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   LG Potsdam, 15.07.1997 - 6 OH 1/95   

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https://dejure.org/1997,6827
LG Potsdam, 15.07.1997 - 6 OH 1/95 (https://dejure.org/1997,6827)
LG Potsdam, Entscheidung vom 15.07.1997 - 6 OH 1/95 (https://dejure.org/1997,6827)
LG Potsdam, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 6 OH 1/95 (https://dejure.org/1997,6827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 883
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 69/98

    Schadensersatz; Ertragseinbuße; Verjährung; Eigentumsverletzung;

    H. Ph. H in dem Beweisverfahren 6 OH 1/95 LG Krefeld, das auf seinen Antrag gegen den Beklagten eingeleitet worden war, hat der Kläger behauptet:.

    Sie sei schon vor der Einleitung des Beweisverfahrens 6 OH 1/95 um die Jahreswende 1994/1995 abgelaufen.

    Sie war bereits verstrichen, als am 18.1.1995 der Antrag des Klägers auf Einleitung des Beweisverfahrens 1 OH 3/95 LG Mönchengladbach (nach Verweisung 6 OH 1/95 LG Krefeld) bei Gericht einging, und konnte deshalb auch nicht mehr durch die Klageerhebung in dem vorliegenden Verfahren unterbrochen werden.

    Der Kläger macht zwar nunmehr im Berufungsrechtszug - ebenso wie der Zedent in dem Parallelverfahren (vgl. Bl. 290 d. A. 6 O 127/96 LG Krefeld) - geltend, Kenntnis des Schadens könne frühestens Anfang Mai 1994 unterstellt werden und erst das Gutachten, das der vom Gericht bestellte Sachverständige unter dem 20.12.1995 in dem Beweisverfahren 6 OH 1/95 erstattet habe, habe die Gewißheit erbracht, daß die mangelhafte Leistung des Beklagten für die Schäden verantwortlich sei (vgl. Bl. 408 GA).

    Die Einleitung des gegen den Beklagten gerichteten Beweisverfahrens 6 OH 1/95 LG Krefeld durch den Kläger war keine zur Unterbrechung der Verjährungsfrist nach § 852 Abs. 1 BGB geeignete Maßnahme.

  • OLG Schleswig, 12.04.2001 - 16 W 35/01

    Selbständiges Beweisverfahren - eingeschränkte Klageerhebung - Kostenentscheidung

    Es bestehe zudem die Gefahr widersprüchlicher Kostenentscheidungen, weil die Klage je nach der Bewertung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren noch erweitert werden könnte (OLG Düsseldorf, 22. ZS, BauR 1993, 370, 371; NJW-RR 1998, 358, 359; OLG München, 15. ZS, OLGR 1994, 212, 213; im Ergebnis ebenso Cuypers, NJW 1994, 1985, 1990, auch LG Potsdam BauR 1998, 883, 884; für den Fall, daß der Gegenstand des Beweisverfahrens dem Grunde nach, wenn auch in eingeschränktem Umfange, insgesamt im Klageverfahren anhängig gemacht wird, auch Herget, MDR 1991, 314).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/06

    Kostengrundentscheidung als Voraussetzung einer Kostenfestsetzung;

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  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    (vgl. mit überzeugenden Erwägungen LG Potsdam in BauR 1998, 883.).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 6/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    (vgl. mit überzeugenden Erwägungen LG Potsdam in BauR 1998, 883.).
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