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OLG Brandenburg, 15.10.1997 - 4 U 15/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Zahlung von Werklohn für den Bau eines Kellers; Fälligkeit des Anspruchs ohne erfolgte Abnahme; Fehlende Erstellung eines gemeinsamen Aufmaßes; Ablehung der Bereitschaft des Erstellers zur Mängelbeseitigung durch den Besteller
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fälliger Werklohn trotz fehlender Abnahme, fehlenden gemeinsamen Aufmaßes und mangelhafter Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.11.1995 - 31 O 513/95
- LG Potsdam, 21.11.1996 - 31 O 513/95
- OLG Brandenburg, 15.10.1997 - 4 U 15/97
Papierfundstellen
- BauR 1998, 793
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 27.10.2004 - 4 U 161/03
Voraussetzungen für Ansprüche auf Werklohn, Minderung, Rücktritt, und …
Der Werklohnanspruch ist auch fällig, wobei es hier nicht darauf ankommt, ob die Abnahme auch bei einem gekündigten Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung ist (vgl. hierzu Kniffka ZfBR 1998, 113, 116) oder - so die bisher herrschende Auffassung (siehe nur BGH BauR 1987, 95; OLG Brandenburg BauR 1998, 793) - nicht. - OLG Hamm, 15.01.2004 - 17 U 68/02
Mängelrechte beim VOB/B-Vertrag: Keine Wandlung!