Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 11.11.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5877
OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98 (https://dejure.org/1998,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.1998 - 5 U 182/98 (https://dejure.org/1998,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 5 U 182/98 (https://dejure.org/1998,5877)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VerfahrensR-Verjährungsunterbrechung bei Verzögerung der Mahnbescheidszustellung

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Projektsteuerung als Dienst- oder Werkvertrag? (IBR 1999, 332)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98
    Eine Zustellung kann dann nicht mehr als "demnächst erfolgt" angesehen werden, wenn der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, auch leicht fahrlässige Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klage bzw. des Mahnbescheides beigetragen haben (vgl. BGH in NJW 1996, 1060, 1061).

    Als geringfügige ist eine Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen, während eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen nicht mehr als geringfügig und unschädlich angesehen wird (vgl. BGH in NJW 1996, 1060, 1061 m.w.Nachw.).

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 142/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98
    Wer mit der Geltendmachung einer Forderung bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zuwartet, dem obliegt eine besondere Sorgfalt, bei der Prüfung der Anschrift (vgl. BGH in NJW 1963, 715).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98
    Sinn der Vorschrift des § 693 Abs. 2 ZPO ist es, dem Antragsteller Fehler und Verzögerungen bei der Zustellung, die nicht seinem Einflussbereich unterliegen, nicht nachteilig anzurechnen (vgl. BGH in NJW 1992, 1820, 1821).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07

    Zur Auslegung der Vergütungsregelung eines Dienstvertrages

    Auf Abschlagsrechnungen gestützte Teilzahlungen sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht selbständig fällig und einklagbar (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1999, 508).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.11.1998 - 13 U 118/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6865
OLG Celle, 11.11.1998 - 13 U 118/98 (https://dejure.org/1998,6865)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.1998 - 13 U 118/98 (https://dejure.org/1998,6865)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 1998 - 13 U 118/98 (https://dejure.org/1998,6865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist bei Honorarvereinbarung Schriftform zu beachten? (IBR 1999, 329)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf Tragwerksplaner anrechenbare Kosten schätzen? (IBR 1999, 330)

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 103/13

    Höhe des Architektenhonorars für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen

    Demgegenüber ist das pauschale Bestreiten der Beklagten in ihrer Berufungserwiderung unbeachtlich, da ihr die den Kostenansätzen zugrundeliegenden Angebote etc. bekannt sind und sie deshalb detailliert angeben kann und muss, inwieweit sich die anrechenbaren Kosten als unrichtig erweisen sollen (OLG Celle, BauR 1999, 508; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 290).
  • OLG Celle, 08.04.2009 - 14 U 111/08

    Abgrenzung Schlussrechnung/Abschlagsrechnung

    In einer solchen Konstellation reicht das einfache Bestreiten nicht aus; vielmehr ist von dem Auftraggeber zu erwarten, sich mit dem Rechenwerk des Architekten im Einzelnen auseinander zu setzen und konkret darzulegen, welche Position vom Architekten zu hoch veranschlagt wurde (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rdnr. 218; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 856 a.E.; OLG Celle - 13. Zivilsenat -, BauR 1999, 508 ; OLG Zweibrücken, NZBau 2005, 643 [OLG Zweibrücken 24.05.2005 - 8 U 116/04] ).
  • LG Oldenburg, 07.07.2004 - 10 O 3615/02

    Prüffähigkeit einer Schlussrechnung gemäß den Anforderungen der Honorarordnung

    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des OLG Celle vom 11.11.1998 ( BauR 1999, 508 ) greift daher nicht durch.

    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des OLG Celle vom 11.11.1998 ( BauR 1999, 508 ) greift daher nicht durch.

  • LG Oldenburg, 27.11.2006 - 17 O 1346/05

    Honorar des Statikers für Teilnahme an Abnahmen?

    Jedenfalls stellen wesentliche Änderungsleistungen des Statikers, die wegen grundlegender Änderungen der Ausgangsplanung oder der fertigen Ausführungsplanung erforderlich werden, besondere Leistungen dar (OLG Oldenburg BauR 2005 1684; OLG Hamm BauR 1994 398; OLG Celle BauR 99, 508; Korbion u. a. a.a.O. § 2 Rz 12) und bedürfen daher der Schriftform gemäß § 5 Abs. 4 HOAI, die vorliegend nicht eingehalten worden ist.
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