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OLG Celle, 06.10.1994 - 22 U 234/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Bauzeitenüberschreitung
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Kurzfassungen/Presse
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Besprechungen u.ä.
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Bauverzögerung durch verspätete Planfreigabe (IBR 1996, 115)
Papierfundstellen
- BauR 1995, 552
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
a) Entgegen der teilweise in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf BauR 1999, 774; OLG Celle, BauR 1995, 552) und in der Literatur vertretenen Ansicht (…Kapellmann/Schiffers aaO Rdn. 1384;… Ingenstau/Korbion aaO, B § 6 Rdn. 116;… Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 6.6 Rdn. 39) verdrängt § 6 Nr. 6 VOB/B bei aufrechterhaltenem Vertrag nicht § 642 BGB. - OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99
Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung …
Deshalb stellt die fehlende Mitwirkung des Bauherrn bei der zügigen Genehmigung der Pläne keine Anordnung i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B dar (so OLG Celle, BauR 1995, 552 [OLG Celle 06.10.1994 - 22 U 234/92] ).Selbst wenn der Beklagten bewusst gewesen sein sollte, dass sie die Pläne verspätet übergeben oder freigegeben haben sollte und dass sich deswegen die Bauausführung verzögert haben sollte, läge darin keine Anordnung im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B , weil dadurch die vertragliche Leistungspflicht der Klägerinnen nicht erweitert, also keine neuen Verbindlichkeiten gegenüber den Klägerinnen begründet worden sind (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1046; OLG Celle BauR 1995, 552, 554) [OLG Celle 06.10.1994 - 22 U 234/92] .