Rechtsprechung
LG Lüneburg, 12.03.1998 - 1 S 272/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 KO; § 54 Abs. 3 KO
Vorzeitige Auszahlung eines vereinbarten Sicherheitseinbehalts für geschuldeten Werklohn; Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Insolvenzeröffnung; Auswirkungen auf einen Werklohnanspruch bei Eröffnung des Konkurses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorzeitige Auszahlung eines vereinbarten Sicherheitseinbehalts für geschuldeten Werklohn; Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Insolvenzeröffnung; Auswirkungen auf einen Werklohnanspruch bei Eröffnung des Konkurses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt "konkursfest"? (IBR 1998, 429)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 24.07.1997 - 12 C 149/97
- LG Lüneburg, 12.03.1998 - 1 S 272/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1100
- MDR 1998, 834
- BauR 1998, 1018
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90
Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …
Auszug aus LG Lüneburg, 12.03.1998 - 1 S 272/97
Die Forderung als solche wandelt sich lediglich in einen einseitigen Schadensersatzanspruch (st.Rspr; BGH JZ 1992, 424 [BGH 21.11.1991 - IX ZR 290/90] m.w.N.).Ebenso wie vor Konkurseröffnung bestellte akzessorische Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht oder Hypothek für den vorgenannten Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach Konkurseröffnung bestehen bleiben, bewirkt die Konkurseröffnung auch keine vorzeitige Fälligkeit des zwischen der Gemeinschuldnerin und dem Vertragspartner vereinbarten Sicherheitseinbehalts (vgl. Uhlenbruck JZ 1992, 425 f).
- OLG Hamburg, 08.07.1988 - 1 U 149/87
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Pflicht zur Auszahlung des vollen Betrages …
Auszug aus LG Lüneburg, 12.03.1998 - 1 S 272/97
Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Argumentation auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 08.07.1988 (teilweise veröffentlicht in MDR 1988, 861 f) berufen. - BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93
Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel
Auszug aus LG Lüneburg, 12.03.1998 - 1 S 272/97
Die Beklagte rügt keine Mängel und beruft sich nicht darauf, daß ihr i.S. v. § 54 KO betagte oder aufschiebend bedingte Gegenforderungen zustünden, was auch nur möglich wäre, wenn der rechtliche Bestand eines Anspruchs gewiß ist (BGH MDR 1994, 573).
- BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98
Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts
Hier war die Frist für den vereinbarten Sicherheitseinbehalt bereits abgelaufen (vgl. LG Lüneburg BauR 1998, 1018).