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   OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10993
OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97 (https://dejure.org/1999,10993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.1999 - 5 U 58/97 (https://dejure.org/1999,10993)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 1999 - 5 U 58/97 (https://dejure.org/1999,10993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhaftung für Planungsfehler nach Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Architekt die Vorplanung des Bauherrn auf Fehler überprüfen? (IBR 2000, 132)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79

    Bauträger: Gewährleistungspflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97
    Tritt ein Bauträger in einem Formularvertrag für den Fall, daß von ihm keine Gewährleistung zu erlangen ist, seine Gewährleistungsansprüche "gegen die am Bau beteiligten Unternehmen, Handwerker und sonstige Dritte" ab, so sind davon auch Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten umfaßt (Abgrenzung zu BGH in BauR 1980, 568).

    Soll die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Dritte den Bauträger als Verwender der Geschäftsbedingungen von seiner eigenen Verpflichtung freizeichnen, so ist nach den Grundsätzen des AGB-Gesetzes regelmäßig eine enge Auslegung der Geschäftsbedingung geboten Vgl. BGH, BauR 1980, 568 = NJW 1980, 2800; BGH, BauR 1978, 136 = NJW 1978, 634.

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 45/77

    Rechte des Erwerbers bei Geltendmachung von Mängeln durch den Bauträger gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 5 U 58/97
    Soll die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Dritte den Bauträger als Verwender der Geschäftsbedingungen von seiner eigenen Verpflichtung freizeichnen, so ist nach den Grundsätzen des AGB-Gesetzes regelmäßig eine enge Auslegung der Geschäftsbedingung geboten Vgl. BGH, BauR 1980, 568 = NJW 1980, 2800; BGH, BauR 1978, 136 = NJW 1978, 634.
  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten

    Die Fallgestaltung ist vergleichbar mit der, bei der der Bauherr selbst Pläne vorgefertigt hat; der mit der Planung beauftragte Architekt ist verpflichtet, diese Pläne auf Fehler zu überprüfen (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 131).
  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des

    Trotzdem ist der mit der Planung beauftragte Architekt verpflichtet, diese Pläne auf Fehler zu überprüfen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06 , [...] Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 1999 - 5 U 58/97 , [...] Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2006 - 24 U 2/06

    Ingenieurhaftung wegen eines Planungsfehlers bei bindenden Vorgaben des

    Selbst wenn die Art der Kältetechnik (hier: Absorptionsanlage) bauseits vorgegeben war, musste die Beklagte im Rahmen der ihr obliegenden Vorplanung (Leistungsphase 2 nach § 73 HOAI) auf erkennbare Schwächen einer solchen Anlage, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, grundsätzlich hinweisen (OLG Düsseldorf, BauR 2000, 131 - Überprüfung der vom Bauherrn vorgefertigten Planung; vgl. auch BGH, BauR 1999, 1319, 1322 - Überschreitung der Kostenvorstellungen des Bauherrn; BGH, BauR 2005, 400, 402 - Kostenüberschreitung; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1671 - Umbau und Verzicht des Bauherrn auf eine Statik; OLG Düsseldorf, NZ Bau 2002, 457).
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