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   OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 5 U 89/96   

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https://dejure.org/1997,5443
OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 5 U 89/96 (https://dejure.org/1997,5443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1997 - 5 U 89/96 (https://dejure.org/1997,5443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1997 - 5 U 89/96 (https://dejure.org/1997,5443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung geänderter oder zusätzlicher Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 5, 6; AGBG § 9

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welchen Umfang hat Architektenvollmacht? (IBR 1999, 76)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1023
  • BauR 1998, 409 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    (e) An der zwingenden Notwendigkeit eines Verlangens des Auftraggebers nach einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung i.S.v. § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ändert auch nichts, dass es sich bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 VOB/B lediglich um eine Sollbestimmung handelt und eine solche Vereinbarung insoweit - anders als die Anordnung bzw. die Forderung seitens des Auftraggebers - nicht zwingende Voraussetzung der Geltendmachung eines "neuen Preises" bzw. eines Anspruchs auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung i.S.v.§ 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 VOB/B ist (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 47/48/52 mwN; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 832 mwN; BGH, Urteil vom 21.03.1968, VII ZR 84/67, NJW 1968, 1234), sondern der Preis - soweit keine Vereinbarung der Parteien erfolgt - später auf Basis notwendigen schlüssigen Vortrags des Auftragnehmers ggf. vom Gericht festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997, 5 U 89/96, BauR 1998, 1023; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 52 mwN; dazu auch noch unten).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Die Berufung der Klägerin berücksichtigt zudem nicht, dass an der zwingenden Notwendigkeit einer Anordnung des Auftraggebers nichts zu ändern vermag, dass es sich demgegenüber bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 5 Satz 2 VOB/B lediglich um eine Sollbestimmung handelt und eine solche Vereinbarung insoweit - anders als die Anordnung - nicht zwingende Voraussetzung der Geltendmachung eines "neuen Preises" bzw. eines Anspruchs auf eine entsprechende zusätzliche Vergütung i.S.v.§ 2 Nr. 5 Satz 1 VOB/B ist (vgl. Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 47/48/52 mwN; Kniffka, a.a.O., § 631, Rn 832 mwN; BGH, Urteil vom 21.03.1968, VII ZR 84/67, NJW 1968, 1234), sondern der Preis - mangels Vereinbarung der Parteien - später auf Basis notwendigen schlüssigen Vortrags des Auftragnehmers ggf. vom Gericht festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1978, VII ZR 67/77, BauR 1978, 314; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997, 5 U 89/96, BauR 1998, 1023; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 52 mwN; dazu auch noch unten).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - 21 U 41/07

    Ausgestaltung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs für im Wege eines

    Eine Vollmacht wird demgegenüber abgelehnt, soweit es sich um lediglich zweckmäßige oder wünschenswerte, zur Realisierung des Bauplanes aber nicht zwingend notwendige, Arbeiten handelt (von Craushaar, BauR 1982, 421; Keldungs, Festschrift Vygen, S. 212; OLG Düsseldorf , BauR 1998, 1023 (1024)).
  • OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00

    Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?

    Soweit Ziffern 2.1 und 2.2 BVB die Wirksamkeit von Änderungs- und Nachaufträgen von einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Bauherrn abhängig machen, sind diese Klauseln wegen Verstoßes gegen § 9 ABGB unwirksam (siehe auch OLG Düsseldorf BauR 1998, 1023).
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