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   BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98   

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BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98 (https://dejure.org/1999,143)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 (https://dejure.org/1999,143)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 (https://dejure.org/1999,143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Ausfertigung - Bekanntmachung - Inkrafttreten - Festsetzung - Landwirtschaftliche Fläche - Streuobstwiese - Landschaftspflegerische Zwecke - Klimatologische Zwecke - Kaltluftschneise - Negativplanung

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nrn. 10 und 18; ; BauGB § 10 Abs. 3; ; BauGB § 40 Abs. 1 Nr. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan muss vor Bekanntmachung ausgefertigt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 878
  • NJ 1999, 498
  • DVBl 1999, 800 (Ls.)
  • BauR 1999, 611
  • ZfBR 1999, 159
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Ein Bebauungsplan muß vor seiner Bekanntmachung, d.h. vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 Nr. 21).

    Es führt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - (Buchholz 406.11 § 12 Nr. 21 = NVwZ-RR 1996, 630 = BauR 1996, 670 = ZfBR 1996, 340) aus, der Bebauungsplan sei nicht deshalb ungültig, weil er am gleichen Tag ausgefertigt und gemäß § 12 BBauG 1976 bekanntgemacht worden sei.

    1.1 Die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - liegt nicht vor.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Soll die bisherige landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche unter Ausschluß jeglicher Bebauung, auch solcher, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, gesichert werden, so bedarf es außer einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB auch der Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 -).

    Das hat der beschließende Senat im einzelnen im Beschluß vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 - dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Der Ansicht des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - (VBlBW 1995, 402), daß die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens verspätet und ein Verkündungsmangel sei, sei nicht zu folgen.

    Nicht aus rechtlichen, sondern aus tatsächlichen Gründen dürfte deshalb der Auffassung des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 25. Januar 1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402; ebenso Brügelmann/Gierke, BauGB, § 10 Rn. 272) zu folgen sein, daß eine Planausfertigung unter dem Datum seines Inkrafttretens - im Regelfall - verspätet ist.

  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 25/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Die Beschwerde bezieht sich auf Ausführungen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. April 1992 - III ZR 25/91 - (BGHZ 118, 11 = NJW 1992, 2633 = DVBl 1992, 1095), das in einem auf Herabzonungsentschädigung (§ 42 BauGB/§ 44 BBauG) gerichteten Verfahren zwischen den Beteiligten ergangen ist.
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Der Bundesgerichtshof hat dort im Anschluß an Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1972 BVerwG 4 C 8.70 - (BVerwGE 40, 258) ausgeführt, daß die Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese)" möglicherweise nichtig sei, nämlich wenn sie nicht im Interesse einer Förderung der Landwirtschaft ergangen sei und nicht wesentlich auf der natürlichen Lage und Beschaffenheit, der "Situation" des Grundstücks beruhe und den Eigentümern nicht eine angemessene landwirtschaftliche Nutzung belasse.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    2.1 Die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - (DVBl 1991, 445 = NVwZ 1991, 875 = Buchholz 406.11 § 9 Nr. 47; BauR 1991, 165 = ZfBR 1991, 123) liegt nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    BVerwG 4 B 129.98 VGH 8 S 1575/98.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
    Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde der Beigeladenen ist - ihre Zulässigkeit unterstellt (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1987 BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102) - nicht begründet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris [Rn. 47]; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris [Rn. 9]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 - , juris [Rn. 27[).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 1 S 2333/13

    Unterlassungsklage gegen subsidiaritätswidrige wirtschaftliche Betätigung einer

    Gleiches gilt für die Festsetzung einer Kaltluftschneise, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB erfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999 - 4 B 129.98 - NVwZ 1999, 878).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    c) Die Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (BRS 57 Nr. 23), vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (BRS 62 Nr. 29) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29), in denen die Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB thematisiert wird, befassen sich ebenfalls nicht mit Festsetzungen der vom Antragsteller bekämpften Art. .

    d) Die Frage, ob es sich bei einem Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche bis zu 400 m2 um einen festsetzungsfähigen Anlagentyp handelt, hat der Senat in den Beschlüssen vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 - (a.a.O.) und vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - (a.a.O.) nicht angesprochen und im Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (a.a.O.) nicht abschließend beantwortet.

    f) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 48.93 -, vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 - und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 -) ist ein Bebauungsplan, der sich in einer unzulässigen Negativplanung erschöpft, nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.

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