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   OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99   

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https://dejure.org/1999,102
OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.1999 - Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 1999 - Verg 1/99 (https://dejure.org/1999,102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes OLG-Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortdauer des Vergabeverfahrens als Voraussetzung des Vergabenachprüfungsantrages; Berechtigung des Gerichts zur Prüfung des Nachprüfungsantrages bei Beendigung des Vergabeverfahrens nach Eingang des Antrages bei der Vergabekammer und vor Zustellung an den öffentlichen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beginn des Nachprüfungsverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Wann ist eine Rüge des Bieters "unverzüglich"?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Vergabefehler fristgerecht gerügt? (IBR 1999, 347)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 145
  • NVwZ 2000, 233 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 11 (Ls.)
  • NZBau 2000, 45
  • BB 1999, 1078
  • BauR 1999, 751
 
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Wird zitiert von ... (637)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    § 513 Abs. 2 ZPO kann bereits deswegen nicht entsprechend angewendet werden, weil die Vergabekammer zwar in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren entscheidet, es sich aber bei ihnen nicht um Gerichte im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148).

    § 3 Abs. 2 VwVfG sieht bei mehreren örtlich zuständigen Behörden vor, dass die Behörde entscheidet, die zuerst mit der Sache befasst ist; da das Verfahren nur durch einen Antrag im Sinne des § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2 VwVfG eingeleitet wird (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148), kommt es mithin darauf an, wo der Antragsteller seinen Antrag einreicht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (vgl. Kullack, in: Heiermann/Riedl/ Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Auflage 2003, § 107 GWB Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99, BauR 1999, S. 751 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00

    Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!

    Es wird klargestellt, daß diese Zurückweisung nicht den als Hilfsantrag bezeichneten Antrag der Antragsgegnerin vom 17. November 2000 umfaßt, das Oberlandesgericht Düsseldorf solle für das Beschwerdeverfahren Verg 1/99 Kosten gegen die Antragstellerin festsetzen.

    Diesen Beschluß hat der Senat auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren Verg 1/99 durch Beschluß vom 13.04.1999 (veröffentlicht in NZBau 2000, 45 = NJW 2000, 145) aufgehoben.

    Aus Ziff. 3 der Beschlußformel der Vergabekammer (-"Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens ...") ergibt sich, daß die der Antragstellerin auferlegten Kosten des Nachprüfungsverfahren diejenigen des Beschwerdeverfahrens Verg 1/99 mitumfassen.

    Für das Beschwerdeverfahren Verg 1/99 ist die Antragsgegnerin - entgegen den von der Vergabekammer geäußerten Bedenken (siehe deren Schreiben vom 22.09.2000) - jedoch bei ihrer Ansicht verblieben, daß die Vergabekammer gemäß den §§ 128 Abs. 4 Satz 3 GWB, 80 Abs. 3 Satz l VwVfG für die Kostenfestsetzung zuständig sei.

    Denn der Senat habe durch seinen das Beschwerdeverfahren Verg 1/99 beendenden Beschluß vom 13.04.1999 ausdrücklich keine Kosteneritscheidung getroffen, sondern diese der Vergabekammer überlassen, die auch eine Gesamtkostenentscheidung getroffen habe.

    für das Beschwerdeverfahren zum Aktenzeichen Verg 1/99 die nachfolgenden Kosten (insoweit wird auf die Kostenaufstellung auf S. 2 der Beschwerdeschrift vom 17.11.2000 Bezug genommen) gegen die Antragstellerin festzusetzen.

    Zu Recht hat die Vergabekammer es wegen Unzuständigkeit abgelehnt, die der Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten des ersten Beschwerdeverfahrens (Verg 1/99) gegen die Antragstellerin festzusetzen.

    Es versteht sich von selbst, daß der Senat die Akten nunmehr an den Rechtspfleger des Oberlandesgerichts weiterleiten wird, damit dieser die zu erstattenden Kosten für das Beschwerdeverfahren Verg 1/99 festsetzt.

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