
  • BauR 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 58/89

    Baugenehmigung; Gemeinde; Beiladung; Berufung; Planungshoheit; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Nach allgemeiner Meinung ist Voraussetzung für den Erfolg des Rechtsmittels eines in erster Instanz beigeladenen Verfahrensbeteiligten, daß dieser durch die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird (vgl. zur Berufung einer in erster Instanz beigeladenen Gemeinde Urteil des Senats vom 28.1.1992 - 2 R 58/89 - SKZ 1993; 204, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Mit diesem Inhalt verletzt das angefochtene Urteil unter Verwaltungsrechtsschutz stehende Rechte der Beigeladenen zu 1), da das zur Überprüfung gestellte Vorhaben in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung gegen Bestimmungen des Bauplanungsrechts verstieß (zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei Gemeindeklagen oder -rechtsmitteln gegen baurechtliche Genehmigungen vgl. Urteil des Senats vom 28.1.1992 - 2 R 58/89 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Erforderlich im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 BBauG 1960 (jetzt § 1 Abs. 3 BauGB ) ist eine planerische Festsetzung dann, wenn ihre eigentliche positive Zielsetzung nach der Plankonzeption der Gemeinde gewollt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15, und vom 14.7.1972, BRS 25 Nr. 12; Beschluß vom 18.12.1990, BRS 50 Nr. 9).

    Ziel der betreffenden Festsetzung muß es daher sein, auf der von ihr betroffenen Fläche Belange der Landwirtschaft zu fördern (vgl. etwa Gierke in Brügelmann, BauGB , § 2 Rdnr. 299; Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG, § 9 Rdnr. 59; BVerwG, Urteil vom 14.7.1972, BRS 25 Nr. 12).

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Erforderlich im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 BBauG 1960 (jetzt § 1 Abs. 3 BauGB ) ist eine planerische Festsetzung dann, wenn ihre eigentliche positive Zielsetzung nach der Plankonzeption der Gemeinde gewollt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15, und vom 14.7.1972, BRS 25 Nr. 12; Beschluß vom 18.12.1990, BRS 50 Nr. 9).

    Denn derartige Ziele hätten mittels einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BBauG 1960 nicht zulässig realisiert werden können (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15).

  • VGH Bayern, 22.06.1990 - 20 B 90.402
    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Daß schließlich auch die Beeinträchtigung der bislang ungehinderten, zugegeben recht reizvollen Aussicht auf das Saartal, keinen schlechthin unzumutbaren Nachteil darstellt, hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt (vgl. in diesem Zusammenhang außerdem BayVGH, Urteil vom 27.6.1990, BayVBl. 1991, 369; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.9.1991, BRS 52 Nr. 187).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    § 34 Abs. 1 BauGB verlangt die Sicherung der Erschließung und dies ersichtlich bezogen auf den Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 3.5.1988, BRS 48 Nr. 92; und vom 31.10.1990, BRS 50 Nr. 86; außerdem Beschluß vom 27.9.1990, BauR 1991, 62).
  • OVG Saarland, 26.01.1993 - 2 R 30/91

    Baulücke; Innenbereichsgrundstück; Heranrückende Wohnbebauung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Denn der Kläger hat zulässigerweise im Wege der Anschlußberufung mit einem Hilfsantrag sein Begehren auf die Erteilung eines Vorbescheides über die planungsrechtliche Zulässigkeit des in der Bauvoranfrage vom 10.10.1988 näher beschriebenen Wahnbauvorhabens unter Ausschluß der Frage der Erschließung zurückgeführt (§§ 127, 173 VwGO , 264 Nr. 2 ZPO ; vgl. zur Zulässigkeit eines derartigen Hilfsantrages auch noch im Revisionsverfahren BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 -, noch nicht veröffentlicht; im übrigen zur Erteilung von Vorbescheiden unter Ausklammerung der Erschließungsfrage OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1980, BRS 36 Nr. 170; OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.5.1991 - 2 R 38/90 - und vom 26.1.1993 - 2 R 30/91 -).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Denn der Kläger hat zulässigerweise im Wege der Anschlußberufung mit einem Hilfsantrag sein Begehren auf die Erteilung eines Vorbescheides über die planungsrechtliche Zulässigkeit des in der Bauvoranfrage vom 10.10.1988 näher beschriebenen Wahnbauvorhabens unter Ausschluß der Frage der Erschließung zurückgeführt (§§ 127, 173 VwGO , 264 Nr. 2 ZPO ; vgl. zur Zulässigkeit eines derartigen Hilfsantrages auch noch im Revisionsverfahren BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 7.91 -, noch nicht veröffentlicht; im übrigen zur Erteilung von Vorbescheiden unter Ausklammerung der Erschließungsfrage OVG Lüneburg, Urteil vom 4.9.1980, BRS 36 Nr. 170; OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.5.1991 - 2 R 38/90 - und vom 26.1.1993 - 2 R 30/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Daß schließlich auch die Beeinträchtigung der bislang ungehinderten, zugegeben recht reizvollen Aussicht auf das Saartal, keinen schlechthin unzumutbaren Nachteil darstellt, hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt (vgl. in diesem Zusammenhang außerdem BayVGH, Urteil vom 27.6.1990, BayVBl. 1991, 369; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.9.1991, BRS 52 Nr. 187).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 B 34.90

    Öffentlich-rechtliche Baulastvorschriften - Bauordnungsrecht - Gesicherte

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    § 34 Abs. 1 BauGB verlangt die Sicherung der Erschließung und dies ersichtlich bezogen auf den Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (BVerwG, Urteil vom 3.5.1988, BRS 48 Nr. 92; und vom 31.10.1990, BRS 50 Nr. 86; außerdem Beschluß vom 27.9.1990, BauR 1991, 62).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
    Da diese Abstandsflächen unter anderem bezwecken, innerhalb eines insoweit nach der Regelungskonzeption der §§ 6 und 7 LBO 1988 vorgesehenen nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Austauschverhältnisses die ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der benachbarten Anwesen sicherzustellen und im gewissen Umfange auch den Wohnfrieden zu gewährleisten, ist für eine (zusätzliche) planungsrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf diese Belange regelmäßig kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.11.1984, BRS 42 Nr. 206; Urteil vom 23.5.1986, BRS 46 Nr. 176; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.1.1992 - 2 R 65/89 -betreffend die Bebauung eines sich an ein Eckgrundstück anschließenden, höher gelegenen Grundstückes).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Saarland, 10.11.1992 - 2 R 41/91

    Teilverzicht; Baugenehmigung; Unwirksamkeit; Technisch-konstruktiv;

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Dafür sind hier aber keine Anhaltspunkte vorhanden, zumal die hier betroffenen Bereiche schon wegen ihrer Lage ersichtlich nicht landwirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1972 - IV C 8.70 - BVerwGE 40, 258; OVG Saarl., Urteil vom 28.09.1993 - 2 R 50/92 - BauR 1994, 77).
  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77 = BRS 55 Nr. 7, sowie allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, wonach das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit nur bei "groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen" eine Schranke für die gemeindliche Planungsbefugnis bildet) Erst dann, wenn die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall vom Planinhalt so massiv und so offensichtlich abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Ordnungsfunktion unmöglich zu erfüllen vermag, kann daher von einer Funktionslosigkeit die Rede sein.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 5147/97

    Ausschluss von landwirtschaftlichen Betrieben im MD; Gliederung des Dorfgebietes

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99

    Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff;

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).".
  • OVG Saarland, 27.08.1996 - 2 N 2/95

    Städtebauliche Gründe; Lebensmittelverkaufsstellen; Nachbarschaft;

    Nach der erstgenannten Bestimmung muß die Planung erforderlich, das heißt ihre eigentliche positive Zielsetzung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde gewollt sein (vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, BRS 50 Nr.. 9; OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.9.1993 - 2 R 50/92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 7 A 1235/09

    Rechtmäßigkeit eines die Errichtung eines Wohnhauses ablehnenden Bescheids im

    Soweit die Klägerin ihre auf die vier genannten Grundstücke südlich der Straße Am P. verengte Argumentation auf obergerichtliche Rechtsprechung, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. November 1989 - 10 C 2/89 -, juris; OVG Saarl., Urteil vom 28. September 2003 - 2 R 50/92 -, juris, stützt, verfängt dies nicht.
  • VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12

    Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage;

    (bb) Weiterhin ist die positive planerische Konzeption der Antragsgegnerin vorliegend auch nicht deshalb bloß vorgeschoben, weil sie sich realistischer Weise nicht umsetzen ließe (vgl. hierzu etwa OVG Saarlouis, U. v. 28.09.1993 - 2 R 50/92, Rn. 30 f.; OVG Münster, U. v. 27.02.1996 - 11 A 3960/95, Rn. 31 - beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 3168/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Beschränkung einer Fläche für

    Die gebotene städtebauliche Erforderlichkeit (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB) weist eine solche Festsetzung allerdings nur auf, wenn sie dem Ziel dient, gerade die Landwirtschaft wegen besonderer Gegebenheiten zu sichern und zu fördern, nicht aber jegliche andere Nutzung unabhängig von § 35 Abs. 1 und 2 BauGB zu verhindern (BVerwG, Urteile v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300/302; v. 14.07.1972 - 4 C 8.70 - BRS 25 Nr. 12; v. 26.06.1970 - 4 C 116.68 - BRS 23 Nr. 129 sowie OVG Saarland, Urt. v. 28.09.1993 - 2 R 50/92 - BauR 1994, 77).
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