Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97   

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https://dejure.org/1997,2211
OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97 (https://dejure.org/1997,2211)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1997 - 12 W 59/97 (https://dejure.org/1997,2211)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 12 W 59/97 (https://dejure.org/1997,2211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung Gutscheidung selbständig Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 494 a
    Anfechtung Gutscheidung selbständig Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätung eines Antrags auf Ergänzung des im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Gutachtens mehr als 6 Monate nach Zugang des Gutachtens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Anfechtung von Gutscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Endzeitpunkt für Beitritt der Streitverkündeten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange dürfen Anträge und Fragen gestellt werden? (IBR 1998, 413)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 591
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 23.08.1993 - 4 W 242/93

    Selbständiges Beweisverfahren; Schriftliches Gutachten; Mündliche Erläuterung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Selbst das Recht einer Partei, Fragen zum Gutachten zu stellen und die Vorladung des Sachverständigen zu beantragen, hat auf die Frage der Beendigung des Verfahrens nur dann Einfluß, wenn derartige Fragen oder Anträge in angemessener Zeit gestellt werden (BGH MDR 1993, 979; ebenso OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 23 W 5/93

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann muß der Sachverständige sein Gutachten

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91

    Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG München, 07.12.1993 - 28 W 2882/93
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97
    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG Köln, 28.05.2001 - 11 W 16/01

    Frist für Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens

    In der Rechtsprechung ist jedoch bereits mehrfach entschieden worden, dass ein Zeitraum von vielen Monaten regelmäßig nicht als angemessen angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 198 f.: ein Zeitraum von sechs Wochen ist angemessen; OLG Köln, OLGR 1997, 116: in einem einfach gelagerten Fall kann die Antragstellung nach Ablauf von vier Monaten unangemessen sein; OLG Köln, OLGR 1998, 54 f.: ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist regelmäßig zu lang; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251, 252: ein Zeitraum von knapp zehn Monaten ist nicht angemessen; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1993, 287, 288 = BauR 1994, 139, 140: ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr ist auch bei einem umfangreichen Gutachten, das hohe Sachkunde erfordert, zu lang; SchlHOLG, OLGR 1999, 141 f.: ein Zeitraum von mehr als drei Monaten kann in aller Regel nicht mehr als angemessen angesehen werden).
  • OLG Köln, 10.05.2004 - 11 W 26/04

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen

    In diesen Fällen ist die Beschwerde statthaft (vgl. Senat a.a.O.; OLG Köln - 12. Zivilsenat - BauR 1998, 591 = OLGR 1998, 54; OLG Jena BauR 2003, 518).
  • OLG Celle, 12.07.2000 - 14 W 20/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtzeitigkeit des Antrags auf Erläuterung des

    Die Beschwerde ist gemäß §§ 567 Abs. 1, 569 ZPO zulässig (vgl. dazu OLG Köln, BauR 1998, 591 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen

    Das Recht einer Partei, ergänzende Fragen zum Gutachten zu stellen oder die Vorladung des Sachverständigen zu beantragen, ist für sich allein genommen für den Zeitpunkt der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens nicht maßgebend (BGH, a.a.O.; OLG Köln, BauR 98, 591).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 5 W 51/00

    Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren

    Die gegen die Zurückweisung des Beitritts sowie gegen die Ablehnung der Anhörung des Sachverständigen gerichtete Beschwerde ist gemäß § 567 ZPO (vgl. OLG Köln BauR 1998, 591; OLG Karlsruhe BauR 1998, 589; OLG Düsseldorf (22.ZS.) NZBau 2000, 385, 386) statthaft, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg.
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Das selbständige Beweisverfahren endet bei Beweisaufnahme durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens nach inzwischen wohl allgemeiner Ansicht nicht schon mit Übersendung des Gutachtens an die Parteien, sondern erst dann, wenn die den Parteien gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist abgelaufen oder - in Ermangelung einer solchen Fristsetzung - nach Übersendung des Gutachtens an die Parteien ein angemessener Zeitraum verstrichen ist, ohne dass die Parteien gegen das Gutachten Einwendungen erhoben, um Ergänzung des Gutachtens gebeten oder die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens beantragt haben (OLG Köln a.a.O. und BauR 1998, 591 f.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 589 f.; Zöller-Herget, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.4; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Auflage, § 492 Rn.3).
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