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   VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969   

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VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969 (https://dejure.org/2000,8542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 (https://dejure.org/2000,8542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 26 N 99.969 (https://dejure.org/2000,8542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Bezeichnung der Planung im Aufstellungsbeschluss; Bezeichnung der Planung im Aufstellungsbeschluss; "Planerisches Mindestmaß" als Voraussetzung für den Erlass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1718
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Von einer "Negativplanung" könnte nur dann gesprochen werden, wenn die Festsetzungen, die der Bebauungsplan enthalten soll, nur vorgeschoben wären, um eine andere Nutzung zu verhindern, und die nach den Festsetzungen zulässige Nutzung in Wirklichkeit nicht gewollt wäre (vgl. etwa BVerwG vom 18.12.1990, BayVBl 1991, 280 und vom 27.1.1999, ZfBR 1999, 159).

    § 1 Abs. 5 Satz 2 Nrn. 3, 7 und 8 BauGB , wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne auch die Belange von Freizeit und Erholung, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange der Landschaftspflege sowie die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen sind, bestätigen jedoch, dass auch eine solche Planung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB berührt und deshalb Gegenstand bauleitplanerischer Festsetzungen sein kann (vgl. auch BayVGH vom 11.11.1998, BayVBl 1999, 759 und BVerwG vom 27.1.1999, aaO.).

  • OVG Saarland, 24.11.1998 - 2 N 1/97

    Gemeinde; Rahmenbetriebsplanzulassung; Bergrecht; Übertagevorhaben; Aufstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Ob dabei stets nach dem sog. Prioritätsgrundsatz zu verfahren ist und somit der Planung der Vorrang zu geben ist, die zuerst so weit konkretisiert war, dass ihre Realisierung hinreichend sicher erwartet werden kann (vgl. BVerwG vom 27.8.1997, BayVBl 1998, 472 ), oder ob es letztlich auf das Gewicht der für die konkurrierenden Planungen sprechenden Gründe ankommt (so OVG Saarland vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - [soweit ersichtlich nur in Juris veröffentlicht] unter Hinweis auf Roeser in: Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl., § 38 Rdn. 7 und 11), ist für die hier zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Das in § 38 - BauGB normierte sog. Fachplanungsprivileg schließt zwar nicht nur die unmittelbare Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB in dem Planfeststellungsverfahren bzw. dem diesem hinsichtlich der Rechtswirkungen gleichgestellten Zulassungsverfahren für das privilegierte Vorhaben aus, sondern hindert die Gemeinde auch, in einem Bereich, der von einem privilegierten Vorhaben in Anspruch genommen wird, eine der Zweckbestimmung des Areals zuwiderlaufende Bauleitplanung zu betreiben (vgl. hierzu bereits BVerwG vom 16.12.1988, NVwZ 1989, 655 ).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Ob dabei stets nach dem sog. Prioritätsgrundsatz zu verfahren ist und somit der Planung der Vorrang zu geben ist, die zuerst so weit konkretisiert war, dass ihre Realisierung hinreichend sicher erwartet werden kann (vgl. BVerwG vom 27.8.1997, BayVBl 1998, 472 ), oder ob es letztlich auf das Gewicht der für die konkurrierenden Planungen sprechenden Gründe ankommt (so OVG Saarland vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - [soweit ersichtlich nur in Juris veröffentlicht] unter Hinweis auf Roeser in: Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl., § 38 Rdn. 7 und 11), ist für die hier zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist lediglich, dass der ihr zu Grunde liegende Planaufstellungsbeschluss ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG vom 21.12.1993, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Bei der erneuten Behandlung hat sich die Antragsgegnerin nicht darauf beschränkt, die am 14. Juli 1998 beschlossene Veränderungssperre durch erneute Bekanntmachung der Satzung nunmehr wirksam in Kraft zu setzen (zu dieser Möglichkeit vgl. BVerwG vom 6.8.1992, NVwZ 1993, 471 ) ; vielmehr hat sie die am 14. Juli 1998 beschlossene Satzung inhaltlich geändert, indem sie bei der Regelung über die Geltungsdauer der Sperre vorsorglich die Tatsache berücksichtigt hat, dass in der Zeit zwischen der ersten und der erneuten Bekanntmachung wohl eine faktische Veränderungssperre bestanden hat (dazu, dass diese Möglichkeit bei der hier gegebenen Fallgestaltung besteht, vgl. BVerwG vom 6.8.1992, aaO., [" ... und es wäre rechtlich zulässig, dass die Gemeinde in eine erneute Beschlussfassung über die Dauer der Veränderungssperre eintritt und dabei die Dauer der "faktischen" Veränderungssperre einbezieht."]).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Dass die Antragstellerin als Eigentümerin von Grundstücken, die im Geltungsbereich der Veränderungssperre liegen, im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO befugt ist, die Wirksamkeit der Satzung in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen, muss nicht näher dargelegt werden (vgl. hierzu auch BVerwG vom 7.7.1997, BayVBl 1998, 57 und vom 10.3.1998, NVwZ 1998, 732 ).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Die Antragstellerin meint, dass diese materielle Wirksamkeitsvoraussetzung (BVerwG vom 15.4.1988, BVerwGE 79, 200, 205 = DVBl 1988, 958 ) nicht gegeben sei, weil die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 7. Juli 1998 am 26. Januar 1999 nicht wirksam sei (dazu, dass es nicht schadet, wenn der Aufstellungsbeschluss zum Zeitpunkt der Bekanntmachung schon eine gewisse Zeit zurückliegt, vgl. BVerwG vom 26.6.1992, NVwZ 1993, 475]).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Zur Begründung ihres Einwands überträgt sie die von der Rechtsprechung unter dem Stichwort "Anstoßfunktion" entwickelten Anforderungen an die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG vom 6.7.1984, BVerwGE 69, 344 = BayVBl 1985, 23 ) auf die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB .
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969
    Dass die Antragstellerin als Eigentümerin von Grundstücken, die im Geltungsbereich der Veränderungssperre liegen, im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO befugt ist, die Wirksamkeit der Satzung in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen, muss nicht näher dargelegt werden (vgl. hierzu auch BVerwG vom 7.7.1997, BayVBl 1998, 57 und vom 10.3.1998, NVwZ 1998, 732 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • VGH Bayern, 31.03.1999 - 26 N 98.3297
  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

    Hieran ist nach nochmaliger Prüfung festzuhalten, wobei hervorzuheben ist, dass es rechtlich unbedenklich ist, wenn eine Gemeinde ein ihr unliebsames Vorhaben zum Anlass nimmt, eigene planerische Vorstellungen über die künftige Nutzung der zur Inanspruchnahme vorgesehenen Fläche zu sichern oder zu entwickeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1993, BRS 55 Nr. 95; im Übrigen mittlerweile auch VGH München, Urteil vom 07.06.2000 - 26 N 99.969 - veröffentlicht bei Juris, betreffend eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Bauleitplanung, die als Reaktion auf eine "konkurrierende" Fachplanung eingeleitet wurde).

    Soweit § 38 BauGB Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung nicht nur nach näherer Maßgabe vom Anwendungsbereich der §§ 29 bis 37 BauGB ausnimmt, sondern es einer Gemeinde auch verwehrt, eine dem nach dieser Vorschrift privilegierten Fachplanungsvorhaben zuwiderlaufende Bauleitplanung für die betreffende Fläche zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988, E 81, 111, betreffend allerdings ein bereits planfestgestelltes Bahngelände; sowie VGH München, Urteil vom 07.06.2000 - 26 N 99.969 - veröffentlicht bei Juris), ist nochmals darauf zu verweisen, dass hinsichtlich des von der Antragstellerin projektierten Absinkweihers weder ein Planfeststellungsbeschluss noch eine Entscheidung mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung (- Plangenehmigung -) ergangen, sondern "lediglich" ein so genannter fakultativer Rahmenbetriebsplan zugelassen und die Zulassung eines Sonderbetriebsplanes beantragt ist.

    Der Senat hat jedoch in seinem gegenüber den Beteiligten ergangenen Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - in dem Normenkontrollverfahren betreffend die hinsichtlich des Plangebietes erlassenen Veränderungssperren dargelegt, dass das insoweit bestehende Gebot der "planerischen Rücksichtnahme" nicht generell und für alle Fälle die Zubilligung eines Vorranges für diejenige Planung bedingt, die zuerst einen hinreichenden Grad an Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (vgl. in diesem Zusammenhang Roeser, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 38 Rdnr. 7, 11; im Übrigen auch VGH München, Urteil vom 07.06.2000 - 26 N 99.969 - veröffentlicht bei Juris).

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07

    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

    (Vgl. VGH München, Urteil vom 07.07.2006 - 26 N 99.969 -, bei Juris) Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist lediglich, dass der zugrunde liegende Planaufstellungsbeschluss ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

    (Vgl. VGH München, Urteil vom 07.07.2006 - 26 N 99.969 -, bei Juris) Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ist lediglich, dass der zugrunde liegende Planaufstellungsbeschluss ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Die Wirksamkeit der Veränderungssperre ist auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass der zukünftige Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leiden würde, die schlechterdings nicht behebbar wären (vgl. z.B. BVerwG v. 21.12.1993, 4 NW 40.93 - juris - BayVGH v. 24.5.2000, 26 N 99.969 - juris -).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof äußert sich zur Frage der Konkurrenz von Bauleitplanung und Fachplanung (welche bedeutsam sein kann im Rahmen der Prüfung der "entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Belange" des § 48 Abs. 2 BBergG) im Urteil vom 24. Mai 2000, 26 N 99.969 - juris -, dergestalt, dass der Vorrang der Fachplanung nicht soweit gehe, dass eine Bauleitplanung, deren Ziele einem Fachplanungsvorhaben entgegenstünden, schon deswegen zu unterbleiben hätte bzw. eingestellt werden müsse, weil ein Planfeststellungsverfahren für ein unter § 38 BauGB fallendes Vorhaben anhängig sei.

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Die Rechtsvorgängerin des Klägers hat der Beklagten nicht zugesagt, dass sie sich unabhängig von einer eventuellen Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Verträge aus materiellen Gründen an die vertraglichen Vereinbarungen halten werde (OVG Lüneburg, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - BauR 2008, 57 ff.; BayVGH, U.v. 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 - BayVBl 2000, 722 ff.).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Die Wirksamkeit der Veränderungssperre ist auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass der zukünftige Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leiden würde, die schlechterdings nicht behebbar wären (vgl. z.B. BVerwG v. 21.12.1993, 4 NW 40.93 - juris - BayVGH v. 24.5.2000, 26 N 99.969 - juris -).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof äußert sich zur Frage der Konkurrenz von Bauleitplanung und Fachplanung (welche bedeutsam sein kann im Rahmen der Prüfung der "entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Belange" des § 48 Abs. 2 BBergG) im Urteil vom 24. Mai 2000, 26 N 99.969 - juris -, dergestalt, dass der Vorrang der Fachplanung nicht soweit gehe, dass eine Bauleitplanung, deren Ziele einem Fachplanungsvorhaben entgegenstünden, schon deswegen zu unterbleiben hätte bzw. eingestellt werden müsse, weil ein Planfeststellungsverfahren für ein unter § 38 BauGB fallendes Vorhaben anhängig sei.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 8 C 10662/16

    Normenkontrollverfahren gegen Veränderungssperre am Luitpoldhafen in Ludwigshafen

    In Konsequenz dieser Regelung ist einer Gemeinde mangels städtebaulicher Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 BauGB) von vorneherein untersagt, in einem Bereich, der von einem privilegierten Vorhaben in Anspruch genommen wird, eine der Zweckbestimmung des Areals zuwiderlaufende Bauleitplanung zu betreiben (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 26 N 99.969 -, UPR 2001, 35 und juris, Rn.30).
  • VG Augsburg, 16.06.2016 - Au 5 K 16.271

    Teil-Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielothek entgegen

    Schließlich wäre eine Veränderungssperre dann unwirksam, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung der Gemeinde offensichtlich rechtswidrig und der Mangel schlechterdings nicht behebbar wäre (BVerwG, B. v. 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - NVwZ 1994, 685 f.; BayVGH, B. v. 24.5.2000 - 26 N 99.969 - BayVBl 2000, 722 ff., B. v. 9.10.2012 - 15 N 11.1857 - juris Nr. 19).
  • VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

    Es ist auch nichts dafür erkennbar, dass der zukünftige Bebauungsplan von vorneherein an offensichtlichen Rechtsfehlern leiden würde, die schlechterdings nicht behebbar wären, so dass er aus rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. (vgl. etwa BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - juris; BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - juris; BayVGH, U.v. 24.5.2000 - 26 N 99.969 - juris).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01140

    Veränderungssperre; Wettbüro; fakt. Kerngebiet

    Die Wirksamkeit der Veränderungssperre ist auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass der zukünftige Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leiden würde, die schlechterdings nicht behebbar wären (vgl. z.B. BVerwG v. 21.12.1993, 4 NW 40.93 - juris - BayVGH v. 24.5.2000, 26 N 99.969 - juris -).
  • VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.424

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Schweinemastbetrieb im Außenbereich; zureichender

  • VG Augsburg, 26.09.2013 - Au 5 K 12.1307

    Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Ladengeschäft in Wettbüro;

  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 16.01528

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Einzelhandelsmarktes

  • VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.1131

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Wettannahmestelle für Sportwetten;

  • VG Ansbach, 13.08.2008 - AN 3 K 07.01819

    Versagung der Baugenehmigung; Nutzungsuntersagung; Bordell, bordellartiger

  • VG Ansbach, 10.04.2017 - AN 3 S 16.02386

    Zurückstellung des Bauantrags auf Erteilung einer Genehmigung für die

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 13.777

    Verpflichtungsklage; Nutzungsänderung von Bankfiliale in Wettbüro; Mischgebiet;

  • VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.254

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von

  • VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.257

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von

  • VG Augsburg, 14.07.2016 - Au 5 K 15.1146

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 10.00492

    Veränderungssperre; Mindestmaß an konkreten Planungszielen; Abgrenzung AB-IB

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.271

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse;

  • VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.258

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von

  • VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.256

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von

  • VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.259

    Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von

  • VG Augsburg, 23.09.2010 - Au 5 K 09.1116

    Antrag auf Nutzungsänderung; Entgegenstehen einer Veränderungssperre; Ausnahme

  • VG Augsburg, 23.09.2010 - Au 5 K 09.1711

    Antrag auf Genehmigung der Errichtung einer Fläche für Außenbewirtung;

  • VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.464

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Maschinenhalle im Außenbereich; zureichender

  • VG Augsburg, 14.04.2011 - Au 5 K 10.737

    Verfahrensfreie Mobilfunkanlage; Erteilung einer isolierten Ausnahme; Wirksamkeit

  • VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.773

    Verpflichtungsklage; Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich; Veränderungssperre

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