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   OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94   

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https://dejure.org/1995,3418
OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94 (https://dejure.org/1995,3418)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.1995 - 14 U 132/94 (https://dejure.org/1995,3418)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 14 U 132/94 (https://dejure.org/1995,3418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 6
    Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und Hinweispflicht im einzelnen; Leistungen anderer Unternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht; Mangel eines Industriefußbodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.01.1990 - 26 U 112/89

    Neuherstellung einer fehlfarbenen Verklinkerung

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Besteller einen solchen bloßen Schönheitsfehler jedenfalls dann nicht hinzunehmen braucht, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt und damit die Wertschätzung des Hauses berührt ist (OLG Düsseldorf, Baurecht 1991, 750; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 277 ), doch treffen die dafür entwickelten Kriterien hier gerade nicht zu.
  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    Zwar ist anerkannt, dass auch optische und ästhetische Beeinträchtigungen einen Baumangel begründen können, wenn Schönheits- und Gestaltungsfehler die Nutzbarkeit und/oder den Wert des Objekts herabsetzen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1991, 750; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 277; OLG Celle, BauR 1996, 259).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB);

    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle, BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner /Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

    Bei einer derartigen Nutzung verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverlegung der Pflasterfläche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 633 Abs. 2 S. 3 BGB Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 6 U 12/02

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Mängelbeseitigung in Form eines

    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

    In einem solchen Fall verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverfugung des Giebels gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 13 Nr. 6 S. 1 VOB/B seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Saarbrücken, 21.08.2007 - 4 U 448/03

    Zur Prüfpflicht des mit Einbau gestellter Baumaterialien beauftragten

    Der Umfang der Prüfungs- und Mitteilungspflicht wird namentlich in Fällen relativiert, in denen es um Vorleistungen anderer Unternehmer geht, die das eigentliche Fachgebiet des Auftragnehmers nur dort berühren, wo seine Leistung später unmittelbar darauf aufbaut (vgl. OLG Celle, BauR 1996, 259; Ingenstau/Korbion-Oppler, aaO., § 4 Nr. 3 VOB/B, Rdnr. 12).
  • OLG Rostock, 04.03.2008 - 4 U 79/05

    Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehlern beim Bauvertrag: Beweislast

    Jedoch würden die Anforderungen überspannt, wenn man von ihm verlangen wollte, über die Prüfung der einem jeden Fachmann bekannten, dem Stand der Technik entsprechenden planerischen Konzeption hinaus auch noch die ordnungsgemäße Umsetzung der Konzeption zu überprüfen (OLG Celle BauR 1996, 259).
  • OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03

    Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?

    Die Anforderungen an die Prüfungspflicht des Unternehmers würden überspannt, wenn man von ihm verlangen wollte, über die Prüfung der einem jeden Fachmann bekannten, dem Stand der Technik entsprechenden planerischen Konzeption hinaus auch noch die ordnungsgemäße Umsetzung der Konzeption zu überprüfen (OLG Celle BauR 1996, 259).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03

    VOB-Vertrag: Neuherstellung einer Dacheindeckung wegen grünlicher Verfärbung

    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
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