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   OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97   

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https://dejure.org/1997,4366
OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97 (https://dejure.org/1997,4366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1997 - 21 U 12/97 (https://dejure.org/1997,4366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 21 U 12/97 (https://dejure.org/1997,4366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Architekt Abschlagszahlungen ohne Schlussrechungslegung behalten?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform gem. § 4 I HOAI: Anforderungen an die Unterschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeithonorar für Sanierungsplanung? (IBR 1998, 541)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 887
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02

    Anfechtungsklage verdrängt die Feststellungsklage bei

    Eine verbindliche (wenn auch anfechtbare) Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung von einem mit entsprechender Kompetenz ausgestatteten Versammlungsleiter getroffen wurde (Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., Anh. § 47, 65; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 47, 42; a.A. OLG Celle, OLG-Report 1998, 340).

    In dem von dem Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall (OLG Celle, OLG-Report 1998, 340) war der Versammlungsleiter immerhin - wenn auch nicht einstimmig - so doch mehrheitlich gewählt worden und besaß damit zumindest eine gewisse "gesellschaftsdemokratische" Legitimation.

  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    In diesen Fällen, in denen der Bauherr nur in Erwartung der noch ausstehenden Feststellung einer Unternehmerforderung durch prüfbare Schlußrechnung geleistet hat, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß die Feststellung zu seinen Gunsten erfolgt ist oder erfolgen muß (vgl. BGH NJW 1989, 161; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887); von einem Anerkenntnis ist in derartigen Fällen gerade nicht auszugehen (vgl. Palandt-Thomas, BGB, 58. Auflage, Rdn 104 zu § 812).
  • OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04

    Honoraransprüche aus einem Architektenvertrag

    So wird dies in ähnlich gelagerten Sachverhalten auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur gesehen (vgl. LG Konstanz, BauR 1996, 577; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887; OLG Dresden IBR 2001, 26; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 666, 667; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdnr. 735 ff.; anderer Meinung dagegen Locher/Köble, 8. Aufl., HOAI, § 4 Rdnr. 45) .
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 9 U 113/05

    Rückforderung aufgrund von Abschlagsrechnungen geleisteten Architektenhonorars

    Waren danach sämtliche von den Klägern erbrachten Zahlungen als Abschlagszahlungen auf eine erst noch festzustellende Honorarforderung zu werten, so steht den Klägern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit die Beklagten die Berechtigung ihrer Honorarforderung nicht durch eine Honorarschlussrechnung nachweisen (vgl. OLG Düsseldorf BauR 98, 887 und BauR 94, 272; OLG Köln BauR 95, 583).
  • KG, 14.07.2003 - 26 U 190/02

    Architektenhonorarklage: Bewertung von Einzelleistungen in den Leistungsphasen 6

    Der Architekt hat im Rahmen des Rückforderungsprozesses darzulegen und zu beweisen, dass er die erhaltenen Abschläge als bereits verdientes Honorar behalten darf (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Rdnr. 72 zu § 8 HOAI, sowie BGH NJW 1999, 1867 zum VOB-Bauvertrag).
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