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   VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334   

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https://dejure.org/1996,3142
VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334 (https://dejure.org/1996,3142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334 (https://dejure.org/1996,3142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334 (https://dejure.org/1996,3142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht bestehende Genehmigungspflicht für Getreidetrocknungsanlagen und Anlagen zum Be- oder Entladen staubender Schüttgüter bis zu Tagesleistungen von 200 t; Genehmigungspflicht im Falle von Getreidetrocknungsanlagen und Anlagen zum Be- oder Entladen staubender ...

  • Wolters Kluwer

    Nicht bestehende Genehmigungspflicht für Getreidetrocknungsanlagen und Anlagen zum Be- oder Entladen staubender Schüttgüter bis zu Tagesleistungen von 200 t; Genehmigungspflicht im Falle von Getreidetrocknungsanlagen und Anlagen zum Be- oder Entladen staubender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung; "dynamische" Verweisung eines Bebauungsplans auf die 4. BImSchV; in der Regel kein niedrigerer Grad zulässiger Störung in einem Gewerbegebiet bei Ansiedlung eines besonders störanfälliqen ...

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 1; BauNVO § 15; 4. BImSchDV
    Bauleitplanung: Zulässigkeit einer "dynamischen" Verweisung auf die 4. DVO zum BImSchG , Störungsgrad in einem Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verweisung im Bebauungsplan: dynamisch? (IBR 1997, 214)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 464
  • DVBl 1997, 440 (Ls.)
  • BauR 1997, 84
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Der Ausschluß ist im übrigen schon deshalb unbedenklich, weil nach der bei Inkrafttreten des Bebauungsplans bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung solche Betriebe allgemein nicht als "nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe" einzustufen waren und daher in Gewerbegebieten allenfalls im Wege einer Befreiung zugelassen werden konnten (BVerwG v. 18.10.1974 DÖV 1975, 103 ; mit Blick auf die neue Regelung dieser Frage in § 15 Abs. 3 BauNVO 1990 wurde diese Rechtsprechung inzwischen zugunsten einer mehr einzelfallbezogenen Betrachtung eingeschränkt, siehe BVerwG v. 24.9.1992 DVBl 1993, 111 ).

    Dies ist, wie gesagt, schon deshalb unbedenklich, weil nach der damaligen Rechtsprechung (BVerwG v. 18.10.1974 a.a.O.) derartige Betriebe als "erheblich belästigende Gewerbebetriebe" (§ 8 Abs. 1 BauNVO ) im Gewerbegebiet ohnehin nicht ohne Befreiung zugelassen werden konnten.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Der Ausschluß ist im übrigen schon deshalb unbedenklich, weil nach der bei Inkrafttreten des Bebauungsplans bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung solche Betriebe allgemein nicht als "nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe" einzustufen waren und daher in Gewerbegebieten allenfalls im Wege einer Befreiung zugelassen werden konnten (BVerwG v. 18.10.1974 DÖV 1975, 103 ; mit Blick auf die neue Regelung dieser Frage in § 15 Abs. 3 BauNVO 1990 wurde diese Rechtsprechung inzwischen zugunsten einer mehr einzelfallbezogenen Betrachtung eingeschränkt, siehe BVerwG v. 24.9.1992 DVBl 1993, 111 ).

    Denn Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, sind in dieser Hinsicht nicht bedenklich (BVerwG v. 24.9.1992, DVBl 1993, 111/113).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Eine dynamische Verweisung ist danach als zulässig anzusehen, wenn sie die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt, dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft und die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht verunklart (siehe hierzu u.a. BVerwGE 75, 262 /266; BVerwGE 96, 110/115 f; OVG Lüneburg v. 27.6.1988 BRS 48 Nr. 113; VGH Baden Württemberg v. 6.9.1995 UPR 1996, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 8 S 2388/95

    BauNVO § 23 Abs 5 S 2 enthält eine dynamische Verweisung auf das jeweilige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Eine dynamische Verweisung ist danach als zulässig anzusehen, wenn sie die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt, dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft und die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht verunklart (siehe hierzu u.a. BVerwGE 75, 262 /266; BVerwGE 96, 110/115 f; OVG Lüneburg v. 27.6.1988 BRS 48 Nr. 113; VGH Baden Württemberg v. 6.9.1995 UPR 1996, 38).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Eine dynamische Verweisung ist danach als zulässig anzusehen, wenn sie die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt, dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft und die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht verunklart (siehe hierzu u.a. BVerwGE 75, 262 /266; BVerwGE 96, 110/115 f; OVG Lüneburg v. 27.6.1988 BRS 48 Nr. 113; VGH Baden Württemberg v. 6.9.1995 UPR 1996, 38).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1988 - 1 A 228/86

    Bauleitplanung: Fehlende Inbezugnahme der Ermächtigungsnorm bei

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Eine dynamische Verweisung ist danach als zulässig anzusehen, wenn sie die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt, dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft und die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz nicht verunklart (siehe hierzu u.a. BVerwGE 75, 262 /266; BVerwGE 96, 110/115 f; OVG Lüneburg v. 27.6.1988 BRS 48 Nr. 113; VGH Baden Württemberg v. 6.9.1995 UPR 1996, 38).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Dynamische Verweisungen, auch über die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz hinweg, sind zwar nicht problemlos zulässig, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen (grundlegend BVerfGE 47, 285 /311 ff).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 B 28.96

    Antrag auf Erlaß einer Nutzungsuntersagung für eine Reinigungsanlage und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561
    Ihre Klagen auf Erlaß einer Nutzungsuntersagung blieben danach ohne Erfolg (BayVGH v. 17.10.1995 20 B 95.806; BVerwG v. 28.2.1996 4 B 28.96).
  • VG München, 18.06.2018 - M 8 K 17.4323

    Zulässigkeit eines Boardinghouses im allgemeinen Wohngebiet

    Sie ist gewissermaßen seine Zeichenerklärung und ihre Dynamisierung würde folglich den jeweiligen Regelungsgehalt vom ursprünglichen Planungswillen der Gemeinde lösen (BayVGH, B.v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 1873/15

    Abwägungsmangel bei der Planung zur Verhinderung von Immissionen; Ausweisung

    Die Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung setzt insoweit voraus, dass sie dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft, die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt und sich der verweisende Normgeber seiner Kompetenz und Verantwortung hinsichtlich wesentlicher Norminhalte nicht entäußert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.10.1996 - 20 CS 96.1561 - NVwZ-RR 1997, 464, juris Rn. 21).

    Die Einbeziehung konkreter Regelungen der 4. und 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als planungsrechtlicher Kerngehalt des Bebauungsplans nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ist in den Folgen demgegenüber durchaus vergleichbar mit der Festsetzung eines Baugebiets im Sinne von § 1 Abs. 2 BauNVO, die gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO dazu führt, dass die Vorschriften der §§ 2 bis 14 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplans werden (a. A. auch allgemein zur Zulässigkeit der dynamischen Verweisung BayVGH, Beschluss vom 21.10.1996, a. a. O., juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 12.05.2009 - 2 K 4011/08

    Nachbarrechtsschutz gegen die Errichtung einer Moschee im Gewerbegebiet

    Die Ansiedelung eines schutzbedürftigen Betriebs oder einer ausnahmsweise gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zugelassenen Anlage hat ferner nicht zur Folge, dass sich der zulässige Störgrad im Gewerbebetrieb zu deren Schutz gesenkt wird (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561 -).
  • VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497

    Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung;

    Die Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung setzt nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen voraus, dass sie dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft, die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt wird und der verweisende Normgeber seine Kompetenz und Verantwortung hinsichtlich wesentlicher Norminhalte nicht entäußert (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561 u.a., BauR 1997, 84/85 m.w.N.).
  • VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12

    Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage;

    Die Verweisung entlastet die Gemeinde, welche sich den Sachverstand des Verordnungsgebers zu Eigen macht (vgl. BayVGH, B. v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334, Rn. 21 - juris).

    Hierbei handelt es sich um eine vom Verordnungsgeber anhand der Eigenschaften von Anlagen vorgegebene Typisierung (im Ergebnis ebenso, ohne nähere Begründung BayVGH, B. v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 963334, Rn. 17 - juris).

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 9 TG 2671/03

    Immisionen, Lärm, Nachbar

    Die konkrete Bestimmung des Maßes der - bauplanungsrechtlich - gebotenen Rücksichtnahme sowie der - immissionsschutzrechtlichen - Zumutbarkeit einer Immissionsbelastung für den Nachbarn orientiert sich - soweit der jeweilige Anwendungsbereich eröffnet ist - an den Rechtsverordnungen nach §§ 23, 48a BImSchG sowie an der TA Lärm und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. Juli 2002 (GMBl. S. 511) - TA Luft - als normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften nach § 48 BImSchG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 20 Cs 96.1561 u. a. -, NVwZ-RR 1997, 464; Seidel, a. a. O., Rdnr. 372 ff.).
  • VGH Hessen, 25.04.2012 - 5 A 2112/11

    Dynamische Verweisungen in Gemeindesatzungen

    Sie setzt nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen voraus, dass sie dem Zweck der verweisenden Norm nicht zuwiderläuft, die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt und sich der verweisende Normgeber seiner Kompetenz und Verantwortung hinsichtlich wesentlicher Norminhalte nicht entäußert (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23. November 2005 - 4 ZB 04.3497 -, NVwZ-RR 2007, 57, und vom 21. Oktober 1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334 -, NVwZ-RR 1997, 464; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 1 M 273/01 -, NVwZ-RR 2003, 233).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 18.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gewerbegebiet; "eingeschränktes Gewerbegebiet";

    Ein solcher Ausschluss ist zulässig, weil diese Betriebe in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinreichend typisiert sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 20 CS 96.1561 und 96.3334 -, BauR 1997, 84) und auch dieser Ausschluss die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets unberührt lässt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 2 A 11.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gewerbegebiet; "eingeschränktes Gewerbegebiet";

    Ein solcher Ausschluss ist zulässig, weil diese Betriebe in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinreichend typisiert sind (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 20 CS 96.1561 und 96.3334 -, BauR 1997, 84) und auch dieser Ausschluss die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets unberührt lässt.
  • VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 17.02138

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aus wirtschaftlichen Gründen

    Das Ausgehen von einer dynamischen Verweisung greift auch nicht in den Satzungsbestand ein, weil die Begrifflichkeiten des BauGB und der BauNVO der Gemeinde vorgegeben sind (vgl. insgesamt BVerwG, U.v. 17.12.1998, 4 C 16.97; BayVGH, B.v. 21.10.1996, 20 CS 96.1561; VG Ansbach, U.v. 7.12.2011, AN 18 K 10.02567; König in König/Roeser/Stock, § 20 BauNVO, Rn. 5 ff.; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, § 20 BauNVO, Rn. 17 ff.).
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