Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.02.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96   

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BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96 (https://dejure.org/1997,566)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1997 - 4 B 177.96 (https://dejure.org/1997,566)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 4 B 177.96 (https://dejure.org/1997,566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • iwr.de

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Planfeststellung; Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft; faunistische Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; Ausgleichsmaßnahmen; Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 6c S. 1; BNatSchG § 8
    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie Ermittlungstiefe bei der straßenrechtlichen Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 607
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
  • BauR 1997, 459
  • ZfBR 1997, 261
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Das Beschwerdevorbringen bietet keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, die auch vom 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die entsprechenden Bestimmungen des Wasserstraßenrechts und des Eisenbahnrechts geteilt wird (vgl.Beschlüsse vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 4.95 - UPR 1995, 308 undvom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - DVBl 1996, 676).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 4.95

    Ausbau von Bundeswasserstraßen - Enteignung - Ersatzmaßnahmeflächen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Das Beschwerdevorbringen bietet keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, die auch vom 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die entsprechenden Bestimmungen des Wasserstraßenrechts und des Eisenbahnrechts geteilt wird (vgl.Beschlüsse vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 4.95 - UPR 1995, 308 undvom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - DVBl 1996, 676).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Er hat vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für seine Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl.Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 1.95 - Buchholz 407.4 17 FStrG Nr. 115).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Die Frage, ob 19 Abs. 1 Satz 2 FStrG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage zur Enteignung für festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bietet, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, weil sie der Senat inzwischen in bejahendem Sinne entschieden hat (urteilvom 22. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - DVBl 1997, 68 = UPR 1997, 36).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der entsprechenden Bestimmung des Bundesschienenausbaugesetzes bereits ausgesprochen, daß verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, da mit der Festlegung des Bedarfs noch nicht über die Trassierung im einzelnen und über die Abwägung verbindlich entschieden werde (vgl.Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Der Senat ist schon vor Inkrafttreten der letztgenannten Bestimmung davon ausgegangen, daß auch ein grundstücksbetroffener Kläger sich nicht auf jeden formellen oder materiellen Mangel der Planfeststellung berufen kann; ein Fehler kann vielmehr unbeachtlich sein, wenn auch bei seiner Korrektur der Eingriff in das Eigentum des Klägers unverändert bestehen bleibt (vgl.Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 31).
  • BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96

    Fernstraßenrecht: Eintritt der Präklusionswirkung im Planfeststellungsverfahren,

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96
    Rückschlüsse auf die Tierarten anhand der vorgefundenen Vegetationsstrukturen und vorhandenen Literaturangaben können in solchen Fällen methodisch hinreichend sein (vgl. zur UmweltverträglichkeitsprüfungBeschluß vom 14. Juni 1996 - BVerwG 4 VR 2.96 <4 A 3.96> - S. 15/16 n.v.).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - 4 B 177.96 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20 und vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 - ZUR 2015, 163 Rn. 16; Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 116).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Gebe es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, werde dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen sein (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1997 - BVerwG 4 B 177.96 - NVwZ-RR 1997, 607).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzliche Erkenntnis verspricht (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 87 ; Beschluss vom 21. Februar 1997 - BVerwG 4 B 177.96 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20 S. 12).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3610
BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 (https://dejure.org/1997,3610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichsabgabe - Baurechtliche Zulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 530
  • BauR 1997, 459
  • ZfBR 1997, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Zu ihrer Beantwortung wäre zu unterscheiden, wie eng der Verwaltungsakt und die Nebenbestimmung miteinander zusammenhängen, ob also die Zustimmung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 - NVwZ 1984, 366 ); insoweit ist für das vorliegende Verfahren das Landesrecht maßgeblich, wie bereits ausgeführt worden ist.
  • BVerwG, 26.08.1994 - 4 B 171.94

    Auslegung irreversiblen Landesrecht als Gegenstand einer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 199.96
    Im übrigen ist es eine Frage des materiellen Rechts, ob ein die Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage ausschließender unlösbarer Zusammenhang zwischen Genehmigungsinhalt und Auflageninhalt gegeben ist; maßgeblich wäre hier das hessische Naturschutzrecht, das als irrevisibles Landesrecht gemäß § 137 Abs. 1 , § 173 VwGO , § 562 ZPO der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1994 - BVerwG 4 B 171.94 - n.v.).
  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten

    Bei isolierter Anfechtung einer Nebenbestimmung wird der Verwaltungsakt im Übrigen bestandskräftig (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 - BVerwGE 31, 133 und Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8c BNatSchG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Selbst wenn es sich hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts um eine Nebenbestimmung zu der den Klägern erteilten Baumfällgenehmigung handeln sollte, wäre die Frage, ob diese Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden kann, die Genehmigung also ohne sie "sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 -, NvWZ 1984, 366), der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31/87 -, BVerwGE 81, 185; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 12, 221; Beschluss vom 18. Februar 1997 - 4 B 199/96 -, NvWZ - RR 1997, 530), was hier nicht der Fall ist (vgl. zur regelmäßig selbständigen Anfechtbarkeit von Zahlungsauflagen bereits BVerwG, Urteil vom 12. März 1982 - 8 C 23.80 -, BVerwGE 65, 139, 141).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Die neue Auflage steht mit der Genehmigung nicht in einem unlösbaren materiellrechtlichen Zusammenhang, der ihre isolierte Aufhebung und damit eine isolierte Anfechtung ausschließt (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 28 ; Beschluss vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - Buchholz 406.401 § 8 c BNatSchG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 16.07.1997 - 4 B 110.97

    Naturschutz - Bestandkräftige Genehmigung - Stichtagsvoraussetzungen

    Der Senat hat bereits geklärt, daß "Vorhaben" im Sinne dieser Vorschrift nicht die durch eine Nebenbestimmung festgesetzte Ausgleichsabgabe, sondern das einzelne Bauvorhaben ist, über dessen "Zulässigkeit" zu entscheiden war und auf das sich eine vor dem 1. Mai 1993 erteilte Genehmigung bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1997 - BVerwG 4 B 199.96 - BauR 1997, 459 ).
  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 4 UE 2058/94

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von BNatSchG § 8c Nr 2 - naturschutzrechtliche

    Die Überleitungsvorschrift des § 8 c Nr. 2 BNatSchG, wonach bei vor dem 01.05.1993 noch nicht unanfechtbar beschiedenen Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 8 a Abs. 2 BNatSchG nur der im Plan vorgesehene Naturausgleich und keine Abgabe mehr gefordert werden kann, ist hier nicht anzuwenden (Hess. VGH, Urteil vom 27.06.1996 - 4 UE 1183/85 - a.a.O., auch vom 25.07.1996 - 6 UE 1734/95 -, dieses bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18.02.1997 - 4 B 199.96 -).
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