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   BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97   

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https://dejure.org/1998,495
BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97 (https://dejure.org/1998,495)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 (https://dejure.org/1998,495)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 4 C 9.97 (https://dejure.org/1998,495)
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Busverkehr zur Gastwirtschaft mit Kegelbahn

§ 29 BauGB, Abgrenzung zwischen (genehmigungspflichtiger) Nutzungsänderung und (genehmigungsfreier) Nutzungsintensivierung (bei der lediglich ein Widerruf nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG möglich ist, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Wohngebiet - Versorgung des Gebiets - Schank- und Speisewirtschaft - Kegelbahn - Wohngebietsverträglichkeit - Nutzungsintensität - Nutzungsintensivierung - Gebietsbezug - Betriebskonzept - Nutzungsänderung - Vorhabenbegriff

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft; Kegelbahn; Wohngebietsverträglichkeit; Nutzungsintensität; Nutzungsintensivierung; Gebietsbezug; Betriebskonzept; Nutzungsänderung; Vorhabenbegriff

  • Judicialis

    BauGB 1986 § 29 Satz 1; ; BauGB 1998 § 29 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht - Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft; Kegelbahn; Wohngebietsverträglichkeit; Nutzungsintensität; Nutzungsintensivierung; Gebietsbezug; Betriebskonzept; Nutzungsänderung; Vorhabenbegriff

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Baugenehmigung und nachträgliche Nutzungsintensivierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann stellt eine Nutzungsintensivierung eine Nutzungsänderung dar? (IBR 1999, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1880 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 417
  • NZM 1999, 426 (Ls.)
  • DVBl 1999, 244
  • BauR 1999, 228
  • BauR 1999, 244
  • ZfBR 1999, 166
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
    Die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Auffassung, daß Mitte der 60'er Jahre eine einläufige Kegelbahn als Bestandteil einer kleinen Gastwirtschaft in einem Wohngebiet typischerweise nur oder zumindest mit einem ins Gewicht fallenden Umfang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 BVerwG 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7 = BRS 55 Nr. 54; Beschluß vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -) von den Bewohnern des umliegenden Gebiets benutzt worden ist und daß ein mit Personenkraftwagen und Bussen anreisender Besucherkreis aus einem weit größeren Bereich nicht zu erwarten war, rechtfertigt die Annahme, daß die kleine Gastwirtschaft seinerzeit durch den Anbau der einläufigen Kegelbahn nicht den Charakter einer "der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaft" verloren hat.

    Auch im Beschluß vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - hat der Senat aus der sich aus den Bauantragsunterlagen ergebenden Kapazität der Speisegaststätte auf deren überörtliche Ausrichtung geschlossen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 944/91

    Immissionsbegrenzende Nebenbestimmungen; Nichtgewerbliche Geräuschwirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
    BVerwG 4 C 9.97 OVG 10 A 944/91.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
    Auch der Umstand, daß die Baugenehmigung dem Bauherrn die Art der von ihm durchzuführenden baulichen Maßnahmen zur Lärmbegrenzung nicht zwingend vorgibt, muß die Regelung nicht unbestimmt und damit nichtig machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - DVBl 1997, 568 = BauR 1997, 440 = ZfBR 1997, 157).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
    Die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Auffassung, daß Mitte der 60'er Jahre eine einläufige Kegelbahn als Bestandteil einer kleinen Gastwirtschaft in einem Wohngebiet typischerweise nur oder zumindest mit einem ins Gewicht fallenden Umfang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1993 BVerwG 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7 = BRS 55 Nr. 54; Beschluß vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 -) von den Bewohnern des umliegenden Gebiets benutzt worden ist und daß ein mit Personenkraftwagen und Bussen anreisender Besucherkreis aus einem weit größeren Bereich nicht zu erwarten war, rechtfertigt die Annahme, daß die kleine Gastwirtschaft seinerzeit durch den Anbau der einläufigen Kegelbahn nicht den Charakter einer "der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaft" verloren hat.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Die Auslegung von Vorschriften geschieht regelmäßig vor dem Hintergrund des Verständnisses der Zeit, in der sie anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - zur Anwendung des in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verwendeten Begriffs der "der Versorgung des Gebiets dienenden" Gaststätten).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Die Praxis behilft sich bei dennoch offen bleibenden Zuständigkeitsfragen damit, dass sie das Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts vom 7. August 1952 (BGBl I S. 407) heranzieht (vgl. Staatsanwaltschaft München I, NJW 1999, S. 1880).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn (BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417 und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73).
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