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   OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93   

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https://dejure.org/1994,4597
OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93 (https://dejure.org/1994,4597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1994 - 23 U 251/93 (https://dejure.org/1994,4597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 23 U 251/93 (https://dejure.org/1994,4597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer Vertragsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Voraussetzungen für Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer Vertragsverletzung? (IBR 1995, 286)

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 247
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Die Klägerin verkennt dabei zum anderen, dass eine Kündigungsandrohung entbehrlich ist, wenn eine schwerwiegende Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 705; OLG Düsseldorf, Urteil 29.07.1994, 23 U 251/93, BauR 1995, 247; OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 12.01.1996, 22 U 124/95, NJW-RR 1997, 625; Ingenstau/Korbion-Joussen/Vygen, a.a.O., § 8 Abs. 3 VOB/B, Rn 27 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1870 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12

    Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber

    Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist eine Abmahnung und Setzung einer Nachfrist zudem dann nicht erforderlich, wenn - wie hier - eine Korrektur der Vertragsverletzung nicht mehr möglich oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bereits zerstört ist (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 29.07.1994, 23 U 251/93, BauR 1995, 247; Werner/Pastor, a.a.O. Rn 1752 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist eine Abmahnung und Setzung einer Nachfrist nicht erforderlich , wenn eine Korrektur der Vertragsverletzung nicht mehr möglich oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bereits zerstört ist (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 29.07.1994, 23 U 251/93, BauR 1995, 247; Werner/Pastor, a.a.O. Rn 1752 mwN).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 24 U 179/11

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Generalübernehmers auf

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Voraussetzungen einer solchen Kündigung ist nach allgemeinen Grundsätzen der Auftraggeber (OLG Düsseldorf, IBR 1995, 286, zit. aus ibr-Online; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14.Aufl. Rn3161).
  • OLG Jena, 03.02.2016 - 2 U 602/13

    Wann kann ein Bauvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden?

    Abzustellen ist vielmehr darauf, ob dem Auftraggeber aus der Sicht eines objektiven Dritten bei verständiger Würdigung der Umstände des Falles eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr zumutbar war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994, 23 U 25/93, IBR 1995, 286).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher

    Eine Lösung des Auftraggebers vom Vertrag ist vielmehr im Allgemeinen erst zulässig, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich auf die Folgen einer weiteren Nichterfüllung des Vertrages hingewiesen worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 1994 - 23 U 251/93 -, juris).
  • OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03

    Bedenkenanmeldung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B: Vertragszweck-Gefährdung?

    Aus einem derartigen Bedenkenhinweis ergibt sich weder eine grobe Gefährdung des Vertragszwecks noch macht sich der Auftragnehmer hierdurch eines den Vertragszweck grob gefährdenden Verhaltens schuldig, und zwar unabhängig davon, ob seine Bedenken objektiv gerechtfertigt sind oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 f.).

    a) Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 1994 (BauR 1995, 247 ff.) darauf abstellt, dass die Klägerinnen mit Schreiben vom 12. September 1997, 16. September 1997 und vom 19. September 1997 (Anlagen K 5, K 7 und K 9) ihre vertraglich übernommene Gewährleistung für das Werk in ihrer Gesamtheit abgelehnt hätten, diese Ablehnung also nicht auf solche Mängel beschränkt haben, die auf ihren Bedenkenhinweisen beruhen, kann dem nicht gefolgt werden, wie bereits vorstehend ausgeführt worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).
  • OLG Celle, 20.03.2018 - 14 U 57/17

    Planungsmängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung!

    Eine Lösung des Auftraggebers vom Vertrag ist vielmehr im Allgemeinen erst zulässig, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich auf die Folgen einer weiteren Nichterfüllung des Vertrages hingewiesen worden ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, 23 U 251/93).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2004 - 4 U 49/02
    Diese Pflicht entfällt nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn nämlich der Auftragnehmer mit Blick auf die Kompetenz der Auftraggeberseite im Einzelfall absolute Gewissheit hat und haben darf (vgl. Ingenstau/Korbion-Oppler, 15. A. 2004, § 4 Nr. 3 VOB/B Rn 17 f; Heiermann- Riedl, VOB, 10. A. 2003, § 4 Rn 47, 48; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 247 ff, 249 f, BGH BauR 1977, 420 f).
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