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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00   

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https://dejure.org/2000,5417
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00 (https://dejure.org/2000,5417)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2000 - 10 B 306/00 (https://dejure.org/2000,5417)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 (https://dejure.org/2000,5417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Verfügung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1477
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn für die Beteiligten, insbesondere für den Adressaten, aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und den sonstigen den Betroffenen bekannten oder ihnen ohne weiteres erkennbaren Umständen die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass sie ihr Verhalten danach richten können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 - NVwZ 1993, 1000.

    OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 - UPR 1993, 71.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335, 338; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 4 C 17.95 - BRS 58 Nr. 59.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335, 338; Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 4 C 17.95 - BRS 58 Nr. 59.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 7 A 2555/87

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Festsetzung; Betreibung; Verstoß; Unterlassung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 7 A 2555/87 - DVBl 1989, 889; ferner: Beschlüsse vom 7. Mai 1992 - 7 B 1275/92 -, vom 10. Oktober 1991 - 13 B 1522/91 - NWVBl 1992, 71, und vom 16. August 1996 - 11 B 1742/96 -, nicht entgegen, auf die der Antragsgegner sich für seine gegenteilige Auffassung stützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1991 - 13 B 1522/91

    Zwangsgeldfestsetzung; Hormonbelastetete Kälber; Wegschaffung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 7 A 2555/87 - DVBl 1989, 889; ferner: Beschlüsse vom 7. Mai 1992 - 7 B 1275/92 -, vom 10. Oktober 1991 - 13 B 1522/91 - NWVBl 1992, 71, und vom 16. August 1996 - 11 B 1742/96 -, nicht entgegen, auf die der Antragsgegner sich für seine gegenteilige Auffassung stützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 128/98

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    Ein solches Vorgehen ist zulässig, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 5 B 128/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 B 3029/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 B 3029/97 -.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der

    Die Behörde hat die Sachlage zu ermitteln und grundsätzlich präzise anzugeben, welcher Zustand mit der aufgegebenen Pflicht herbeigeführt werden soll und auf welchem Weg dies zu geschehen hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 21; v. 11.5.2000 - 10 B 306/00 -, BRS 63 Nr. 220, juris Rn.13 ff.; Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 37 Rn. 98).

    Allerdings ist selbst bei genauer Tatsachenkenntnis seitens der Behörde nicht erforderlich, dass das Vorgehen in allen Einzelheiten beschrieben wird; ausreichend ist, dass zu erkennen ist, was der Pflichtige zu tun hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.5.2000 - 10 B 306/00 -, BRS 63 Nr. 220, juris Rn. 12).

    Soweit einerseits vertreten wird, neben dem zu erreichenden Ziel müssten auch die Mittel bezeichnet werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000, juris Rn. 3; v. 11.5.2000 - 10 B 306/00 -, BRS 63 Nr. 220, juris Rn.12; 7 A 1742/82; v. 24.4.2008 - 10 B 360/08 -, BRS 73 Nr. 203, juris Rn. 18), und andererseits, die Angabe des Ziels reiche aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.1.2013 - 8 S 2919/11 -, NVwZ-RR 2013, 451, juris Rn. 23; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.3.2011 - 7 LA 50/10 -, NVwZ-RR 2011, 400, juris Rn. 6), trifft dies nur jeweils auf einen Teil der vorkommenden Fälle zu.

  • VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20

    Hangstützmauer, Straßenbaulast, Untersuchungsgrundsatz, Ermittlungsdefizit,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 8.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 7 B 107/08 -, juris, Rn. 14, und vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 L 1372/13 -, juris, Rn. 14.

    Dies setzt aber die Bestimmung des einzusetzenden Mittels - mag dessen Einsatz auch Sachkunde voraussetzen - durch die Behörde voraus, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 15, an der es hier gerade fehlt.

  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger ist ein in einem an beide Elternteile gerichteten Bescheid mit einem Betrag festgesetztes Zwangsgeld, das auf einer an beide Elternteile gerichteten Aufforderung beruht, für die Einhaltung der Schulpflicht durch ihr Kind Sorge zu tragen, nicht mangels Bestimmtheit des Vollstreckungstitels nichtig bzw. nicht vollzugsfähig, vgl. zu dieser Unterscheidung: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 11.05.2000 - 10 B 306/00 -, BauR 2000, 1477 = BRS 63 Nr. 220, oder deshalb rechtswidrig, weil das Zwangsgeld nicht gegen beide Elternteile als Gesamtschuldner festgesetzt werden könnte.

    Der Bescheid vom 20.11.2007 hat den Bescheid vom 17.04.2007 nämlich schon ausweislich seines Wortlauts nur hinsichtlich der Zwangsvollstreckungsmaßnahme aufgehoben, indem mit ihm verfügt wird, ... die Bescheide vom 17.04.2007 und 21.05.2007 mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz werden hiermit aufgehoben."(Hervorhebung durch die Kammer) Für eine weiter gehende Aufhebung bestand für den Beklagten aufgrund der ihm und den anwaltlich vertretenen Klägern zu 1) und 2) bekannten Verfahrenslage als den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren und deshalb für die Auslegung ebenfalls heranzuziehenden Umständen, vgl. zu diesem Gesichtspunkt: OVG NRW, Beschluss vom 11.05.2000 - 10 B 306/00 -, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.05.2000 - 10 B 306/00 -, a.a.O.

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