Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.10.1997 - 4 U 197/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6741
OLG Celle, 30.10.1997 - 4 U 197/95 (https://dejure.org/1997,6741)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.1997 - 4 U 197/95 (https://dejure.org/1997,6741)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 4 U 197/95 (https://dejure.org/1997,6741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1281
  • BauR 1999, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Das gerichtliche Weisungsrecht umfasst damit neben den inhaltlichen Vorgaben, die der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde zu legen hat, grundsätzlich auch die zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlichen Maßnahmen, die der Begutachtung selbst oder deren Vorbereitung dienen und der Sachkunde des gerichtlich bestellten Gutachters bedürfen, sowie Weisungen zur Art und Weise des bei der Untersuchung des Beweisgegenstands gebotenen Vorgehens (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1360 [juris Rn. 7]; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 404a Rn. 3; siehe auch OLG Celle BauR 1998, 1281 [juris Rn. 4]).
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18

    Rechtstellung des gerichtlich bestellten Bausachverständigen; Pflicht zur

    Zur Begründung wird angeführt, dass § 404 a Abs. 1 ZPO eine umfassende Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen enthalte (vgl. OLG Celle, 4. Senat, BauR 1998, 1281; OLG Karlsruhe IBR 2018, 599).
  • OLG Schleswig, 24.11.2017 - 1 U 49/15

    Sachverständigenbeweis im Bauprozess: Gerichtliche Anweisung des Sachverständigen

    Die Gegenansicht betrifft z. T. Fälle, in denen der Sachverständige die Folgen der von ihm durchgeführten Begutachtung nicht beseitigt hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.1997, 23 W 47/96, juris; OLG Celle, Beschluss vom 30.10.1997, 4 U 197/95, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht