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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.06.1996 - 4 W 81/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4299
OLG Rostock, 10.06.1996 - 4 W 81/95 (https://dejure.org/1996,4299)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.06.1996 - 4 W 81/95 (https://dejure.org/1996,4299)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 4 W 81/95 (https://dejure.org/1996,4299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung nach § 494a Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei wirtschaftlicher Sinnlosigkeit einer Klage in der Hauptsache; Sinn und Zweck des § 494a Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung ohne Klage zur Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 W 26/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung zur Klageerhebung bei

    Fristsetzung zur Klageerhebung hat dann nicht zu erfolgen, wenn einerseits der Antragsgegner in Vermögensverfall geraten ist und andererseits angesichts des eindeutigen Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens ein Erfolg der Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (Anschluß an OLG Rostock, BauR 1997, S. 169; gegen LG Göttingen, BauR 1998, S. 590).

    Die Verpflichtung zu absehbar sinnloser Klageerhebung und zur Aufwendung von von vornherein nutzlosen Kosten ist mit dem Zweck des - auf Vermeidung eines Rechtsstreits angelegten (Thomas/Putzo, a.a.O., Rn. 2 vor § 485; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn. 2 zu § 494 a) - selbständigen Beweisverfahrens im allgemeinen und mit § 494 a ZPO im besonderen nicht vereinbar (ähnlich OLG Rostock, BauR 1997, S. 169; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21.Aufl. 1999, Rn. 23 zu § 494 a; offengelassen von OLG Dresden, BauR 2000, S. 137 ff., 138).

  • OLG Frankfurt, 23.07.2008 - 1 W 50/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei Nichterhebung der

    aa) Für den Fall, dass das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens eindeutig und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich ist, wird bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners teilweise vertreten, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage keine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO zugunsten des Antragsgegners zu erlassen sei (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931 [juris Rnr. 5 ff]; KG BauR 2004, 1037 [juris Rnr. 9]); in einem solchen Fall verschaffte § 494 a ZPO einem Antragsgegner einen Kostentitel, den er im Falle einer Hauptsacheklage gegen ihn nicht erreichen könnte, und es entspreche nicht dem Sinn und Zweck des § 494a ZPO, den Antragsteller in einen wirtschaftlich sinnlosen Prozess zu zwingen (OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.10.2009 - 12 W 28/09

    Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung wegen Nichterhebung der

    Von einem Teil der Rechtsprechung wird dies unter Hinweis darauf verneint, es entspreche nicht dem Sinn und Zweck des § 494a ZPO, den Antragsteller in einen wirtschaftlich sinnlosen Prozess zu zwingen (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931; KG BauR 2004, 1037).
  • OLG Hamm, 21.09.2007 - 19 W 24/07

    Streithelfer; Frist zur Klageerhebung

    Für den Fall, dass das Beweisergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens eindeutig und der Erfolg der Hauptsacheklage offensichtlich ist, wird bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners in der Rechtsprechung vertreten, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage keine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO zugunsten des Antragsgegners zu erlassen sei (OLG Rostock BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe BauR 2003, 1931; KG BauR 2004, 1037).
  • OLG Schleswig, 04.12.2013 - 16 W 114/13

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Kostenentscheidung nach

    Das entspricht der herrschenden Meinung (OLG Rostock, BauR 1997, 169; OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1931; KG, BauR 2004, 1037; Wieczorek/Schütze- Ahrens , ZPO, Kommentar, 3. Auflage, § 494a Rn. 20 a. E.), der der Senat folgt.
  • KG, 07.07.2003 - 24 W 367/02

    Selbstständiges Beweisverfahren: Unzulässigkeit eines Kostenantrags des

    Abgesehen von den vorstehenden Erwägungen ist ferner auf die beachtliche Rechtsauffassung des OLG Rostock (Baurecht 1997, 169) hinzuweisen, wonach ein anerkennenswerter Grund zur Abstandnahme vom Hauptsacheprozess auch darin liegen kann, dass die Gegenseite vermögenslos und insolvent geworden ist.
  • OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Soweit - wie im vorliegenden Fall - wirtschaftliche Überlegungen den Antragsteller zu einem Unterlassen der Klageerhebung motiviert haben, wird teilweise vertreten, dass solche wirtschaftlichen Überlegungen auch die Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO ausschließen (so OLG Rostock, BauR 97, 169).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.1996 - 18 W 268/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11203
OLG Frankfurt, 22.07.1996 - 18 W 268/95 (https://dejure.org/1996,11203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.1996 - 18 W 268/95 (https://dejure.org/1996,11203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 18 W 268/95 (https://dejure.org/1996,11203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Gerichtskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Überdies habe das Beweisverfahren durch das Rechtspflegevereinfachungsgesetz seine frühere prozessuale Selbständigkeit weitgehend verloren, wie namentlich die Zuständigkeitsvorschrift des § 486 Abs. 2 ZPO und die durch § 493 Abs. 1 ZPO erleichterte Verwertung des selbständig erhobenen Beweises im Hauptsacheprozeß zeigten (so - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. November 1993, 0LG-Report 1994, 55 mit eingehender Begründung, und Beschluß vom 18. Februar 1997, 0LG-Report 1997, 231; ebenso OLG Nürnberg, Beschluß vom 18. August 1993, JurBüro 1994, 103; OLG Frankfurt, Beschluß vom 23. August 1994, 0LG-Report 1994, 203, und Beschluß vom 22. Juli 1996, BauR 1997, 169; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Dezember 1995, JurBüro 1997, 534; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10. April 1996, Rpfleger 1996, 375; ebenso schon zum früheren Rechtszustand: SchlHOLG, Beschluß vom 15. Februar 1991, JurBüro 1991, 692; wie hier im Schrifttum: Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 66; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort Selbständiges Beweisverfahren a.E.; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 5).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2001 - 8 W 409/00

    Selbständiges Beweisverfahren - Gerichtskosten - Gerichtskosten des

    Indessen wird die vom Senat vertretene Auffassung verbreitet geteilt (z. B. OLG Frankfurt BauR 97, 169; OLG Karlsruhe RPfl 1996, 375 = JurBüro 1997, 533; OLG Zweibrücken MDR 96, 1078; OLG Düsseldorf RPfl 1994, 181 f [Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung]; OLGR 95, 284; OLG Schleswig JurBüro 91, 962 [Aufgabe der gegenteiligen Ansicht]), weshalb sie "im Vordringen begriffen" ist (so Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., Rn. 66; ebenso Zöller/Herget, ZPO 22. Aufl., § 91 Rn. 13 "Selbständiges Beweisverfahren." a.E.; MünchKomm. ZPO/Belz, 2. Aufl., § 98 Rn. 33; wohl auch Wieczorek/Schütze/Steiner, 3. Aufl., § 91 Rn 39).
  • OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 8 W 192/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Gerichtskosten bei 2 späteren Hauptsacheverfahren?

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  • OLG Oldenburg, 01.09.1999 - 2 W 92/99

    Kosten, außergerichtliche

    außergerichtliche Kosten des Prozesses der Hauptsache sind (z.B. OLG Hamm OLGR 1995, 23; OLG Nürnberg JB 1996, 33; OLG Celle OLGR 1996, 166; OLG Oldenburg 8 W 74/98, Beschluß vom 08.07.1998; Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 91 Rdnr. 199; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdnr. 20; a.A. OLG Karlsruhe JB 1997, 533; OLG Frankfurt BauR 1997, 169; Zöller-Herget, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren").
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