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   OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94   

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https://dejure.org/1995,5466
OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94 (https://dejure.org/1995,5466)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.1995 - 28 U 4457/94 (https://dejure.org/1995,5466)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 28 U 4457/94 (https://dejure.org/1995,5466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 635 638 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der VOB/B; Präklusion mit zu verrechnenden Ansprüchen nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Bei Leistungsklagen, wie sie von den Parteien jeweils erhoben wurden, läßt sich das logisch exakte Gegenteil grundsätzlich nicht bestimmen (vgl. BGH, NJW 1993, 2684, 2685 m.w.N.).

    Präkludiert sind vielmehr auch die nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern sie nicht erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung im Prozeß entstanden sind (vgl. BGH, NJW 1993, 2684, 2685 m.w.N.).

    Die Klägerin übersieht hierbei nämlich, daß nicht die Klageforderung als solche präkludiert, sondern daß die Partei mit dem Vortrag solcher Tatsachen ausgeschlossen ist, die bereits in dem früheren, das gleiche Abrechnungsverhältnis betreffenden Verfahren umgekehrten Rubrums hätten vorgebracht werden können (vgl. BGH, NJW 1993, 2684 ).

  • OLG München, 26.01.1987 - 28 W 3010/86

    Abrechnung von Werklohnanspruch und Vorschußanspruch

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Dieser Schaden ist in der Weise auszugleichen, daß der Unternehmer, hier also die Beklagten, keine Vergütung verlangen (vgl. BGH, NJW 1978, 814, 816 m.w.N.; Senat, Baurecht 1987, 600, 601; für Verrechnung auch OLG Hamm, NJW-RR 1992, 448).
  • OLG Hamm, 14.10.1991 - 17 U 15/90

    Gegenansprüche aus demselben Werkvertrag keine Aufrechnung

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Dieser Schaden ist in der Weise auszugleichen, daß der Unternehmer, hier also die Beklagten, keine Vergütung verlangen (vgl. BGH, NJW 1978, 814, 816 m.w.N.; Senat, Baurecht 1987, 600, 601; für Verrechnung auch OLG Hamm, NJW-RR 1992, 448).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Dieser Schaden ist in der Weise auszugleichen, daß der Unternehmer, hier also die Beklagten, keine Vergütung verlangen (vgl. BGH, NJW 1978, 814, 816 m.w.N.; Senat, Baurecht 1987, 600, 601; für Verrechnung auch OLG Hamm, NJW-RR 1992, 448).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Deshalb ist durch den rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid nur die Feststellung der Leistungspflicht der dortigen Beklagten und hiesigen Klägerin in Rechtskraft erwachsen, nicht aber die Pflicht der dortigen Kläger und hiesigen Beklagten zur Gegenleistung (vgl. BGH, NJW 1992, 1172, 1173 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG München, 30.05.1995 - 28 U 4457/94
    Die Verjährungsbestimmung ist daher an den Maßstäben des AGBG zu messen und gemäß § 11 Nr. 10 f AGBG unwirksam (vgl. BGH, Baurecht 1989, 77 ).
  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16

    Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben

    Über solche Ansprüche wird durch diese Entscheidung nur unter den Voraussetzungen des § 322 ZPO - also bei Widerklage oder Aufrechnung - rechtskräftig entschieden (OLG Koblenz, WM 1992, 244, 245; übersehen von OLG München, BauR 1996, 428, 429).
  • OLG Celle, 10.07.2003 - 11 U 321/02

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Anspruch auf Rückabwicklung eines

    Dabei ist lediglich umstritten, ob es sich um eine Frage der entgegenstehenden Rechtskraft gem. § 322 Abs. 1 ZPO in Form des von der Rechtsprechung anerkannten (BGH, NJW 1993, S. 2684, 2685; NJW 1995, S. 967, 968) kontradiktorischen Gegenteils und damit der Zulässigkeit (Doderer, NJW 1991, S. 878 ff., 881; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 154 II.1.) oder um ein Problem der Präklusion, die das Gericht an einer abweichenden Entscheidung hindert, und damit der Begründetheit (Zöller/Vollkommer, 23. Auflage, vor § 322 ZPO, Rn. 25; OLG München, BauR 1996, S. 428 ff.) handelt.
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