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   OLG München, 11.10.1995 - 27 U 12/95   

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OLG München, 11.10.1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,1792)
OLG München, Entscheidung vom 11.10.1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,1792)
OLG München, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 27 U 12/95 (https://dejure.org/1995,1792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Vereinbarungen über die Erbringung von Vorschlägen als Abschluss eines Architektenvertrages; Voraussetzungen eines Vertragsbeitritts; Konkludenter Abschluss eines Abänderungsvertrags; Anspruch auf Vergütung aus einem Architektenvertrag; Auftrag für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis eines Architektenauftrages für jede berechnete Leistungsphase erforderlich! (IBR 1996, 295)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorplanungsleistungen sind grundsätzlich vergütungspflichtig! (IBR 1996, 248)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenlimit beschränkt die Honorarforderung des Architekten! (IBR 1996, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 341
  • BauR 1996, 417
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 214/00

    Zur Auftragserteilung und Vergütung eines Architekten

    91; NJW-RR 1996, 83, 84; OLG Düsseldorf [22. Zivilsenat] BauR 1993, 108, 109; OLG München NJW-RR 1996, 341, 342; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1045; OLG Stuttgart BauR 1997, 681, 683 f.; Knacke, BauR 1990, 395, 399; Werner/Pastor aaO., Rn. 612; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, § 1 HOAI, Rn. 8).

    Zwar genügen die schlichte Entgegennahme von Architektenleistungen oder die Erörterung ihrer Ergebnisse ohne weitere Verwertung zur Annahme einer (konkludenten) Auftragserteilung nicht; erforderlich sind vielmehr weitere Umstände, die auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Bauwilligen schließen lassen (BGH NJW 1999, 3554, 3555 = BauR 1999, 1319, 1321; OLG München NJW-RR 1996, 341, 343; Werner/Pastor aaO., Rn. 614 und 615).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Da einerseits ein Bauwilliger im Regelfall von einer Vergütungserwartung des Architekten als selbstständiger Gewerbetreibender ausgehen muss, andererseits der Auftraggeber zur Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Architektenleistungen auf den Bestand schuldrechtlicher Beziehungen angewiesen ist, kann die Inanspruchnahme von Diensten eines Architekten oder Ingenieurs aus Sicht eines objektive Beobachters in aller Regel als - zumindest stillschweigende - Erteilung eines Architektenauftrags verstanden werden (BGH, Urteil vom 09.04.1987, VII ZR 266/86, NJW 1987, 2742; Senat, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 214/00, BauR 2002, 1726; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.1996, 10 U 130/96, BauR 1997, 681; OLG München, Urteil vom 11.10.1995 - 27 U 12/95, NJW-RR 1996, S. 341; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, 12 U 137/94, NJW 1996, 83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.1992 - 22 U 251/91, BauR 1993, 103; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 1, Rn 8, 9).

    Dabei ist davon auszugehen, dass jedenfalls umfangreichere Architektenleistungen regelmäßig nur gegen Entgelt erbracht werden, wobei umfangreichere Arbeiten des Architekten jedenfalls dann vorliegen, wenn er die Pläne der Leistungsphasen 1 und 2 anfertigt und die vorrausichtlichen Baukosten ermittelt (BGH Urteil vom 9.4.1987, VII ZR 266/86, NJW 1987, 2742; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2005, 22 U 70/05, IBR 2006, 504; OLG Düsseldorf Urteil vom 13.8.1996, 22 U 212/95, NJW-RR 1998, 1317; OLG München Urteil vom 11.10.1995, 27 U 12/95, BauR 1996, 417; Locher/Koeble/Frik a.a.O. Einl., Rdn. 12; Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 1 Rdn. 12; Werner/Pastor, a.a.O. Rn. 620).

  • OLG München, 27.09.2016 - 9 U 1161/15

    Keine Kostenobergrenze vereinbart: Architekt haftet nicht für höhere Baukosten!

    Diese Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des OLG München NJW-RR 1996, 341, in der ausgeführt wurde, dass sofern der Bauherr im Prozess eine bestimmte Obergrenze behauptet, den Architekten die Beweislast dafür trifft, dass dies nicht der Fall war oder die Obergrenze höher war.

    Hintergrund des Verfahrens und der Entscheidung des OLG München in NJW-RR 1996, 341 war eine Honorarklage des Architekten, der sein Honorar aus erhöhten Bausummen geltend machen wollte.

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

    (1.) Der Bundesgerichtshof u.a. vertreten die Ansicht, der Architekt müsse die Behauptung des Bestellers widerlegen, es sei eine Baukostenobergrenze vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 319/78 -, NJW 1980, S. 122; OLG München, Urteil vom 11. Oktober 1995 - 27 U 12/95 -, NJW-RR 1996, S. 341, 343; OLG Köln, Urteil vom 24. Juni 1994 - 3 U 185/93 -, IBR 1994, S. 512).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 28 U 179/04

    Erfordernis der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Fahrzeugmangel

    Der Senat weiß aufgrund von Beweisaufnahmen in einer Vielzahl von Verfahren, in denen dieser Standpunkt ebenfalls vertreten wurde, dass sich fachgerecht ausgeführte Werkstattlackierungen zwar im technischen Verfahren von einer Werkslackierung unterscheiden, damit aber keine Beeinträchtigungen in der optischen und funktionalen Qualität der Lackierung verbunden sind (vgl. insoweit auch OLG Hamm in NJW-RR 1998, 1212 [1213]; OLG Düsseldorf in OLGR 1996, 41 [42]).

    Die Nachbesserung ist dem Kläger auch nicht deshalb unzumutbar, weil sie etwa nur mit einem hohen Aufwand und weitreichenden Eingriffen in die Karosseriestruktur durchgeführt werden könnte, deshalb bei einem Weiterverkauf offenbarungspflichtig wäre und zu einem erheblichen Wertverlust des Fahrzeuges führen würde (vgl. insoweit etwa OLG Düsseldorf in OLGR 1996, 41 ff.).

  • OLG Brandenburg, 24.01.2007 - 4 U 123/06

    Architektenvertrag mit vereinbarten Abschlagszahlungen: Darlegungs- und

    Ein solcher Schluss erfordert, dass es sich bei den erbrachten Leistungen der Art und dem Umfang nach um Leistungen von einigem Gewicht in Bezug auf die in der betroffenen Leistungsphase zu erbringenden Gesamtleistungen handelte (OLG München, Baurecht 1996, 417); allein aus der Anzahl der angeblich gefertigten Seiten einer Leistungsbeschreibung lässt sich dieser Schluss in Bezug auf eine Beauftragung mit den Leistungen der Leistungsphase 6 nicht ziehen.
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07

    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten

    Die vom Beklagten zuletzt angeführte Entscheidung des OLG München (BauR 1996, 417), die als Beleg dafür zitiert worden ist, dass dem Kläger die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen einer verbindlichen Kostenobergrenze obliege, ist für die hier in Rede stehende Problematik überhaupt nicht einschlägig, sondern behandelt lediglich die Frage, ob und inwieweit von einem Architekten(voll)auftrag auszugehen ist.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2006 - Verg W 2/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erreichung des Schwellenwerts bei

    Wird in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag eine Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werkes vereinbart, dann bildet diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung (BGH, Urteil vom 23.1.2003, VII ZR 362/01, NJW-RR 2003, 593, zitiert nach Juris; OLG München, Urteil vom 11.10.1995, 27 U 12/95, LS 6, zitiert nach Juris).
  • LG Mönchengladbach, 28.07.2005 - 10 O 505/03

    Folgen einer Überschreitung der Baukostenobergrenze

    Behauptet der Bauherr im Prozess, dem Architekten eine bestimmte Obergrenze für die Baukosten vorgegeben zu haben, so trifft den Architekten die Beweislast dafür, dass dies nicht der Fall war oder die Obergrenze höher lag (vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 341).

    Der Architekt darf sein Honorar dann nur nach dem vom Bauherren behaupteten Bauskostenhöchstbetrag berechnen, wenn er die Behauptung des Bauherrn im Prozess nicht widerlegt (OLG München, NJW-RR 1996, 341; OLG Köln, IBR 1994, 512).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 10 U 6/09

    Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach Mindestsätzen:

    Teilweise wird vertreten, der Architekt müsse die Behauptung des Bestellers widerlegen, es sei eine Baukostenobergrenze vereinbart worden (vgl. BGH NJW 1980, 122, Juris RN 17f.; OLG München NJW-RR 1996, 341, 343; KG NJW-RR 1999, 242).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 10 U 183/11

    Erteilung eines Architektenauftrages ("Hoffnungsinvestitionen")

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01
  • AG Brandenburg, 27.11.2012 - 31 C 59/11

    Künstlergage - Darlegungs- und Beweislast für eine Vergütungsvereinbarung

  • VK Brandenburg, 05.04.2006 - 1 VK 3/06

    Eröffnung eines Nachprüfungsverfahrens über die Auslobung eines offenen

  • LG Stendal, 08.07.1999 - 22 S 269/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages durch schlüssiges Verhalten; Grenze

  • LG Trier, 07.02.2007 - 4 O 94/06

    Honoraranspruch des "janusköpfigen" Architekten

  • LG Mönchengladbach, 30.08.2012 - 1 O 60/11

    Leistungsphasen 1 + 2 = Akquisition des Planers?

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