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   BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97   

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https://dejure.org/1997,2534
BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97 (https://dejure.org/1997,2534)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - VII ZR 30/97 (https://dejure.org/1997,2534)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - VII ZR 30/97 (https://dejure.org/1997,2534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Schaden aufgrund von Erdarbeiten, Maurerarbeiten und Betonarbeiten sowie aufgrund einer Installation einer Drainageleitung - Mangel nach Abnahme eines Werkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit und Rechtsfolgender Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren; Beweiswürdigung in einem Schadensersatzprozeß wegen Baumängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung; Drainagerohre: Wartungspflicht des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ändert Beweislast nicht! (IBR 1998, 129)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 172
  • ZfBR 1998, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Auftraggeber, der einen Schadensersatzanspruch wegen eines nach Abnahme des Werkes festgestellten Mangels geltend macht, das Vorliegen des Mangels zu beweisen (Senatsurteil vom 24. Oktober 1996 - VII ZR 98/94 = BauR 1997, 129, 130 = ZfBR 1997, 75).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - VII ZR 30/97
    Der Senat hat die vom Berufungsgericht erörterten Fragen, ob eine im selbständigen Beweisverfahren erklärte Streitverkündung zulässig ist und ob dadurch die Verjährung entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB unterbrochen wird, in seinem Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 108/95 (BGHZ 134, 190 = NJW 1997, 859 = BauR 1997, 347 = ZfBR 1997, 148) bejaht.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2004 - 4 U 411/03

    Werkvertrag: Anscheinsbeweis für unsachgemäße Reparatur an einem Pkw;

    Ist hingegen eine Abnahme ohne einen Vorbehalt gemäß § 640 Abs. 2 a. E. BGB erfolgt, so trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass ein Werkmangel i. S. d. § 633 Abs. 1 BGB vorliegt (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 339; BauR 1998, 172 (173); jurisPK/Mahler, aaO., § 633 BGB, Rdnr. 40; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1515 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.07.2006 - 11 U 139/05

    Haftung bei ungeeignetem Baugrund - Prüfungs- und Hinweispflicht des

    Besteht die Möglichkeit, dass der Sachmangel erst nach Abnahme eingetreten ist, insbesondere dass er durch andere Beteiligte verursacht worden ist, so muss der Werkbesteller dies ausräumen (vgl. BGH BauR 1998, 172; OLG Hamburg BauR 2001, 1749 m. Anm. Wirth; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 6. Teil Rdn. 158; Wirth: Ingenstau/Korbion, VOB/B 15. Auflage, § 13 VOB/B Nr. 5 Rdn. 17 und § 13 VOB/B Nr. 7 Rdn. 75).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02

    Beweis der Mangelhaftigkeit einer Alarmanlage

    An der Darlegung der Mangelhaftigkeit des Werks und ihrer Ursächlichkeit für den Schaden fehlt es, wenn der Schaden nicht auf eine fehlerhafte Leistung des in Anspruch genommenen Auftragnehmers zurückzuführen ist, sondern ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt (BGH, Urt. v. 2.10.1997 - VII ZR 30/97, BauR 1998, 172).
  • OLG Braunschweig, 17.03.2005 - 8 U 116/02

    Bauleistung; Baumangel; Bauvertrag; Beweislast; Darlegungslast; Dritter;

    Hierfür trägt der Auftraggeber nach Abnahme grundsätzlich die Beweislast (vgl. BGH BauR 1998, 172, 173; Kniffka Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., Seite 298; Leinemann/Schliemann, VOB, 2. Aufl., § 13 Rn. 211).

    Da der Auftraggeber nach erfolgter Abnahme die Beweislast dafür trägt, dass der Mangel auf einer objektiven Pflichtverletzung des Unternehmers beruht (vgl. BGH BauR 1998, 172, 173; Kniffka, a. a. O.; Leinemann/Schliemann, a. a. O., § 13 Rn. 212), gilt, dass der Auftraggeber zunächst den Mangel darzulegen und zu beweisen hat, wobei es lediglich für die Beschreibung des Mangels ausreichend ist, dass der Auftraggeber die Symptome des Mangels vorträgt.

  • OLG München, 15.10.2003 - 27 U 89/01

    Setzungsverhalten des Müllkörpers als Mangel einer Deponie

    Dass der Kläger seiner Wartungsaufgabe in vollem Umfang gerecht geworden ist, ist Gegenstand seiner Darlegungs- und Beweispflicht (BGH BauR 1998, 172).
  • LG Aachen, 23.08.2019 - 7 O 149/16
    Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Ergebnisse des im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstellten Sachverständigengutachtens sind Identität der Parteien, Gesetzmäßigkeit des Verfahrens und Einführung der Beweisergebnisse in den Prozess (vgl. BGH, BauR 1998, 172 f.; BGH, NJW-RR 1991, 254 f.; Musielak/Voit/Huber, Kommentar zur ZPO, 14. Auflage 2017, § 493, Rn. 2 f).
  • OLG Saarbrücken, 18.08.2003 - 5 W 256/02

    Fehlendes Feststellungsinteresse bei detailliertem Sachverständigengutachten im

    Dabei kann offen bleiben, ob § 215 Abs. 2 BGB (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung), nach dem die Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung im Prozess gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB als nicht erfolgt gilt, wenn nicht binnen sechs Monaten nach der Beendigung des Prozesses Klage auf Befriedigung oder Feststellung des Anspruchs erhoben wird, auch im Falle der analogen Anwendung von § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren (vgl. dazu BGH, BauR 1998, 172 unter II 1; NJW 1997, 859 f.) Geltung beansprucht.
  • OLG Dresden, 10.09.2008 - 14 W 198/08

    Verfahrensrecht - Haftungsbeschränkung&Streitwert im selbst. Beweisverfahren

    Die zulässige Streitverkündung hat zur Folge, dass dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68, 493 Abs. 1 ZPO in einem nachfolgenden Prozess entgegengehalten werden kann (BGHZ 134, 190; BGH BauR 1998, 172).
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