Rechtsprechung
   OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1315
OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94 (https://dejure.org/1995,1315)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.1995 - 13 U 5787/94 (https://dejure.org/1995,1315)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 13 U 5787/94 (https://dejure.org/1995,1315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung eines Werkunternehmers bei Bürgschaft auf erstes Anfordern; Gewährleistungseinbehalt von 10 % der Bruttoauftragssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 641 Abs. 1; VOB/B § 17 Abs. 2
    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern; Höhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Welche Rechte hat Auftragnehmer bei unwirksamer Vereinbarung? (IBR 1995, 385)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    10 % Gewährleistungseinbehalt auf fünf Jahre in AGB - unwirksam? (IBR 1996, 322)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 534
  • BauR 1995, 859
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.

    Jedenfalls wird ein Werkunternehmer, der einen unzulässigen formularmäßigen Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGBGB ; ebenso OLG München, BauR 1992, 234 , OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366, Koppmann, BauR 1992, 238).

  • OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91

    Arten der Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.

    Jedenfalls wird ein Werkunternehmer, der einen unzulässigen formularmäßigen Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGBGB ; ebenso OLG München, BauR 1992, 234 , OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366, Koppmann, BauR 1992, 238).

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 294/89

    Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Eine derartige Bürgschaft weicht vom Gesetz insoweit ab, als der Auftraggeber das Entstehen und die Fälligkeit der verbürgten Hauptschuld nicht darlegen und beweisen muß und der Auftragnehmer Einwendungen und Einreden, die der Bürge nach dem Gesetz grundsätzlich geltend machen könnte (§§ 765 Abs. 1, 767 Abs. 1, 768 Abs. 1 BGB ) erst in einem zweiten Rückforderungsprozeß geltend machen kann (BGH, BauR 1990, 608 ; BGHZ 74, 244 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 7 U 189/87

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Zusammenhang mit VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.
  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart abgedruckt in BauR 1994, 376.
  • OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87

    AGB: Hinausschieben der Fälligkeit eines Vergütungsteils

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78

    Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
    Eine derartige Bürgschaft weicht vom Gesetz insoweit ab, als der Auftraggeber das Entstehen und die Fälligkeit der verbürgten Hauptschuld nicht darlegen und beweisen muß und der Auftragnehmer Einwendungen und Einreden, die der Bürge nach dem Gesetz grundsätzlich geltend machen könnte (§§ 765 Abs. 1, 767 Abs. 1, 768 Abs. 1 BGB ) erst in einem zweiten Rückforderungsprozeß geltend machen kann (BGH, BauR 1990, 608 ; BGHZ 74, 244 ).
  • OLG Hamm, 01.07.2003 - 19 U 38/03

    Allgemeine Geschäftsbedingungen bzgl. Gewährleistungs- und

    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass bei öffentlichen Auftraggebern anders als bei privaten Auftraggebern gerade kein Insolvenzrisiko bestehe (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377).

    Wer einen Sicherheitseinbehalt auf einem eigenen Konto verwalten darf, werde auch nicht durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern unangemessen bevorzugt (OLG München, BauR 1995, 859, 860).

    Zudem liegt eine Rechtsprechungsdivergenz vor, da der Senat in dieser Frage von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, IBR 2003, 245; OLG München, BauR 1995, 859, 860; OLG Stuttgart, BauR 1994, 376, 377) abweicht.

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 135/00

    Werkvertragsrecht: Unangemessene Benachteiligung bei Vereinbarung des Rechts zur

    Da schon diese Bindung erheblicher finanzieller Mittel beim Auftraggeber, dem kein angemessener Ausgleich gegenübersteht, die unangemessene Benachteiligung begründet und der Hinweis auf ein Insolvenzrisiko lediglich die schon gegebene Benachteilung noch bekräftigt, ist es für die Beurteilung nicht entscheidend, dass bei öffentlichen Auftraggebern rechtlich ein Insolvenzrisiko nicht besteht (wie hier OLG Hamm, OLG-Report 2003, 351, 353 = BauR 2003, 1720; Kammergericht, KGR Berlin 2003, 363; anderer Ansicht OLG München, BauR 1995, 859, 860).
  • OLG München, 30.10.1996 - 9 W 3047/96

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

    Die unwirksame Verpflichtung, den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen (OLG München BauR 92, 234; 95, 859), hat nicht zur Folge, daß damit auch der Gewährleistungseinbehalt als grundsätzlich AGB-widrig entfällt, denn die Abrede über die Ablösung gegen Sicherheitsleistung durch Stellung einer Bürgschaft besteht weiter und ist nicht durch den Wegfall der Modalität "auf erstes Anfordern" unwirksam geworden.

    Entgegen Koppmann (BauR 92, 236) und OLG München 13. Zivilsenat (BauR 95, 859) werden die Ablöseklauseln nicht im ganzen unwirksam.

  • OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08

    Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit

    So geht etwa auch das Oberlandesgericht München(Urteil vom 20.06.1995,13 U 5787/94, BauR 1995, 859 f., 859)davon aus, dass ein Gewährleistungseinbehalt von 10% der Brutto-Auftragssumme den Bauunternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02

    Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der

    Vielmehr kann auch der Hauptschuldner im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens verlangen, dem Gläubiger die Inanspruchnahme des Bürgen zu untersagen (OLG Köln, BauR 1998, 555, 558; KG, BauR 1997, 665, 666; OLG München, NJW-RR 1996, 534, 535; Koeble/Kniffka, 10. Teil Rdnr. 2 - 4).
  • OLG München, 23.07.1997 - 7 U 2697/97

    Auslegung einer Bürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern

    Denn es ist keineswegs eindeutig und im Regreßprozeß zu entscheiden, ob eine formularmäßige Vereinbarung im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wonach ein Auftragnehmer eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen hat, gegen § 9 AGB-Gesetz verstößt (vgl. OLG München NJW-RR 96, 534; Beckscher VOB -Kommentar, 1997, § 17 Nr. 1 Rn. 10).
  • OLG Köln, 14.01.2002 - 11 U 96/01

    Im Bauvertrag vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Dem gegenüber können, wie die Verfügungsklägerin zutreffend darlegt, Gewährleistungsbürgschaften, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, unwirksam sein (vgl. BGHZ 136, 27, 32 f. = NJW 1997, 2598, 2599; BGH, NJW 2000, 1863, 1864 = BauR 2000, 1052, 1053; OLG Hamburg, BauR 2000, 445, 446; OLG München, BauR 1995, 859, 860; siehe aber: OLG München, BauR 2001, 1618, 1620 ff.; OLG Hamburg, BauR 1997, 668 ff.).
  • OLG Hamburg, 14.05.1999 - 8 U 35/99

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 03.06.2003 - 21 U 135/02

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Unwirksamkeit einer

    An der Unwirksamkeit ändert auch nichts, daß die Beklagte als Bundesstiftung Teil der öffentlichen Hand ist (Kainz aaO S. 626; Hogrefe BauR 1999, 111, 114; aA OLG Stuttgart BauR 1994, 376; OLG München BauR 1995, 859; Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl. 2001, § 17 Rn. 102).
  • OLG Köln, 20.03.1997 - 12 U 189/96
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung OLG München BauR 1995, 859 = NJW-RR 1996, 534 hilft nicht weiter.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht