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   OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92   

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https://dejure.org/1993,2762
OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92 (https://dejure.org/1993,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1993 - 19 U 190/92 (https://dejure.org/1993,2762)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1993 - 19 U 190/92 (https://dejure.org/1993,2762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Architekt Bereicherung HOAI Rechnung Fälligkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HOAI §§ 2, 5; BGB § 812
    Architekt Bereicherung HOAI Rechnung Fälligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Auftraggebers wegen ungerechtfertigter Bereicherung ggü. einem Architekten im Falle der Begleichung der Honorarforderung a conto oder aufgrund einer nicht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) konformen Rechnung; Darlegungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Abschlagszahlungen bei fehlender Schlußrechnung? (IBR 1994, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 583
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.10.1986 - 24 U 24/86

    Durchführung des Bauvorhabens; Auslegung des Vertrages; Notwendige Arbeiten zur

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92
    Außerdem sind die erbrachten Leistungsphasen je nach Prozentsätzen aufzugliedern (OLG Hamm Baurecht 1987, 582; vgl. zum ganzen auch Locher/Koeble/Frik a.a.O.).
  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 246/89

    Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten gegenüber Herausgabeverlangen des

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92
    Der Beklagte bestreitet auch nicht, daß es seine Sache ist, die sachgemäße Verwendung der Gelder darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1991, 1884; Palandt/Thomas a.a.O. § 667 Rdnr. 10).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 17.09.1993 - 19 U 190/92
    Leistet aber jemand nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Forderung, dann muß der Leistungsempfänger darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (RG DR 1943, 1068; BGH NJW 1989, 161, 162; 1606, 1607; Palandt/Thomas, BGB 52. Aufl., § 812 Rdnr. 105).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    bb) Vielfach wird allerdings die Auffassung vertreten, der Auftraggeber könne in diesem Fall aus § 812 Abs. 1 BGB die Voraus- oder Abschlagszahlungen zurückverlangen (z.B. OLG Düsseldorf, BauR 1994, 272; OLG Köln, BauR 1995, 583, 584; KG, BauR 1998, 348; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 8 Rdn. 170; Beck´scher VOB-Kommentar/Motzke, vor § 16 Rdn. 93; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., § 16 Rdn. 128).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Denn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 1999 wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung - vor Erlass der oben aufgeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - teilweise vertreten, dass der Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Abschlagszahlungen aus §§ 812 ff. BGB folge (vgl. OLG Düsseldorf , Urteil vom 7. September 1993, 20 U 216/92, BauR 1994, 272; OLG Köln , Urteil vom 17. September 1993, 19 U 190/92, BauR 1995, 583, 584 ; KG , Urteil vom 26. September 1997, 4 U 3098/95, BauR 1998, 348).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 30 REMiet 1/98

    Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnungsfrist

    Soweit vertreten wird, daß dann, wenn der Bereicherungsgläubiger auf eine Forderung Abschlagszahlungen oder Vorschüsse geleistet hat, der Bereicherungsschuldner zu beweisen hat, daß die Feststellung der Forderung zu seinen Gunsten ausgefallen ist (vgl. RG DR 1943, 1068; BGH WM 1985, 449; OLG Düsseldorf BauR 1994, 272 ; OLG Köln BauR 1995, 583 ; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., Bd. 1, § 812 Rdnr. 12), handelt es sich um Fallgestaltungen, welche bereits mit Blick auf die Frage der Fälligkeit nicht mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt vergleichbar sind.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05

    Rückforderung aufgrund von Abschlagsrechnungen geleisteten Architektenhonorars

    Waren danach sämtliche von den Klägern erbrachten Zahlungen als Abschlagszahlungen auf eine erst noch festzustellende Honorarforderung zu werten, so steht den Klägern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit die Beklagten die Berechtigung ihrer Honorarforderung nicht durch eine Honorarschlussrechnung nachweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 98, 887 und BauR 94, 272; OLG Köln BauR 95, 583).
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