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   OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95   

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https://dejure.org/1995,3433
OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1995 - 22 U 11/95 (https://dejure.org/1995,3433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 3, 5
    Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter Unzuverlässigkeit des Unternehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzuverlässiger Unternehmer - auf Frist zur Nachbesserung darf verzichtet werden! (IBR 1996, 199)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 401
  • BauR 1996, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    (b) Soweit die Beklagte in erster Instanz vorgetragen hat, es sei ausführlich erörtert worden, ob unter irgendwelchen (insbesondere wasserrechtlichen) Umständen nicht besondere Anforderungen an die Bodenplatte zu stellen seien, reicht dies ebenfalls nicht aus, da ein Werkunternehmer nur dann von seinen Gewährleistungspflichten befreit ist bzw. wird, wenn er - inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der in Rede stehenden, zweifelhaften Ausführungsweise konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend erkennbar wird (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2010, VII ZR 8/10, BauR 2011, 869; OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 30.08.1995, 22 U 11/95, BauR 1996, 260;; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 49/50 mwN).
  • OLG Jena, 09.01.2020 - 8 U 176/19

    Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!

    Entscheidend ist, dass eine ausreichende Warnung erfolgt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.1995 - 22 U 11/95).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Denn in Anbetracht der erheblichen Bedeutung der Belehrungsverpflichtung muss der Hinweis so eindeutig sein, dass dem Bauherrn die Tragweite einer Nichtbefolgung gewahr wird (BGH, NJW 1975, 1217, 1218.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273 ; OLG Düsseldorf, BauR 1996, 260, 261).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18

    Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich der Auftragnehmer nach dem Gesamtbild der aufgetretenen Mängel als völlig unzuverlässig und zur Erstellung des Bauwerks ungeeignet erwiesen hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 401,; BauR 1996, 906) oder er trotz Vorhalts des Auftraggebers unnachgiebig nur ungeeignete Nachbesserungsleistungen anbietet (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 1174 OLG Düsseldorf BauR 2001, 645).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Darüber hinaus war nach Ansicht des Senats eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung für den Kläger vorliegend auch deshalb entbehrlich, weil sich die Beklagten als derart unzuverlässig erwiesen haben, dass es dem Kläger nicht zuzumuten war, darauf zu vertrauen, diese würden die Mängel ordnungsgemäß beheben lassen (BGH NJW 1967, 388; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 401; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 149).
  • OLG Jena, 28.11.2019 - 8 U 176/19

    Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter

    Entscheidend ist, dass eine ausreichende Warnung erfolgt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.1995 - 22 U 11/95 -, juris).
  • OLG Bamberg, 20.12.2000 - 3 U 110/98

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Angesichts der Deutlichkeit, inhaltlichen Klarheit und Vollständigkeit der mündlich geäußerten Bedenken ("Wir haben darauf hingewiesen, daß alle Positionen aus technischer Sicht notwendig sind. Das gilt auch für die Sauberkeitsschicht. Hierzu haben wir erklärt, daß beim Schwinden des Betons Schäden entstehen können, weil eine Verzahnung mit dem Untergrund eintritt") war ausnahmsweise eine (nochmalige) schriftliche Mitteilung entbehrlich (OLG Düsseldorf BauR 1996, 260; BGH BauR 1978, 54).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Ein mündlicher Hinweis kann die Haftung des Unternehmers für Mängel zum Teil oder in Ausnahmefällen auch ganz ausschließen, wenn die Bedenken dem richtigen Adressaten und so eindeutig geltend gemacht werden, dass diesem die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rdz. 1524; BGH Baurecht 1978, 278 (279); OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 245 (245); OLG Düsseldorf Baurecht 1996, 260).
  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 5 U 1687/01

    Fälligkeit der Vergütung trotz fehlender Abnahme; Beachtlichkeit des mündlichen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mündliche Hinweise nicht schlechthin unbeachtlich sind ( vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 1998, Az: 21 U 194/97 in OLGR Düsseldorf 1999, 76-78 = BauR 1999, 498-502; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. August 1995, Az: 22 U 11/95 in NJW-RR 1996, 401-402 = BauR 1996, 260-263 und OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 1978, Az: 10 U 110/77 in BauR 1979, 326-328 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03

    Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?

  • LG Karlsruhe, 20.12.2019 - 10 O 365/17

    Keine Kündigung nach Abnahme!

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