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   OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93   

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https://dejure.org/1995,2415
OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93 (https://dejure.org/1995,2415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.1995 - 22 U 256/93 (https://dejure.org/1995,2415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 1995 - 22 U 256/93 (https://dejure.org/1995,2415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlüsselfertigbau: Was gehört zum Leistungsumfang?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633
    Begriff der schlüsselfertigen Herstellung; Erstattung der Mehrwertsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigtem Auftraggeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlüsselfertigbau: Was gehört zum Leistungsumfang? (IBR 1995, 503)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigungskosten und Mehrwertsteuer (IBR 1995, 519)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 532
  • BauR 1996, 396
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93
    Der pauschalierte Leistungsinhalt umfaßt in der Regel alle Leistungen, die für die Erreichung des Vertragszweckes nach den Regeln der Technik erforderlich und vorhersehbar sind (BGH, BauR 1984, 61, 63; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl.1993, Rdn. 1035).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 256/93
    Gegenüber den aus dem Vertragszweck herzuleitenden und erkennbaren Anforderungen an die Herstellungspflichten, mit denen der Beklagte rechnen mußte, tritt auch die im Zweifelsfall geltende Vermutung zurück, daß alle vorher nicht festgelegten Leistungen nicht mit dem Pauschalpreis abgegolten sein sollen (BGH, BauR 1971, 124).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 111/04

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Vergütungsanpassung wegen Preisgrundlagenänderungen;

    Zutreffend ist in diesem Zusammenhang der Einwand der Klägerin, dass im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs nur der Nettobetrag in Höhe von 37.069,96 EUR zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1996, 396; Ingenstau/Korbion/Wirth, a.a.O., Teil B § 13 Nr. 5 Rn. 172).
  • OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01

    Mangelhaftigkeit des Werks bei fehlender direkte Verbindung einer Wohnung bzw.

    Zur schlüsselfertigen Erstellung eines Gebäudes gehört alles, was Voraussetzung für dessen ordnungsgemäße und vollständige Nutzung ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 532).
  • OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99

    Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des

    Dem Auftragnehmer obliegt der Gegenbeweis (Ingenstau/Korbion, aaO., Rn. 539, 540, 545 und 549; Werner/Pastor, aaO., Rn. 1584; Kaiser, aaO., Rn. 83 b; OLG Köln, a.a.O.; BGH BauR 1992, 758; OLG Düsseldorf BauR 1996, 396, 398).
  • OLG Dresden, 07.07.2010 - 1 U 1570/09

    Mangelhaftigkeit von Hauseingangstüren bei fehlender Eignung der Türkonstruktion

    Keinen Anspruch auf Mehrkosten hat der Auftragnehmer allerdings dann, wenn er nach dem Vertrag einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen hat und sich die vertraglich vorgesehene Ausführungsart später als unzureichend herausstellt (BGH, BauR 2002, 86, 88; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 532, 533).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 21 U 172/06

    Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Höhe der Kosten

    Die Erforderlichkeit der aufgewandten Kosten ist nach der Erfahrung der täglichen Baupraxis zu beurteilen und als richtig zu unterstellen, so dass es dem Unternehmer zunächst obliegt, das Gegenteil darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. Werner/Pastor Rdn. 1584; OLG Düsseldorf BauR 1996, 396, 398; OLG Dresden NZBau 2000, 333, 336).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2006 - 12 U 111/04
    Zutreffend ist in diesem Zusammenhang der Einwand der Klägerin, dass im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs nur der Nettobetrag in Höhe von 37.069,96 EUR zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1996, 396; Ingenstau/Korbion/Wirth, a.a.O., Teil B § 13 Nr. 5 Rn. 172).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Die mit dem am 11.6.1997, also weit mehr als einen Monat nach Erhalt des 2. Ergänzungsgutachtens, beantragte Ablehnung des Sachverständigen kann nicht mehr als unverzüglich angesehen werden (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 28.03.1995 - 22 U 256/93 - unveröffentlicht - und vom 10.03.1995 - 22 W 63/94 - OLG Report 1995, 255).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 46/01

    Selbsthilfe des Bauhandwerkers - Entfernung montierter Abwasserrohre bei

    Denn es hätte an der Beklagten gelegen, darzutun, dass die von der Firma G & L erbrachten Leistungen von anderen Anbietern zu einem bestimmten Betrag billiger hätten erbracht werden können und der Kläger auf diese Anbieter hätte zurückgreifen können und müssen (vgl. Entscheidung des Senates in BauR 1996, 396, 397 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.03.1996 - 12 W 15/95

    Erfüllungseinwand des Schuldners im Vollstreckungsverfahren

    Der Aufwendungsersatzanspruch eines vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebers aus § 633 Abs. 3 BGB umfaßt nicht die auf den Rechnungsnettobetrag entfallende Mehrwertsteuer (vgl. Senatsurteile vom 08.05.1991 - 12 U 149/90 - und 15.02.1991 - 12 U 156/89; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1996, 3; Schaumburg, Umsatzsteuer- und Zivilrecht, NJW 1974, 1734, 1737 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 06.01.2012 - 7 O 370/10

    Geltendmachung von Mängelansprüchen bezüglich des Sondereigentums an einem

    Der Auftraggeber ist nicht gehalten besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den preisgünstigsten Drittunternehmer zu finden, er muss nicht mehrere Angebote einholen oder gar eine Ausschreibung vornehmen ( Werner/Pastor " Der Bauprozess" 13 Aufl. Rdn 2111, 0LG Hamm OLGR 1997, 85 f.; OLG Düsseldorf BauR 1996, 396 f.; OLG Dresden NZBau 2000, 333 f.).
  • KG, 18.12.2001 - 15 U 49/01

    Komplettheitsvereinbarung hat Vorrang vor Detail-LV

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