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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96   

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VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96 (https://dejure.org/1997,2781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.1997 - 5 S 917/96 (https://dejure.org/1997,2781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 5 S 917/96 (https://dejure.org/1997,2781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der Rücksichtnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Aktivspielplatzes neben einem reinem Wohngebiet [Rücksichtnahmegebot, Lärmimmissionen]

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Aktivspielplatzes neben einem reinem Wohngebiet [Rücksichtnahmegebot, Lärmimmissionen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 333 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 62
  • BauR 1998, 756
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    So ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß in einem Bebauungsplan neben einem reinen Wohngebiet ein Sportplatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, ZfBR 1991, 219) wie auch ein Bolzplatz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.03.1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, 884) festgesetzt werden kann.

    Dabei können auch technische Regelwerke als Orientierungshilfe bewertend mit herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Für Bereiche, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 und Beschl. v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, NVwZ 1985, 186) zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen die "Bildung einer Art von Mittelwert" für geeignet und erforderlich gehalten, der - allerdings nicht schematisch i.S. einer rechnerischen Interpolation bzw. eines arithmetischen Mittels - zwischen den Richtwerten liege, die für die benachbarten Gebiete bei jeweils isolierter Betrachtung gegeben seien (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, NVwZ-RR 1994, 139).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Für Bereiche, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 und Beschl. v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, NVwZ 1985, 186) zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen die "Bildung einer Art von Mittelwert" für geeignet und erforderlich gehalten, der - allerdings nicht schematisch i.S. einer rechnerischen Interpolation bzw. eines arithmetischen Mittels - zwischen den Richtwerten liege, die für die benachbarten Gebiete bei jeweils isolierter Betrachtung gegeben seien (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, NVwZ-RR 1994, 139).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Für Bereiche, in denen Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 und Beschl. v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, NVwZ 1985, 186) zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen die "Bildung einer Art von Mittelwert" für geeignet und erforderlich gehalten, der - allerdings nicht schematisch i.S. einer rechnerischen Interpolation bzw. eines arithmetischen Mittels - zwischen den Richtwerten liege, die für die benachbarten Gebiete bei jeweils isolierter Betrachtung gegeben seien (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.09.1993 - 4 B 151.93 -, NVwZ-RR 1994, 139).
  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    So ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß in einem Bebauungsplan neben einem reinen Wohngebiet ein Sportplatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, ZfBR 1991, 219) wie auch ein Bolzplatz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.03.1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, 884) festgesetzt werden kann.
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Für die Frage der Zumutbarkeit ist aber auf eine realistische Prognose der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 50.89).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, bei der Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und, soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (zur Anwendung dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf den öffentlich-rechtlichen Nachbarstreit vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 830/96

    Aktivspielplatz in Karlsruhe darf errichtet werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Soweit der Vertreter des Klägers im Parallelverfahren 5 S 830/96 darauf hingewiesen hat, daß sich nach der in Anlage 6 des Gutachtens wiedergegebenen Meßaufzeichnung nahezu die gesamte Lärmkurve oberhalb von 55 dB(A) mit Spitzen teilweise über 65 dB(A) und sogar über 70 dB(A) bewege, hat der Sachverständige klargestellt, daß die in einem Abstand von 20 m durchgeführte Messung vom 12.10.1995 nicht nur die Hämmergeräusche, sondern auch andere Lärmquellen auf dem Aktivspielplatz in der G.-K.-Anlage erfaßt habe; Grundlage für die Ermittlung der Beurteilungspegel seien die im Nahfeld durchgeführten Messungen der Hämmervorgänge.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95

    Nachbarklage gegen Sportanlage - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Insbesondere gilt nicht normativ die auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) mit den in § 2 Abs. 2 festgesetzten Immissionsrichtwerten (zu deren Verbindlichkeit für den von Sportanlagen ausgehenden Lärm vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, UPR 1995, 108 und Senatsurteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
    Insbesondere gilt nicht normativ die auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) mit den in § 2 Abs. 2 festgesetzten Immissionsrichtwerten (zu deren Verbindlichkeit für den von Sportanlagen ausgehenden Lärm vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, UPR 1995, 108 und Senatsurteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 10 S 2443/00

    Lärmschutz - Wohngebiet - Bolzanlage und Skateanlage

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs auch einen Beurteilungspegel von 55 dB(A) aus dem Betrieb eines besonderen Spielplatzes im Einzelfall - wegen der besonderen pädagogischen Zielrichtung der Anlage - als im benachbarten reinen Wohngebiet zumutbar eingeschätzt hat (Urt. v. 22.07.1997, BauR 1998, S. 756 = BRS 59 Nr. 61 = VBlBW 1998, S. 62 ff).
  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 7 K 1880/99

    Freizeitlärm - Jugendtreff

    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, bei der Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und, soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (zur Anwendung dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf den öffentlich-rechtlichen Nachbarstreit vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1997 - 5 S 917/96 -, VBlBW 1998, 62).

    Für Bereiche, in denen  Baugebiete von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975 - IV C 71.73 - BVerwGE 50, 49; Beschluss vom 29.10.1984 - 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186; zu Vorstehendem insgesamt auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1997 - 5 S 917/96 -, VBlBW 1998, 62) daher zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Lärmimmissionen die "Bildung einer Art von Mittelwert" für geeignet und erforderlich gehalten, der - allerdings nicht schematisch im Sinne eines arithmetischen Mittels - zwischen den Richtwerten liegt, die für die benachbarten Gebiete bei jeweils isolierter Betrachtung gegeben sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.09.1993 - 4 B 151.93 - NVwZ-RR 1994, 139).

    Im Rahmen der gebotenen abwägenden Entscheidung über die Zumutbarkeit der den Klägern drohenden Lärmbeeinträchtigungen kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass dem genehmigten Vorhaben eine sozialpädagogische Funktion zukommt, die zu einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung beiträgt (vgl. zu einem städtischen Aktivspielplatz: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1997 - 5 S 917/96 -, VBlBW 1998, 62).

  • VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11

    Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus

    58 Der Kläger hatte seit Zugang (am 26.10.2000) der vorläufigen Dienstenthebungsverfügung vom 24.10.2000 keinen Anspruch mehr auf amtsangemessene Beschäftigung und durfte sämtliche Dienstgeschäfte nicht mehr führen (zur Rechtsfolge der vorläufigen Suspendierung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris [Rnr. 10]; ferner Eckstein VBlBW 1997, 333 [337]).
  • VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11

    Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg

    Der Kläger hatte seit Zugang (am 26.10.2000) der vorläufigen Dienstenthebungsverfügung vom 24.10.2000 keinen Anspruch mehr auf amtsangemessene Beschäftigung und durfte sämtliche Dienstgeschäfte nicht mehr führen (zur Rechtsfolge der vorläufigen Suspendierung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.04.2009 - 9 S 603/09 -, juris [Rnr. 10]; ferner Eckstein VBlBW 1997, 333 [337]).
  • VG Ansbach, 06.07.2023 - AN 9 S 23.1215

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz,

    So wurde ein Aktivspielplatz mit Einsatz von Hämmern auf einer Gemeinbedarfsfläche in 44 Meter Entfernung zum nächsten Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet als zulässig erachtet (VGH Mannheim, U.v. 22.7.1997 - 5 S 917/96).
  • VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338

    Liturgisches Glockenläuten - Unterlassungsansprüche

    Dadurch ist eine Art plangegebene Vorbelastung des klägerischen Grundstücks entstanden (vgl. VGH BW vom 22.7.1997, BauR 1998, 756/759).
  • VG Ansbach, 02.06.2022 - AN 9 S 22.00582

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    So wurde ein Aktivspielplatz mit Einsatz von Hämmern auf einer Gemeinbedarfsfläche in 44 Meter Entfernung zum nächsten Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet als zulässig erachtet (VGH BW, U.v. 22. Juli 1997 - 5 S 917/96).
  • VG Braunschweig, 11.02.2010 - 2 B 277/09

    Einzelereignis; Geräusch; Geräuschimmission; Immission; Immissionsrichtwert;

    Die Nachbarschaft zu einem Gebiet, in dem nach der konkreten Zweckbestimmung von vornherein mit die Wohnruhe mindernden Geräuschimmissionen zu rechnen ist, rechtfertigt es, den Grundstücken der Antragsteller nur den Schutzanspruch des nach den Gebietskategorien der 18. BImSchV nächst niedrigeren Gebietes zuzubilligen (vgl. zur Nachbarschaft eines reinen Wohngebietes zu einem Gebiet nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.7.1997 - 5 S 917/96 -, BRS 59 Nr. 61; vgl. auch Bay. VGH, Urt. v. 24.8.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2005 - 2 K 471/03

    Bebauungsplan über den kommunalen Spielplatz ein "Auf der Grauwacke/Saures Tal"

    Auf der Genehmigungsstufe kann insbesondere sichergestellt werden, dass die mit der Nutzung eines Spielplatzes verbundenen Lärmbeeinträchtigungen auf ein zumutbares Maß beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1991 - BVerwG 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143 [BVerwG 24.04.1991 - 7 C 12/90]; OVG Berlin, Urt. v. 18.05.1990 - 2 A 5.88 - BRS 50 Nr. 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v.22.07.1997 - 5 S 917/96 - BRS 60 Nr. 66; a. A. , aber wohlüberholt: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.09.1978 - VIII 226/77 - nach [...]).
  • VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 4 K 10.2059

    Umgestaltung Freibadparkplatz ...; Freibad als Sportanlage

    Die Nachbarschaft zu einem Gebiet, in dem nach der konkreten Zweckbestimmung von vornherein mit die Wohnruhe mindernden Geräuschimmissionen zu rechnen ist, rechtfertigt es, dem Grundstück der Kläger nur den Schutzanspruch des nach den Gebietskategorien der 18. BImSchV nächst niedrigeren Gebietes zuzubilligen (vgl. zur Nachbarschaft eines reinen Wohngebietes zu einem Gebiet nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB: VGH Ba-Wü vom 22.07.1997, Az. 5 S 917/96 -, juris-Rdnr. 39).
  • VG Stade, 21.02.2002 - 2 A 2014/99

    Kinderspielplatz; Rücksichtnahmegebot

  • VG Karlsruhe, 04.02.2000 - 6 K 3517/99

    Kinderspielplatz im Wohngebiet

  • VG Schleswig, 03.06.2010 - 8 A 109/10

    Baugenehmigung/Erweiterung Jugendfreizeitheim auf 90 Betten (Nachbarklage)

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