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   OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96   

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https://dejure.org/1996,3624
OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96 (https://dejure.org/1996,3624)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.1996 - 3 B 134/96 (https://dejure.org/1996,3624)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 1996 - 3 B 134/96 (https://dejure.org/1996,3624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides; Anforderungen an die Erteilung einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht: Erteilung der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, Fehlen des gemeindlichen Einvernehmens trotz positiven Vorbescheids, Bauaufsicht bei Eigenbeteiligung des Landkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 90
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96
    Zwar trifft es zu, daß ein Bauvorbescheid, der die bundesrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und nach Landesrecht ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist (sog. Bebauungsgenehmigung), einen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung beinhaltet und insoweit dieselbe Wirkung entfaltet wie diese und sich auch gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durchsetzt (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 39.82 - Baurechtssammlung BRS 42, Nr. 170).
  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

    Auszug aus OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96
    Die Wirkung bezieht sich hingegen nicht auf die verfahrensrechtliche Seite der Beteiligung der Gemeinde und hierbei auf das Verhältnis der Baugenehmigungsbehörde zu dieser (vgl. Hess. VGH , Beschluß vom 11. April 1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164, 386, 389; Jäde, Gemeinde und Baugesuch, 1994, S. 66, Rdn. 113; anderer Ansicht Dirnberger in: Jäde/Weinl/Dirnberger/March, Bauordnungsrecht Brandenburg, Kommentar, Loseblattsammlung, § 76 Rdnr. 46 a).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 C 1.19

    Zur Reichweite des Einwendungsausschlusses bei fingiertem gemeindlichen

    Dabei kann offenbleiben, ob ein Ersuchen nach § 36 BauGB vor Erteilung einer Genehmigung entbehrlich ist, wenn über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens durch einen positiven bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid bereits umfassend entschieden worden ist (dafür: Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 36 Rn. 13; dagegen: VGH Kassel, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164; OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. November 1996 - 3 B 134/96 - BauR 1997, 90 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Die Entbehrlichkeit einer erneuten Einvernehmenserteilung in dieser Konstellation ist allerdings bereits für eindeutige Fallgestaltungen nicht unbestritten (für ein Einvernehmenserfordernis ohne Ausnahmen etwa: Hess. VGH, Beschl. v. 11.4.1990 -- 4 TG 3218/89 -, BRS 50 Rn. 164; OVG Brandenburg, Beschl. v. 4.11.1996 - 3 B 134/96 -, BauR 1997, 90 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Vielmehr ist die Gemeinde schon dann in ihrer Planungshoheit verletzt, wenn die Baugenehmigung trotz der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt wird (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 4. November 1996, BRS 58 Nr. 143 = LKV 1997, 377), denn das gemeindliche Einvernehmen ist ein als Mitentscheidungsrecht ausgestattetes Sicherungsinstrument des Baugesetzbuchs, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000, BRS 63 Nr. 115 = NVwZ 2000, 1048, 1049).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    In der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird hierzu die Auffassung vertreten, daß § 36 Abs. 1 BauGB im Baugenehmigungsverfahren in jedem Fall die erneute Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfordere, selbst wenn in einem vorausgegangenen Bauvorbescheid bereits in vollem Umfang über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens mit dem Einvernehmen der Gemeinde verbindlich entschieden worden sei (so OVG Brandenburg, Beschl. v. 04.11.1996 - 3 B 134/96 - BauR 1997, 90/91 u. Hess. VGH, Beschl. v. 11.04.1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164 m. Nachw. z. gegenteiligen Standpunkt).
  • OVG Thüringen, 16.09.2021 - 1 EO 145/21

    Fiktion des gemeindlichen Einvernehmens bei Genehmigung von Windkraftanlagen

    In der Rechtsprechung wird dazu die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber mit § 36 BauGB eine eindeutige Entscheidung dahingehend getroffen habe, dass in den in der Vorschrift genannten Fällen eine (Bau-)Genehmigung nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden dürfe, und er an keiner Stelle geregelt habe, dass das Einvernehmen in bestimmten Fallkonstellationen nicht erforderlich ist (so Hess. VGH, Beschl. v. 11. April 1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164 = juris, dort Rn. 36 und OVG Brandenburg, Beschl. v. 4. November 1996 - 3 B 134/96 - BauR 1997, 90/91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 811/02
    vgl.: OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. November 1996 - 3 B 134/96 - BRS 58 Nr. 143.
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 C 1
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Ersuchen nach § 36 BauGB vor Erteilung einer Genehmigung entbehrlich ist, wenn über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens durch einen positiven bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid bereits umfassend entschieden worden ist (dafür: Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 36 Rn. 13; dagegen: VGH Kassel, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164; OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. November 1996 - 3 B 134/96 - BauR 1997, 90 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.1997 - B 2 S 282/96

    Gemeinde; Einvernehmen; Bindung; Zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt;

    Eine Pflicht zur erneuten Beteiligung der Gemeinde könnte allenfalls dann entstehen, wenn ein Vorhaben nach Erlaß des Bauvorbescheides dergestalt geändert wird, daß es erneut bauplanungsrechtliche Fragen aufwirft (zu einer derartigen Fallgestaltung vgl. OVG Brandenburg, Beschluß v. 04.11.1996 - 3 B 194/96 -, BauR 1997, 90 bis 92).
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