Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Planung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung oder Bauüberwachung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenhaftung auch gegenüber fachkundigem Bauherrn! (IBR 1996, 373)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Architektenhaftung gegenüber Bauträger: Besonderheiten? (IBR 1996, 374)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 2370
- MDR 1996, 1009
- WM 1996, 1819
- DB 1996, 2541
- BauR 1996, 732
- IBR 1996, 373
- IBR 1996, 374
- ZfBR 1996, 264
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07
Bauvertrag - Welcher Schallschutz ist bei Verweis auf DIN 4109 geschuldet?
Will ein Unternehmer von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, darf der Erwerber über den Hinweis auf die DIN 4109 hinaus eine entsprechende Aufklärung erwarten, die ihm mit aller Klarheit verdeutlicht, dass die Mindestanforderungen der DIN 4109 nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, der Erwerber also einen Schallschutz erhält, der deutlich unter den Anforderungen liegt, die er für seine Wohnung erwarten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244; Urteil vom 9. Juni 1996 - VII ZR 181/93, BauR 1996, 732 = ZfBR 1996, 264; Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206; Kögl, BauR 2009, 156 f.). - BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06
Architekten & Ingenieure - Kein Werklohn einbehalten: Anspruch gegen Architekt?
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. Mai 1996 - VII ZR 181/93, BauR 1996, 732, 733 = NJW 1996, 2370 = ZfBR 1996, 264). - OLG Brandenburg, 14.12.2005 - 4 U 167/99
Architekten & Ingenieure - Fehlerhafte Planung und Objektüberwachung
Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hatte (BGH NJW 1996, 2370, 2371).Nur wenn endgültig feststeht, dass der bauausführende Unternehmer wegen des konkreten Mangels keinen (weiteren) Werklohn mehr erhält, fehlt es an einem Schaden des Bauherrn und dieser kann den Architekten, der fehlerhaft geplant hat, nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (BGH NJW 1996, 2370, 2371).
Hintergrund dieser Überlegung ist, dass der Bauherr, wenn endgültig feststeht, dass er dem Unternehmer wegen eines Mangels keinen Werklohn mehr entrichten muß, keinen Schaden hat und den Architekten, der mangelhaft geplant oder überwacht hat, nicht mehr auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2370, 2371).
- BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10
Architekten & Ingenieure - Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung
Das kann - sofern es nicht bereits offenkundig ist - in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Auftraggeber umfassend über das bestehende rechtliche und wirtschaftliche Risiko aufgeklärt und belehrt hat und der Auftraggeber sich sodann auf einen derartigen Risikoausschluss rechtsgeschäftlich einlässt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1996 - VII ZR 181/93, BauR 1996, 732, 734 = ZfBR 1996, 264, 265). - OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01
Architekten & Ingenieure - Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern
Insoweit fehlt es - nach Erfüllung der Schadensersatzpflicht durch den Bauunternehmer als Gesamtschuldner - an einem Schaden des Bauherrn, § 422 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 96, 2370, 2371; OLG Hamm ZfBR 02, 257, 259).Wenn die Beklagten in Höhe von 9.912,06 DM ihre Widerklageforderung aber bereits eingebüßt haben, kann nicht ein erneuter Abzug dieses Betrages nach den vom BGH (NJW 96, 2370) aufgestellten Grundsätzen erfolgen.
- OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
Architekten und Ingenieure - Beginn der Gewährleistungsfrist
Der Bundesgerichtshof hat in NJW 1996, 2370 fest gestellt, daß der Planer nicht nur einen Hinweis zu geben hat, sondern sogar gegenüber einem fachkundigen Auftraggeber über die Tragweite des Hinweises aufklären muß.Die eigene Sachkunde des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter entbindet den Beklagten nicht davon, kritische Details ausreichend zu planen und, soweit keine Planung vorliegt, jedenfalls ausreichende Hinweise zu geben (BGH NJW 1996, 2370).
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages erfordert zunächst die Ermittlung der erbrachten Leistung, bevor der dafür geschuldete Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnet wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 848 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 2370, 2371; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78 = NJW 1997, 733, 734). - OLG Hamm, 19.11.1999 - 12 U 92/99
Schadensersatzpflicht des Architekten; Zulässigkeit des Beitritts nach …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1965, 1175; 1972, 447; 1996, 2370) haftet der Architekt dem Bauherrn bei Überwachungsfehlern gesamtschuldnerisch mit den Unternehmern im Außenverhältnis in voller Höhe. - OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99
Bauvertrag - Mangelhafte Bauüberwachung bzgl. Wärmedämmarbeiten
Denn dann hat der Bauherr insoweit keinen Schaden mehr (vgl. BGH NJW 1996, 2370, 2371). - KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03
Architekten & Ingenieure - Haftungsrisiken der Leistungsphase 8
Ein Architekt, der fehlerhaft geplant oder überwacht hat, hat dem Bauherrn insoweit keinen Schadensersatz zu leisten, als endgültig feststeht, dass dieser an den Bauunternehmer gerade wegen des in Rede stehenden Mangels keinen Werklohn entrichten muss, da der Bauherr in diesem Falle keinen Schaden hat (BGH NJW 1996, 2370/2371). - OLG Naumburg, 26.11.2002 - 11 U 234/01
Architekten & Ingenieure - Bauüberwachung durch Architekten
- KG, 11.02.2005 - 7 U 252/03
Architekten & Ingenieure - Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden?
- OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05
Bauvertrag - Einverständnis mit technisch ungenügender Planung und Ausführung
- OLG München, 29.01.2008 - 13 U 3811/07
Achitekten & Ingenieure - Architektenvertrag: Planungsfehler bei Grundwasser
- OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
Architekten & Ingenieure - Hinweispflicht auf Schwammbefall
- OLG München, 12.10.2010 - 9 U 2368/07
Architekten & Ingenieure - Beachtung der Korrosionsgefahr bei Werkstoff-Auswahl!
- OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
OLG Karlsruhe definiert „mängelfreie Leistung“ - Architekten und Ingenieure …
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 21 U 194/00
Planungs- und Überwachungsfehler bei Dickbeschichtung und Dränage: Schadenshöhe …
- OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
Architekten & Ingenieure - Aufklärungsverpflichtung über Blend- und Wärmeschutz
- OLG Braunschweig, 18.09.1997 - 2 U 31/97
Pauschaler "Abstand" nach Vertragskündigung?
- OLG Stuttgart, 18.02.2003 - 12 U 211/01
Architekten & Ingenieure - Risiko der Versagung einer Baugenehmigung
- KG, 28.05.2002 - 15 U 9892/00
Architekten & Ingenieure - Umfang der Überwachungspflicht des Architekten
- OLG Stuttgart, 27.03.2003 - 2 U 46/02
Architekten & Ingenieure - Verjährungshemmung bei Mängelprüfung?
- OLG Rostock, 03.03.2010 - 2 U 68/07
Architekten & Ingenieure - Keine Baugrunduntersuchung: Architekt haftet!
- LG Köln, 15.12.2004 - 14 O 201/04
Architekten & Ingenieure - Zuwendungsrichtlinien missachtet: Schadensersatz!
- OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Verzögerungsschäden unter …
- OLG Stuttgart, 18.12.1996 - 3 U 97/96
Abrechnung nach Kündigung: Wie wird Höhe der ersparten Aufwendungen ermittelt?
- OLG Dresden, 09.06.2010 - 1 U 745/09
Architekten & Ingenieure - Planung muss aktuelle Entwicklungen berücksichtigen!
- OLG Frankfurt, 15.07.2009 - 4 U 199/08
Architektenrecht: Keine Fälligkeit der Honorarschlussrechnung wegen fehlender …
- OLG Oldenburg, 09.09.2003 - 2 U 270/00
Architekten & Ingenieure - Haftungsverhältnis zwischen Architekt und Unternehmer
- LG Magdeburg, 13.01.2009 - 31 O 149/08
Architekten & Ingenieure - Keine Haftung für unzureichende Planung?
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