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   OLG Hamm, 01.04.1998 - 12 U 146/94   

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https://dejure.org/1998,8584
OLG Hamm, 01.04.1998 - 12 U 146/94 (https://dejure.org/1998,8584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.1998 - 12 U 146/94 (https://dejure.org/1998,8584)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 1998 - 12 U 146/94 (https://dejure.org/1998,8584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommt es für einen Baumangel immer auf DIN-Normen an? (IBR 1998, 477)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie genau muß der Bauunternehmer angelieferte Baustoffe prüfen? (IBR 1998, 478)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1019
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Inhaltlich umfasst der Kostenvorschussanspruch der Widerklägerin die "mutmaßlichen Nachbesserungskosten" (vgl. BGH NJW-RR 1997, 339; OLG Hamm BauR 1998, 1019/1020); das sind die voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten, ausnahmsweise auch die Neuherstellungskosten (vgl. BGH NJW 1992, 3297/3298).
  • OLG Koblenz, 04.11.2013 - 3 U 689/13

    Nacherfüllung beim Bauvertrag: Bestimmung von Mängelbeseitigungskosten im Rahmen

    Kann der Auftraggeber ohne eine sachverständige Beratung die ungefähre Höhe des angemessenen Vorschusses nicht angeben oder seriös schätzen, ist er sowohl zur Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage als auch zur Einreichung einer Feststellungsklage befugt, wobei das angerufene Gericht in aller Regel den angemessenen Kostenvorschuss gem. § 287 ZPO festsetzen kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 1. April 1998, 12 U 146/94, BauR 1998, 1019, juris Rz. 58).

    Kann der Auftraggeber ohne eine sachverständige Beratung die ungefähre Höhe des angemessenen Vorschusses nicht angeben oder seriös schätzen, ist er sowohl zur Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage als auch zur Einreichung einer Feststellungsklage befugt (Werner/Pastor, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 01.04.1998 - 12 U 146/94 - BauR 1998, 1019 ff. Juris Rn. 58), wobei das angerufene Gericht in aller Regel den angemessenen Kostenvorschuss gemäß § 287 ZPO festsetzen kann (Werner/Pastor, aaO).

  • OLG Koblenz, 17.09.2013 - 3 U 689/13

    Nacherfüllung beim Bauvertrag: Bestimmung von Mängelbeseitigungskosten im Rahmen

    Kann der Auftraggeber ohne eine sachverständige Beratung die ungefähre Höhe des angemessenen Vorschusses nicht angeben oder seriös schätzen, ist er sowohl zur Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage als auch zur Einreichung einer Feststellungsklage befugt, wobei das angerufene Gericht in aller Regel den angemessenen Kostenvorschuss gem. § 287 ZPO festsetzen kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 1. April 1998, 12 U 146/94, BauR 1998, 1019, juris Rz. 58).

    Kann der Auftraggeber ohne eine sachverständige Beratung die ungefähre Höhe des angemessenen Vorschusses nicht angeben oder seriös schätzen, ist er sowohl zur Erhebung einer unbezifferten Leistungsklage als auch zur Einreichung einer Feststellungsklage befugt (Werner/Pastor, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 01.04.1998 - 12 U 146/94 - BauR 1998, 1019 ff. Juris Rn. 58), wobei das angerufene Gericht in aller Regel den angemessenen Kostenvorschuss gemäß § 287 ZPO festsetzen kann (Werner/Pastor, aaO).

  • OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Allerdings ist anerkannt, dass der Baustofflieferant in der Regel nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers ist (vgl. BGH NJW 2002, 1565 ff [BGH 12.12.2001 - X ZR 192/00]; ZfBR 2000, 180; BauR 1998, 1019 ff), weil er regelmäßig nur seine eigene Verpflichtung gegenüber dem Unternehmer erfüllt und nicht dessen Verpflichtung gegenüber dem Besteller.
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