Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4071
OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98 (https://dejure.org/1999,4071)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.11.1999 - 1 KO 519/98 (https://dejure.org/1999,4071)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. November 1999 - 1 KO 519/98 (https://dejure.org/1999,4071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBO § 77 Abs 1; ThürBO § 77 Abs 2; ThürBO § 13 Abs 1 Satz 1
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; Werbeanlage; Ortsfestigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsverfügung; Werbeanlage; Ortsfestigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 518
  • BauR 2000, 1043
  • ZfBR 2000, 214 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93

    Bauaufsichtsbehörde; Beseitigungsanordnung; Bauliche Anlage; Formelle und

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    1 KO 519/98 8 fernung und Lagerung beseitigt werden kann (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 - ThürVBl. 1994, 291 m.w.N.).

    Auf dieser Grundlage hat es die nach § 77 Abs. 1 Satz 1 ThürBO erforderliche Ermessensentscheidung getroffen, so daß die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide sich auch auf die materielle Illegalität der Werbeanlage zu erstrecken hat (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1994 - 1 EO 182/93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Hiervon kann jedenfalls so lange keine Rede sein, wie der mit einer behördlichen Maßnahme erstrebte Erfolg noch nicht endgültig eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. November 1998 - 4 B 100/98 - zitiert nach JURIS).

    Ebenso wie der zwangsweise Vollzug eines Verwaltungsakts dann nicht zu dessen Erledigung führt, wenn keine irreversiblen Verhältnisse geschaffen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. November 1998 - 4 B 100/98 - a.a.O.), tritt die Erledigung eines Verwaltungsaktes, der - wie hier - das Verhalten seines Adressaten auf Dauer steuern soll, dann ein, wenn der Betroffene ihm zwar nachgekommen ist, seine Disposition aber jederzeit ändern könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. März 1996 - 1 B 50/96 - zitiert nach JURIS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1985 - 11 A 1030/84
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Bei einer derartigen Entfernung kann nicht davon ausgegangen werden, daß das Hinweisschild im Interesse des Verkehrs - zum Zwecke des erleichterten Auffindens des Betriebes - errichtet wurde; vielmehr ist davon auszugehen, daß es aus Werbezwecken aufgestellt wurde (vgl. OVG Münster, Urteil vom 11. März 1985 - 11 A 1030/84 - BauR 1986, 549).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Die Ermessensausübung bedarf in derartigen Fällen auch keiner eingehenden Begründung gemäß § 39 ThürVwVfG (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1996 - 1 EO 425/95 - BRS 58 Nr. 208 = ThürVBl. 1997, 16).
  • OLG Köln, 15.09.1989 - Ss 440/89
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Ortsfestigkeit bedeutet, daß eine Verbindung mit dem Erdboden besteht, wobei eine feste Verankerung nicht verlangt wird (vgl. BayObLG, Beschluß vom 31. Juli 1997 - 3 ObOWi 77/97 - BRS 59 Nr. 135; OLG Köln, Beschluß vom 15. September 1989 - Ss 440/89 - zitiert nach JURIS; ferner Simon, Bayerische Bauordnung 1994 [Loseblattsammlung, Stand Juli 1999], Art. 12 Rdnr. 3).
  • OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 8/92

    Verkaufswagen; Hähnchengrill; Aufstellungsmodalitäten; Bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, Anlagen den Anforderungen des Bauordnungsrechts zu unterwerfen, die unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu ihrem Standort treten und deswegen wie Werbeanlagen wirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92 - BRS 54 Nr. 142; OVG Saarland, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141 zu baulichen Anlagen).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92

    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, Anlagen den Anforderungen des Bauordnungsrechts zu unterwerfen, die unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu ihrem Standort treten und deswegen wie Werbeanlagen wirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92 - BRS 54 Nr. 142; OVG Saarland, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141 zu baulichen Anlagen).
  • BayObLG, 31.07.1997 - 3 ObOWi 77/97

    Ortsfeste Anlage der Außenwerbung bei Beschilderung eines nur zeitweise bewegten

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Ortsfestigkeit bedeutet, daß eine Verbindung mit dem Erdboden besteht, wobei eine feste Verankerung nicht verlangt wird (vgl. BayObLG, Beschluß vom 31. Juli 1997 - 3 ObOWi 77/97 - BRS 59 Nr. 135; OLG Köln, Beschluß vom 15. September 1989 - Ss 440/89 - zitiert nach JURIS; ferner Simon, Bayerische Bauordnung 1994 [Loseblattsammlung, Stand Juli 1999], Art. 12 Rdnr. 3).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 B 50.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Ebenso wie der zwangsweise Vollzug eines Verwaltungsakts dann nicht zu dessen Erledigung führt, wenn keine irreversiblen Verhältnisse geschaffen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. November 1998 - 4 B 100/98 - a.a.O.), tritt die Erledigung eines Verwaltungsaktes, der - wie hier - das Verhalten seines Adressaten auf Dauer steuern soll, dann ein, wenn der Betroffene ihm zwar nachgekommen ist, seine Disposition aber jederzeit ändern könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. März 1996 - 1 B 50/96 - zitiert nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1998 - 11 A 5274/96

    Anhänger als Werbeanlage

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98
    Soll mit einem für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug wie mit einer Werbetafel geworben werden, kann dieser Zustand nicht mehr dem Straßenverkehr, und zwar auch nicht dem ruhenden Verkehr, zugerechnet werden; das Fahrzeug ist vielmehr als - ortsfeste - Anlage der Außenwerbung zu betrachten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Februar 1998 - 11 A 5274/96 - zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 12.07.1989 - 2 B 76.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2003 - 10 B 890/03

    Zur Pflicht zur Beseitigung eines Reklameanhängers aus dem Straßenverkehr

    OVG, Urteil vom 10.11.1999 - 1 KO 519/98 -, BRS 62 Nr. 160 = BauR 2000, 1043 zu einem Planwagen; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung NRW, Loseblattkommentar, Stand: Februar 2003, § 13 Rn. 15, m.w.N.
  • VG Minden, 03.04.2009 - 9 L 113/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.07.2003, a.a.O., Thüringisches OVG, Urteil vom 10.11.1999 - 1 KO 519/98 -, BRS 62 Nr. 160; Schulte, a.a.O., § 13 Rn. 42 ff. m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2004 - 10 B 508/04

    Einordnung eines Pkw-Anhänger mit Werbeaufdruck für ein Zweiradgeschäft als

    vgl. hierzu Thüringisches OVG, Urteil vom 10. November 1999 - 1 KO 519/98 -, BRS 62 Nr. 160 = Bar 2000, 1043 zu einem Planwagen; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung NRW, Loseblattkommentar, Stand: Oktober 2003, § 13 Rn. 15 m.w.N.
  • VG Minden, 01.03.2007 - 9 K 2784/06

    Rechtmäßigkeit der Bauordnungsverfügung hinsichtlich der Untersagung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.07.2003, a.a.O., Thüringisches OVG, Urteil vom 10.11.1999 - 1 KO 519/98 -, BRS 62 Nr. 160; s.a. Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Loseblatt-Kommentar, Stand Oktober 2006, § 13 Rn. 33 ff. m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2000 - 7 A 1473/00

    Entfalten einer Werbewirkung i.R.d. Teilnahme eines Anhängers am Straßenverkehr

    vgl.: OVG Weimar, Urteil vom 10. November 1999 - 1 KO 519/98 - BauR 2000, 1043.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht