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   OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99   

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OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99 (https://dejure.org/1999,646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.06.1999 - 2 U 801/99 (https://dejure.org/1999,646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 2 U 801/99 (https://dejure.org/1999,646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen eines Sicherheitsverlangens; Leistung von Sicherheit nach Abnahme der Werkleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsleistung gemäß § 648 a BGB nach Abnahme vor Mängelbeseitigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werkvertrag; Werkunternehmer; Abnahme; Nachbesserungsanspruch; Sicherheitsleistung; Zurückbehaltungsrecht; Werklohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 648a, 320, 633

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Sicherheit gem. § 648a BGB auch noch nach der Abnahme! (IBR 1999, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 26
  • BauR 1999, 1314
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.03.1993 - VIII ZR 180/92

    Laufzeit der Dauerschuld ab Vertragsbeginn - Verbot alternativloser

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Hieran vermag nichts zu ändern, dass die Prozentzahl des pauschalierten Anteils an Baustrom und Bauwasser handschriftlich eingetragen wurde, da hierin lediglich eine notwendige Ergänzung der Klausel liegt, die ihr nicht den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nimmt (vgl. BGHZ 122, 63 [65]).

    Im Übrigen verstößt Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, die aus den in Abschnitt B I 4 dargelegten Gründen auch insoweit als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln sind (vgl. OLG Nürnberg BB 1983, 1307 ; BGHZ 122, 63 [65]; BGHZ 119, 229 [238]), gegen § 9 Abs. 1 AGBG , da die Klägerin bereits bei einer Fristüberschreitung von einem Kalendertag 10 % ihrer Vergütung verlöre (vgl. OLG Celle OLG-Report 1998, 272 [273]).

  • BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57

    Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Auch wäre inkonsequent, wenn vor Abnahme Sicherheit für die gesamte Werklohnforderung, also auch für noch nicht erbrachte Gewerke, verlangt werden könnte, nach Abnahme aber eine - als modifizierte Erfüllungshandlung zu verstehende (vgl. BGH 26, 337 [340]; BGHZ 55, 354 ; BGHZ 61, 42 [45]) - Nachbesserung ohne Sicherung des Vergütungsanspruchs ausgeführt werden müsste.
  • LG Erfurt, 11.03.1999 - 3 O 1902/98

    § 648 a BGB: Verweigerung der Mängelbeseitigung nach Abnahme wegen nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Der unmittelbar aus dem Wortlaut von § 648 a Abs. 1 Satz 1 BGB folgenden Berechtigung, bis zur Abnahme die Ausführung der Werkleistung zu verweigern, korrespondiert nämlich danach die Befugnis, die auf die Herstellung eines vertragsgerechten Werkes gerichtete Nachbesserung zurückzuhalten, bis die begehrte Sicherheit gestellt ist (im Ergebnis ebenso: Schulze-Hagen, BauR 1999, 210 ff.; Schulze-Hagen, in: Besprechung von LG Erfurt IBR 1999, 214; Liepe, BauR 1998, 860 ff.).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Auch wäre inkonsequent, wenn vor Abnahme Sicherheit für die gesamte Werklohnforderung, also auch für noch nicht erbrachte Gewerke, verlangt werden könnte, nach Abnahme aber eine - als modifizierte Erfüllungshandlung zu verstehende (vgl. BGH 26, 337 [340]; BGHZ 55, 354 ; BGHZ 61, 42 [45]) - Nachbesserung ohne Sicherung des Vergütungsanspruchs ausgeführt werden müsste.
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Auch wäre inkonsequent, wenn vor Abnahme Sicherheit für die gesamte Werklohnforderung, also auch für noch nicht erbrachte Gewerke, verlangt werden könnte, nach Abnahme aber eine - als modifizierte Erfüllungshandlung zu verstehende (vgl. BGH 26, 337 [340]; BGHZ 55, 354 ; BGHZ 61, 42 [45]) - Nachbesserung ohne Sicherung des Vergütungsanspruchs ausgeführt werden müsste.
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    b) Selbst wenn die Höhe der prozentualen Beteiligung an Baustrom und Bauwasser von 0, 03 % individuell ausgehandelt wäre, ist die Klausel wegen der fehlenden Anknüpfung an den tatsächlichen Verbrauch unwirksam (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 312 [313]).
  • OLG Nürnberg, 24.11.1982 - 4 U 2180/82

    Wartungsverträge; Kündigungsklausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Im Übrigen verstößt Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen, die aus den in Abschnitt B I 4 dargelegten Gründen auch insoweit als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln sind (vgl. OLG Nürnberg BB 1983, 1307 ; BGHZ 122, 63 [65]; BGHZ 119, 229 [238]), gegen § 9 Abs. 1 AGBG , da die Klägerin bereits bei einer Fristüberschreitung von einem Kalendertag 10 % ihrer Vergütung verlöre (vgl. OLG Celle OLG-Report 1998, 272 [273]).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - 8 U 207/95

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    (1.1.) § 648 a BGB sichert nicht nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende Leistungen, sondern - jedenfalls bis zur Abnahme - auch für bereits ausgeführte Gewerke (vgl. OLG Karlsruhe BauR 1996, 556 [557]; LG Bonn BauR 1997, 857 [858]; Staudinger/Peter, BGB , 13. Aufl., § 648 a Rn. 8; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 328; Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., VOB/B § 16 , Rn. 425; Hofmann/Koppmann, BauR 1994, 305 [307]; Leinemann/Klaft, NJW 1995, 2522; Sturmberg, BauR 1994, 57 [61]; a.A.: Weber, WM 1994, 725; Siegburg, BauR 1997, 40 [48]; Jagenburg, in: von Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB -Kommentar, vor § 2 Rn. 439 ff.).
  • LG Bonn, 02.12.1996 - 9 O 136/96

    Bauhandwerkersicherung: Inhalt und Tragweite

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    (1.1.) § 648 a BGB sichert nicht nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende Leistungen, sondern - jedenfalls bis zur Abnahme - auch für bereits ausgeführte Gewerke (vgl. OLG Karlsruhe BauR 1996, 556 [557]; LG Bonn BauR 1997, 857 [858]; Staudinger/Peter, BGB , 13. Aufl., § 648 a Rn. 8; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 328; Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., VOB/B § 16 , Rn. 425; Hofmann/Koppmann, BauR 1994, 305 [307]; Leinemann/Klaft, NJW 1995, 2522; Sturmberg, BauR 1994, 57 [61]; a.A.: Weber, WM 1994, 725; Siegburg, BauR 1997, 40 [48]; Jagenburg, in: von Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB -Kommentar, vor § 2 Rn. 439 ff.).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99
    Entgegen der Auffassung der Beklagten, hat sich die Schlussrechnung nicht an den zum gekündigten Pauschalpreisvertrag entwickelten Erfordernissen (vgl. zuletzt: BGH, Urteile vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97 und VII ZR 91/98 -) auszurichten, da der Werkvertrag vom 07.03.1996 weder wirksam gekündigt noch einvernehmlich aufgehoben wurde.
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 174/78

    Anforderungen an Schlusszahlung

  • OLG Hamm, 01.07.1993 - 17 U 65/93

    Fälligkeit des Werklohnes; Abnahmefähigkeit der Leistung

  • OLG Köln, 14.02.1990 - 11 U 179/89

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 17.09.1987 - IX ZR 208/86

    Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen im Urkundenprozeß

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Diese bestehen, solange er nicht bezahlt worden ist (so auch OLG Karlsruhe, BauR 1996, 556, 557; OLG Dresden, BauR 1999, 1314; LG Bonn NJW-RR 1998, 530, 531; Staudinger/Peters aaO, Rdn. 8; Ingenstau/Korbion aaO, Rdn. 425; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB/B, 9. Aufl., § 2 Rdn. 53; Werner/Pastor aaO, Rdn. 328; Kleine-Möller aaO, § 10 Rdn. 340; Hofmann/Koppmann aaO, S. 133; Vygen, Bauvertragsrecht, 3. Aufl., Rdn. 955; Henkel aaO, S. 144 ff; Kraft aaO, S. 108 ff; Schmidt-Winzen, Handbuch der Sicherheiten am Bau, S. 54; Schmitz, ZfIR 2000, 489, 495; Schulze-Hagen, BauR 1999, 210, 212; Soergel, Festschrift für v. Craushaar, S. 179, 184; Liepe, BauR 1996, 336; Sturmberg, BauR 1994, 57, 61).
  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Der Werkunternehmer kann auch nach Abnahme des Werkes vom Besteller Sicherheit gemäß BGB § 648a Abs. 1 verlangen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 21. Juni 1999 -2 U 801/99- BauR 1999, 1314; OLG Dresden Urteil vom 10.05.2000 -18 U 3379/99).

    Im Übrigen hat sie - unter Hinweis auf das Urteil des OLG Dresden BauR 1999, 1314 - geltend gemacht, zu Mängelbeseitigungen und Restleistungen nach Abnahme nur verpflichtet zu sein, wenn die Beklagte über den einbehaltenen Betrag - rund 60 000, 00 DM - eine Bürgschaft gemäß § 648a BGB erbracht habe.

    Da § 648a BGB nicht nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende, sondern auch für bereits erbrachte Leistungen sichert (vgl. die ausführliche und überzeugende Begründung in der Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Dresden vom 21.06.1999 BauR 1999, 1314 f. mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHZ 146, 24, 31 f.), würde es zu einem systemwidrigen Bruch führen, wenn die Sicherungspflicht für erbrachte Leistungen mit der Abnahme entfiele.

    Es wäre wenig einsichtig, wenn der Auftragnehmer vor Abnahme besser geschützt wäre als danach (vgl. OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; ferner OLG Naumburg BauR 2001, 996 - zitiert nach JURIS - OLG Stuttgart OLGR 2001, 3; Sprau in Palandt aaO. § 648a Rdn. 9; Joussen in Ingenstau/Korbion aaO. Anhang 2 BGB Rdn. 200; Schulze-Hagen BauR 1999, 210 ff.; Ullrich MDR 1999, 1233; Thierau NZBau 2000, 14; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2001, 807; Cuypers Der Werklohn des Bauunternehmers F Rdn. 12; Hofmann/Koppmann Die neue Bauhandwerkersicherung 4. Aufl. 123 ff.; Leinemann/Sterner BauR 2000, 1414, 1420 f.).

    In dem Sicherheitsverlangen verweist die Klägerin nämlich auf die bereits zitierte Entscheidung des OLG Dresden (BauR 1999, 1314) und gibt ihren Inhalt mit den Worten wieder, der Auftragnehmer müsse Mängelbeseitigungen und Restleistungen nach Abnahme nur erbringen, wenn der Auftraggeber über den einbehaltenen Betrag Sicherheit geleistet habe.

    Im übrigen läuft die in § 648a Abs. 5 BGB vorgesehene Vertragsaufhebung ins Leere (OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315), so dass schon deswegen der Verweis auf diese Regelung in dem Sicherheitsverlangen unbeachtlich ist.

    Eine teleologische Reduktion von § 648a BGB gebietet es deswegen, den Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln, als er die Nachbesserungskosten übersteigt (OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315; vgl. auch Joussen in Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl Anhang 2 BGB Rdn. 200 ff.).

  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 25 W 48/00

    Kann nach der Abnahme Sicherheit nach § 648a BGB verlangt werden?

    Entgegen der Ansicht des OLG Dresden (NZBau 2000, 26 (27)) gebietet der Schutzzweck des § 648 a BGB es nicht, den Sicherungsanspruch auch auf Vergütungsansprüche des Werkunternehmers aus abgenommenen Leistungen zu erstrecken.

    (vgl. OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)).

    Dass ein Unternehmer, der ein ihm zur Verfügung stehendes Recht nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt, nach Abnahme dann schlechter gestellt ist als ein Auftragnehmer, der seine Rechte nutzt (vgl. OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), ist nicht unbillig und stellt keine Ungleichbehandlung gleichermaßen schutzwürdiger Unternehmer dar.

    Auch das Argument, durch eine einschränkende Auslegung des § 648 a BGB würde der Auftraggeber begünstigt, der eine vor Abnahme geforderte Sicherheit nicht erbringe (OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), erscheint nicht überzeugend, denn dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, in diesem Fall von seinen Rechten nach § 648 a Abs. 5 BGB Gebrauch zu machen.

    Der Vorschlag, dieses Ergebnis zu korrigieren, indem der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers nur in Höhe der Mängelbeseitigungskosten als nicht einredefrei behandelt wird (vgl. Ullrich MDR 1999, 1233 (1235); OLG Dresden NZBau 2000, 26 (27)), erscheint wenig konsequent.

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Der Werkunternehmer kann auch nach Abnahme des Werkes vom Besteller Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen (wie OLG Dresden, Urteil v. 21.6.1999 - 2 U 801/99 -, BauR 1999, 1314 ff; gegen OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532 und gegen den 9. Zivilsenat des OLG Naumburg, Urteil v. 12.9.2000 - 9 U 115/99 -, vorgehend 5 O 126/95, LG Magdeburg).

    Zutreffend hat das OLG Dresden ausgeführt, der Schutzzweck des § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB gebiete es, dass der Unternehmer Sicherheit auch für den Vergütungsanspruch abgenommener Leistungen verlangen könne (Urteil vom 21. Juni 1999 - 2 U 801/99 - BauR 1999, 1314 -1316).

    Da die Risiken der Vorleistungspflicht des Unternehmers so lange fort bestehen, bis er bezahlt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2000), erscheint es dem Senat jedoch inkonsequent, "den Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln, als er die Nachbesserungskosten überschreitet" (OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1316).

  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 130/99

    Bauhandwerkersicherung - Leistungsverweigerungsrecht - Zurückbehaltungsrecht

    Nur dies entspricht Sinn und Zweck der Regelung des § 648 a BGB, da sich das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers auch auf schon erbrachte Werkleistungen erstreckt (OLG Karlsruhe NJW 1997, 263; LG Bonn NJW-RR 1998, 530; OLG Dresden BauR 1999, 1314; LG Erfurt NJW 1999, 3786; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl. 1996, B § 16 Rdnr. 426; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. 1999, Rdnr. 328; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1998, 532 (ohne Begründung); Reinelt, Baurecht 1997, 766, 770).

    Mit dem Landgericht ist dem Leistungsverweigerungsrecht der Klägerin nach § 648 a BGB der Vorrang vor dem Zurückbehaltungsrecht des Beklagten nach § 320 BGB zuzusprechen (ebenso OLG Dresden BauR 1999, 1314; LG Erfurt NJW 1999, 3786; a.A.: AG Berlin BauR 2000, 738; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl. 1996, B § 16 Rdnr. 426).

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsauffassung des OLG Dresden an, wonach der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten - in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung - überschreitet (OLG Dresden BauR 1999, 1314, 1315 f).

  • OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99

    Anspruch auf Restwerklohn; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Verweigerung

    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Regelung des § 648 a BGB, da sich das Sicherungsbedürfnis des Auftragnehmers auch auf schon erbrachte Werkleistungen erstreckt; - allein schon im Hinblick auf seine etwaige Mängelbeseitigungspflicht nach Abnahme (OLG Karlsruhe, BauR 1996, 556 = NJW 1997, 263; OLG Dresden, BauR 1999, 1314; Palandt/Sprau, a.a.O., Rndnr. 9; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auft., Rdnr. 328).

    Das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers einerseits bis zur Erbringung der Sicherheit durch den Auftraggeber und dessen Zurückbehaltungsrecht andererseits bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel seitens des Auftragnehmers läßt sich gemäß § 242 BGB in einer den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Weise dadurch auflösen, daß der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung überschreitet; - entsprechend steht dem Auftraggeber wegen der bestehenden Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der Nachbesserungskosten ohne Druckzuschlag zu (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1315 f.; BauR 2002, 1274, 1276; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, 423).

  • OLG Dresden, 30.10.2002 - 7 U 730/02

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger

    Soweit die Klägerin die Nachbesserung im Übrigen von der Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB abhängig macht, führt dies entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (Schulze-Hagen, BauR 1999, 210ff., 216ff.; Thierau, NZBau 2000, 14ff., 17f.; OLG Naumburg, BauR 2001, 1454ff.; OLG Rostock, BauR 2002, 1277ff.; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Jena, IBR 2002, 12; differenzierend OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421 ff.) nicht dazu, dass ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Vorliegens von Mängeln entfällt.

    Vor diesem Hintergrund kann § 648a BGB nicht zu dem Ergebnis führen, dem Unternehmer, der mangelhaft geleistet hat, einen uneingeschränkten Anspruch auf den vollen Werklohn zuzuerkennen, den dieser nur für eine mangelfreie Leistung beanspruchen kann (vgl. insoweit auch OLG Dresden, NZBau 2000, 26ff.; OLG Dresden, IBR 2002, 480; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421ff.).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2003 - 12 U 102/02

    Zulässigkeit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme; Zurückbehaltungsrecht bei

    Das Vorleistungsrisiko des Unternehmers besteht nach der Abnahme fort, so dass der Sicherungszweck des § 648 a BGB es gebietet, dem Unternehmer auch nach Abnahme das Recht auf Forderung einer Sicherheit zuzugestehen (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 333 f; Liepe, BauR 1998, 860; Schulze-Hagen, BauR 1999, 210/212 ff; OLG Dresden, BauR 1999, 1314; LG Erfurt, BauR 1999, 771; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165).

    Fraglich ist allerdings, ob das Leistungsverweigerungsrecht aus § 648 a Abs. 1 S. 1 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages aus § 320 Abs. 1 BGB vollständig blockiert mit der Folge, dass dem fälligen Zahlungsanspruch des Unternehmers die Einrede aus § 320 BGB überhaupt nicht mehr entgegengehalten werden kann (so: Schulze-Hagen, a.a.O., S. 217 ff; OLG Naumburg, NJW-RR 2001, 1165/1166), oder ob der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten überschreitet (so: OLG Dresden, BauR 1999, 1314/1315 f; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 334).

  • OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00

    Bauhandwerkersicherheit; Verzug; Zurückbehaltungsrecht; Nachbesserung; Abnahme;

    So hat auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden am 21.07.1999 (2 U 801/99) geurteilt: § 648 a BGB will den Werklohnanspruch nur in der Höhe als frei von der Einrede des noch nicht erfüllten Vertrages behandeln, in der er die Nachbesserungskosten überschreitet.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02

    Feststellung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wegen Bestehen eines

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  • OLG Oldenburg, 29.12.2002 - 8 U 184/02

    Druckzuschlag; Nachbesserungskosten; Zurückbehaltungsrecht

  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

  • LG Köln, 13.12.2002 - 89 O 103/99
  • OLG Jena, 01.11.2001 - 1 U 479/01

    Sicherheitsleistung nach Abnahme

  • OLG Naumburg, 12.09.2000 - 9 U 115/99

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs für die Errichtung eines Möbelhauses;

  • OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01

    Umfang der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

  • KG, 20.02.2002 - 26 U 71/01

    Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB auch nach Abnahme?

  • OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00

    Voraussetzungen der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

  • LG Memmingen, 09.10.2002 - 2H O 242/02

    § 648a BGB nach Abnahme anwendbar?

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